Kryptomärkte im Wartemodus
Auf den Finanzmärkten wird derzeit das Geschehen stark von der Stimmung bestimmt: Zentralbanker tappen im Dunkeln, die Preise für Gas und Öl schwanken erheblich, und Anleger suchen Halt in einer unsicheren Welt. Auffällig ist, dass es am Kryptomarkt vergleichsweise ruhig bleibt. Gleichzeitig sind unter der Oberfläche wichtige Entwicklungen zu beobachten – von neuen Vorschriften in den USA bis hin zu konkreten Schritten in Richtung Tokenisierung und dem Einsatz digitaler Dollar. Mehr dazu in dieser Ausgabe der Market News.
Markt-Update
Am vergangenen Mittwoch stellte sich Jerome Powell, der Vorsitzende der US-Notenbank, der Presse. Mit schwerem Herzen hatte das Zinskomitee die regelmäßigen wirtschaftlichen Prognosen veröffentlicht: „Wir hätten diese wirtschaftliche Einschätzung eigentlich lieber ausgelassen. Wir wissen es einfach nicht.“
In der Vergangenheit haben sich Produktion und Transport von Öl, Gas und daraus hergestellten Produkten immer wieder als widerstandsfähig und flexibel erwiesen. Die Sorge ist nun, dass die Lücke von 20 Millionen Barrel pro Tag schlicht zu groß ist, um sie aufzufangen, und dass erhebliche Schäden für die Wirtschaft unvermeidlich sind.
Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass Powell immer wieder auf eine Variante von „Es ist noch zu früh, um etwas dazu zu sagen, eigentlich weiß es niemand“ zurückkam. Das gilt sowohl für Beschäftigung als auch für Inflation – die beiden Kernbereiche von Powell – aber ebenso für die Finanzmärkte.
Gold, Silber, Aktien und Anleihen sind in der vergangenen Woche weiter gefallen. Der Kryptomarkt hält sich hingegen überraschend gut, mit leichten Kursgewinnen bei BTC, ETH und SOL. Sollte sich die Lage weiter zuspitzen, ist jedoch naheliegend, dass auch der Kryptomarkt ins Minus rutscht.
Im Fokus
USA setzen endlich klare Rahmenbedingungen für Kryptowährungen
Die US-Aufsichtsbehörden SEC und CFTC haben vergangene Woche erstmals gemeinsam festgelegt, wie sie den Kryptomarkt einordnen. Nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen und Unsicherheit liegt nun eine gemeinsame Leitlinie vor, die Kryptowährungen in fünf Kategorien unterteilt. Aus Sicht der Behörden markiert dies das endgültige Ende der „Regulierung durch Klagen“.¹
Die wichtigste Kategorie ist die der sogenannten Digital Commodities. Dabei handelt es sich um Token, deren Wert sich aus der Nutzung eines Netzwerks und dem freien Markt ergibt. Auf der Liste stehen Bitcoin, Ether, Solana, XRP, Cardano, Dogecoin und mehr als zehn weitere Kryptowährungen. Diese werden also nicht als Wertpapiere eingestuft. Das ist ein entscheidender Punkt, da Wertpapiere strengen Regeln unterliegen, die sich in der Praxis nur schwer auf dezentrale Netzwerke anwenden lassen.
Darüber hinaus unterscheiden die Aufsichtsbehörden vier weitere Gruppen:
- Digitale Sammlerstücke wie NFTs und Memecoins
- Token mit praktischer Funktion, etwa digitale Zugangsnachweise
- Stablecoins
- Digitale Wertpapiere. Diese Kategorie umfasst klassische Finanzprodukte, die in ein Kryptoformat übertragen wurden. Diese fallen weiterhin unter die bestehende Wertpapiergesetzgebung.²
Die entscheidende Nuance liegt in der Art und Weise, wie Token angeboten werden. Ein Token kann weiterhin als Wertpapier gelten, wenn bei der Ausgabe ein Team, eine Roadmap und ein Renditeversprechen im Spiel sind. Gleichzeitig erkennen die Behörden an, dass dies nicht dauerhaft so bleiben muss. Mit zunehmender Dezentralisierung eines Netzwerks und der Loslösung von ursprünglichen Versprechen kann sich auch die Einordnung verändern.
