Die Handelsregeln regeln und garantieren ein sicheres und faires Handelsumfeld.
1.1 Konto hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.2 AFM bezeichnet die Niederländische Behörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten).
1.3 Algorithmischer Handel bezeichnet die Verwendung von Computeralgorithmen, die automatisch einzelne Parameter von Ordern bestimmen, was zu Anlage- und/oder Ausführungsentscheidungen auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien mit begrenzter oder keiner menschlicher Intervention führt.
1.4 API bezeichnet die Anwendungsprogrammier-Schnittstelle (Application Programming Interface).
1.5 API-Zugangsdaten bezeichnen den/die API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen.
1.6 API Trading Bot bezeichnet eine automatisierte Softwareanwendung, die über API mit der Bitvavo-Handelsplattform interagiert, um auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien Handelsaktionen auszuführen.
1.7 App hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.8 Auktion bezeichnet den Prozess, wie in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.9 Broker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.6 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.10 Bitvavo bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo B.V.
1.11 Bitvavo Custody bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo Custody B.V.
1.12 Bitvavo E-Token hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.13 Bitvavo-Handelsplattform bezeichnet die von Bitvavo betriebene Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte.
1.14 Cancel Only bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, wobei die Nutzer darauf beschränkt sind, bestehende Order zu stornieren, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.15 CASP bezeichnet einen Anbieter von Kryptowert-Dienstleistungen, wie in der MiCA beschrieben.
1.16 CLOB bezeichnet das zentrale Limit-Orderbuch (Central Limit Order Book).
1.17 Unternehmensteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.4 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.18 Digitaler Vermögenswert hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.19 EBA bezeichnet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde.
1.20 EWR bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
1.21 Gebühr bezeichnet alle Gebühren oder Kosten, die Bitvavo einem Emittenten oder einem Teilnehmer für die Ausführung von Transaktionen, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Führung eines Kontos, die Zulassung zum Handel oder anderweitig auferlegt.
1.22 Geldmittel hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.23 Halted (Angehalten) bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, bei dem die Handelsaktivität vorübergehend ausgesetzt wird, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.24 Hochfrequenzhandel bezeichnet eine Infrastruktur, die darauf abzielt, Netzwerk- und andere Latenzarten zu minimieren und so den Algorithmischen Handel mit hoher Geschwindigkeit zu ermöglichen.
1.25 Emittent bezeichnet den Emittenten, wie er in der MiCA definiert ist.
1.26 Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.27 Market-Maker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.5 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.28 Market-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.29 Marktspezifikation bezeichnet das Dokument, das die Attribute eines bestimmten Digitalen Vermögenswerts beschreibt, wie in Abschnitt 5.7 dieser Handelsregeln definiert.
1.30 MiCA bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 für Kryptowert-Märkte, in der jeweils gültigen Fassung oder Ergänzung.
1.31 Order bezeichnet eine Anweisung zum Kauf oder Verkauf Digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform.
1.32 Orderbuch bezeichnet ein Digitales Hauptbuch, das von Bitvavo geführt wird und alle Kauf- und Verkaufsorder für ein spezifisches Kryptowährungspaar aufzeichnet.
1.33 Teilnehmer bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Handelsaktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform ausführt.
1.34 Preisgarantieservice bezeichnet den Preisgarantieservice, bei dem es sich um einen von Bitvavo erbrachten Service handelt, der den Teilnehmer für einen vorher festgelegten Zeitraum vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert schützt.
1.35 Referenzpreis hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 6.3 (f) dieser Handelsregeln zugewiesen wird.
1.36 RfQ bezeichnet eine Angebotsanfrage (Request for Quote).
1.37 RfQ-Segment bezeichnet das Segment der Bitvavo-Handelsplattform, wo Order von Teilnehmern, die sich für Preisgarantieservices angemeldet haben, gemäß diesen Handelsregeln weitergeleitet werden.
1.38 Einzelhandelsteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.3 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.39 Services haben die Bedeutung, die ihnen in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen werden.
1.40 Stop-Loss-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.41 Stop-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.42 Take-Profit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.43 Take-Profit-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iv) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.44 Tick-Größe bezeichnet die kleinstmögliche zulässige Preisveränderung zwischen zwei gültigen Order-Preisen für einen Markt. Die Preise für Order müssen in Vielfachen der konfigurierten Tick-Größe angegeben werden.
1.45 Handelsregeln bezeichnen diese Handelsregeln.
1.46 US-Person bezeichnet einen US-Bürger oder eine in den Vereinigten Staaten ansässige natürliche Person, eine Personengesellschaft oder ein Unternehmen, das in den Vereinigten Staaten oder nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten gegründet wurde, einen Trust, wenn (i) ein Gericht in den Vereinigten Staaten nach geltendem Recht befugt wäre, Anordnungen oder Urteile zu erlassen, die im Wesentlichen alle Fragen der Verwaltung des Trusts betreffen, und (ii) eine oder mehrere US-Personen die Befugnis haben, alle wesentlichen Entscheidungen des Trusts oder eines Nachlasses eines Erblassers, der Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten ist, zu kontrollieren.
1.47 Nutzungsvereinbarung bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer, Bitvavo, Bitvavo Custody B.V. und Stichting Bitvavo Payments, die die Bereitstellung der Services durch die relevanten Unternehmen und die Nutzung der Services durch die Teilnehmer definiert und regelt.
1.48 Website hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
2.1 Die Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo betreibt eine Handelsplattform, die mehrere Handelssysteme verwaltet, wie z. B. das CLOB-Segment und das RfQ-Segment, in denen Digitale Vermögenswerte gekauft oder verkauft werden können, was zum Austausch von Geldmitteln gegen Digitale Vermögenswerte und von Digitalen Vermögenswerten gegen andere Digitale Vermögenswerte führt („die Bitvavo-Handelsplattform”).
2.2 Lizenz
Bitvavo ist von der AFM unter der Registrierungsnummer 41000010 lizenziert, als CASP unter MiCA und darf unter anderem den Digital Asset Service „Betrieb einer Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte” anbieten. Dieser Service kann von Bitvavo in allen EWR-Ländern zur Verfügung gestellt werden.
Bitvavo behält sich das Recht vor, die Bitvavo-Handelsplattform nicht in allen Märkten oder Gerichtsbarkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen es autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen, und kann die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform durch Einwohner bestimmter Gerichtsbarkeiten einschränken oder verbieten.
Diese Handelsregeln stellen die Einhaltung von Art. 76 MiCA sicher und fördern einen fairen, effizienten und transparenten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform.
3.1 Anforderungen an Digitale Vermögenswerte (bzw. deren Emittenten), die eine Zulassung zum Handel bei Bitvavo beantragen
(a) Bitvavo hat ein Zulassungsverfahren für Digitale Vermögenswerte eingeführt, auf dessen Grundlage Bitvavo bestimmt, ob ein neuer Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden kann. Bitvavo darf nach alleinigem Ermessen festlegen, ob ein Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen wird oder nicht.
(b) Jeder Digitale Vermögenswert, der zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden soll, sollte die Anforderungen an seinen Business Case, seine Machbarkeit, seine Compliance, seine rechtlichen, Risiko- und Eignungsanforderungen, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden, erfüllen und nachhaltig erfüllen.
3.2 Bewerbungsverfahren für die Zulassung zum Handel bei Bitvavo
Das Bewerbungsverfahren wird in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren von Bitvavo durchgeführt. Zusammenfassend berücksichtigt Bitvavo folgende Kriterien:
(a) eine Bewertung des Business Case (einschließlich der Marktfähigkeit und der wirtschaftlichen und strategischen Grundlagen) und einen Pre-Scan (für die Machbarkeits- und Compliance-Bewertung);
(b) eine Machbarkeitsbewertung (einschließlich Verwahrung, Liquidität und Blockchain-Integration);
(c) eine Compliance-, Rechts- und Risikobewertung (Einhaltung der geltenden Gesetze, KYC, Due-Diligence-Prüfungen gegenüber Kunden, die in einem angemessenen Verhältnis zum Risikoprofil des Antragstellers stehen, Prüfung und Datenschutz sowie die mit dem Digitalen Vermögenswert verbundenen Risiken);
(d) eine Eignungsbewertung (Vermögenswert, Sicherheit, Technologie und zusätzliche Risiko- und Compliance-Anforderungen); und
(e) Zulassung zur Go-Live-Vorbereitung (Datum, technologische Vorbereitung, Liquidität sowie Inventar und Kommunikation).