Ethereum gilt als Paradebeispiel dafür: Von einem zentralisierten ICO im Jahr 2014 zu einem dezentralen Netzwerk, über das das ursprüngliche Team keine entscheidende Kontrolle mehr hat. 2014 wäre Ether als Wertpapier eingestuft worden, heute ist Ether ein digitaler Rohstoff.
Auch bei Aktivitäten wie Mining und Staking herrscht Klarheit: Diese gelten als Arbeitsleistung, nicht als Investition in ein Unternehmen, und fallen daher nicht unter die Wertpapiergesetzgebung. Airdrops werden differenzierter betrachtet. Token, die ohne Gegenleistung erhalten werden, fallen nicht unter die Wertpapiergesetzgebung. Sobald eine Gegenleistung verlangt wird, lassen die Aufsichtsbehörden die Beurteilung ausdrücklich offen.
Wichtig zu beachten: Es handelt sich noch nicht um ein Gesetz. Die Leitlinie gibt eine Richtung vor, doch das letzte Wort liegt bei den Gerichten und bei neuer Gesetzgebung wie dem Clarity Act. Dennoch sprechen die US-Aufsichtsbehörden erstmals mit einer Stimme, und allein das sorgt für mehr Ruhe in einem Markt, der seit Jahren darauf wartet.³
Quellen:
Weitere Nachrichten
- Mastercard übernimmt die Stablecoin-Plattform BVNK für 1,8 Milliarden $. Mit der Übernahme setzt der Zahlungsriese gezielt auf digitale Dollar als neue Ebene im Finanzsystem. BVNK verarbeitet bereits mehr als 30 Milliarden $ an Transaktionen pro Jahr und ermöglicht es, weltweit rund um die Uhr nahezu in Echtzeit Geld zu versenden. Analysten werten die Übernahme als strategischen Schritt – nicht als Ersatz für das bestehende System, sondern zur Effizienzsteigerung.
- Die SEC erteilt Nasdaq die Genehmigung für den Handel mit tokenisierten Aktien. Die Börse darf im Rahmen eines Pilotprojekts mit digitalen Versionen bestehender Aktien und ETFs starten. Die zugrunde liegende Infrastruktur bleibt dabei unverändert: Transaktionen werden weiterhin über bestehende Clearing- und Settlementstellen abgewickelt. Tokenisierung kommt also oben drauf, nicht anstelle des bestehenden Systems. Die Aufsichtsbehörden wollen Tokenisierung ermöglichen, ohne die Kontrollmechanismen traditioneller Märkte aufzugeben.
- Morgan Stanley arbeitet weiter an einem eigenen Bitcoin-ETF. Die Bank hat bei der US-Aufsichtsbehörde SEC eine zweite überarbeitete Fassung für einen börsengehandelten Fonds eingereicht, der direkt in Bitcoin investiert. Der Fonds mit dem Ticker MSBT soll an der NYSE Arca gehandelt werden. Eine Genehmigung ist noch nicht sicher, gilt aber als wahrscheinlich: Der Weg für Bitcoin-ETFs ist inzwischen weitgehend geebnet. Es wäre jedoch die erste große US-Bank mit einem eigenen Bitcoin-ETF.
- Erstes „Quantum“-Upgrade für Bitcoin getestet. Das Unternehmen BTQ Technologies hat eine Implementierung von BIP-360 getestet, einem Vorschlag zum Schutz des Netzwerks vor den potenziellen Auswirkungen von Quantencomputern. Der Kern: ein neuer Adresstyp, der weniger Informationen über die zugrunde liegenden Schlüssel preisgibt. Das Risiko durch Quantencomputer ist noch nicht akut, doch es bestehen Sorgen über die Geschwindigkeit, mit der sich Bitcoin auf zukünftige Bedrohungen vorbereitet. Hier scheint nun Bewegung zu entstehen.
Quellen:
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