3.3 Bedingungen für die weitere Zulassung von Digitalen Vermögenswerten zum Handel
(a) Liquiditätsschwellen
Um weiterhin handelbar zu bleiben, muss jeder Digitale Vermögenswert, der auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelt wird, dauerhaft ein durchschnittliches tägliches Transaktionsvolumen erreichen, das dem von Bitvavo regelmäßig festgelegten Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.
(b) Offenlegungspflichten
Emittenten Digitaler Vermögenswerte müssen mindestens folgende Informationen auf ihrer Website veröffentlichen, um die Handelszulassung aufrechtzuerhalten:
(i) ein Whitepaper des Digitalen Vermögenswerts gemäß den Anforderungen der MiCA-Verordnung (falls zutreffend);
(ii) wenn es einen wesentlichen neuen Faktor, einen wesentlichen Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit gibt, die sich auf die Bewertung der Digitalen Vermögenswerte auswirken können, das geänderte Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten, einschließlich der Gründe für eine solche Änderung, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit der MiCA.
3.4 Fortlaufende Überwachung von Emittenten und Digitalen Vermögenswerten
(a) Um die Glaubwürdigkeit, Sicherheit und Effizienz seiner Märkte und der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte sowie deren Einhaltung dieses Abschnitts 3 der Handelsregeln zu gewährleisten, überwacht Bitvavo kontinuierlich die anwendbaren Risikofaktoren, die möglicherweise zu einer Handelsaussetzung oder einem Delisting von zugelassenen Digitalen Vermögenswerten führen würden. Um diese laufende Überwachung durchzuführen, nutzt Bitvavo automatisierte Warnungen und Tools, die unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Markt für Digitale Vermögenswerte, einschließlich regulatorischer Änderungen, technologischer Probleme oder Änderungen, Marktdynamik, Liquidität und Konzentration der Digitalen Vermögenswerte, zu einer Neubewertung der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte führen können.
(b) In Bezug auf die Liquidität beurteilt Bitvavo, ob die von den Market-Makern in das Orderbuch eingebrachte Liquidität angemessen auf die Ordervolumina im Orderbuch abgestimmt ist. Bitvavo bewertet auch die Handelsaktivität mit dem entsprechenden Digitalen Vermögenswert auf anderen Handelsplattformen für Digitale Vermögenswerte.
3.5 Digitale Vermögenswerte, die nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind
Ein Digitaler Vermögenswert ist nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen, wenn:
(a) er das in Abschnitt 3.2 dieser Handelsregeln genannte Bewerbungsverfahren nicht besteht;
(b) in den von der MiCA geforderten Fällen kein entsprechendes Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten veröffentlicht wurde; oder
(c) er über eine integrierte Anonymisierungsfunktion verfügt, es sei denn die Inhaber und die Transaktionshistorie können von Bitvavo identifiziert werden.
4.1 Kriterien für den Teilnehmer
Eine Person kann Teilnehmer der Bitvavo-Handelsplattform werden, wenn:
(a) die Person ein Konto erstellt hat, wie in der Nutzungsvereinbarung festgelegt;
(b) die Person die Nutzungsbedingungen und diese Handelsregeln akzeptiert hat;
(c) sich die Person nach alleinigem Ermessen von Bitvavo an zwingende regulatorische Verpflichtungen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, AML/CFT/PSE-Regeln und behördliche Lizenzanforderungen (falls zutreffend) hält; und
(d) Bitvavo diese Person als Teilnehmer akzeptiert hat.
4.2 Teilnehmer-Kategorien
Bitvavo unterscheidet vier Teilnehmer-Kategorien:
(a) Einzelhandelsteilnehmer;
(b) Unternehmensteilnehmer;
(c) Market-Maker; und
(d) Broker (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anbieter von Trading-Bots oder anderen Services über die Bitvavo-API).
4.3 Einzelhandelsteilnehmer
Ein Einzelhandelsteilnehmer kann eine natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist, keine US-Person ist und in einer Rechtsordnung im EWR ansässig ist, in der die Services von Bitvavo verfügbar sind.
4.4 Unternehmensteilnehmer
Ein Unternehmensteilnehmer kann eine juristische Person sein, die kein Market-Maker oder Broker ist und die in einer Rechtsordnung im EWR ansässig oder niedergelassen ist, in der Bitvavo autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen.
4.5 Market-Maker
Ein Market-Maker kann eine natürliche oder juristische Person sein, die einen Market-Making-Vertrag mit Bitvavo abgeschlossen hat und dessen Bedingungen, die Bedingungen des Nutzungsvertrags und aller anderen mit Bitvavo oder Bitvavo Custody geschlossenen Verträge einhält. Ein Market-Making-Vertrag enthält spezifische Bedingungen, um als Market-Maker Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform zu erhalten, wie z. B. die Digitalen Vermögenswerte, die unter die Market-Making-Verträge fallen, Mindestverfügbarkeits- und Reaktionszeiten, das Streaming von Preisen/Notierungen auf beiden Seiten des Marktes, Spread-Limits, Gebühren, Kreditlinien, Anreize und Strafen bei Nichteinhaltung.
4.6 Broker
Ein Broker kann eine juristische Person sein, die in einer Rechtsordnung im EWR ansässig oder niedergelassen ist, in der Bitvavo autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen, und gegebenenfalls berechtigt ist, Kryptowert-Services im Sinne der MiCA zu erbringen, und die den Bedingungen aller Verträge mit Bitvavo entspricht.
4.7 API-Trading-Bots
Ein Anbieter, der einen oder mehrere Trading-Bots betreibt und auf die Bitvavo Handelsplattform zugreifen möchte, muss dem Bitvavo-Entwickler-Vertrag und/oder dem API-Partner-Vertrag zustimmen.
4.8 Handelslimits
(a) Bitvavo wendet Handelslimits auf das Konto der Teilnehmer an, einschließlich täglicher, wöchentlicher, monatlicher, jährlicher und Gesamtlimits. Bitvavo kann solche Limits nach eigenem Ermessen festlegen, basierend auf den vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen und allen anderen Informationen, die Bitvavo zur Verfügung stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Kontostand des Teilnehmers, das Handelsverhalten des Teilnehmers, die Kapazität und Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform und den Markt für jeden relevanten Digitalen Vermögenswert).
(b) Bitvavo kann die verschiedenen Schwellenwerte für Handelslimits als Hinweis auf seiner Website angeben. Bitvavo kann die Verfahren und Limits von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung ändern.
(c) Bitvavo kann von einem Teilnehmer verlangen, dass er zusätzliche Informationen bereitstellt oder überprüft oder dass er nach der Ausführung eines Handels oder einer Transaktion eine gewisse Zeit wartet, bevor er einen solchen Handel abwickelt und bevor er einem Teilnehmer erlaubt, nachfolgende Geschäfte auf der Bitvavo-Handelsplattform abzuschließen.
(d) Ein Teilnehmer kann einen Antrag auf höhere Limits stellen. Bitvavo kann vom Teilnehmer verlangen, dass er diesbezüglich zusätzliche Unterlagen einreicht, und garantiert nicht, dass die Limits wie gewünscht angehoben werden.
5.1 Handelstage und Handelszeiten
Die Bitvavo-Handelsplattform steht jeden Tag, 24 Stunden am Tag, für den Handel zur Verfügung, mit Ausnahme von geplanten oder ungeplanten Ausfallzeiten. Von Zeit zu Zeit können besondere Handelsbedingungen für alle zugelassenen Digitalen Vermögenswerte oder für jeden einzelnen Vermögenswert gelten, z. B. während eines bestimmten Status, der von Bitvavo festgelegt wird, einschließlich Halted-Märkte, Cancel Only-Märkte oder während Auktionszeiträumen, wie in diesen Handelsregeln dargelegt.
5.2 Transaktionen
(a) Die Teilnehmer können Anweisungen zum Kauf oder Verkauf von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform (Erteilen einer Order) gegen andere Digitale Vermögenswerte oder Bitvavo E-Token erteilen, wobei Bitvavo von Zeit zu Zeit Paare anbietet (es können geografische Beschränkungen gelten).
(b) Bitvavo ist kein Teilnehmer und Bitvavo wird nicht als Gegenpartei eines Teilnehmers bei einer Transaktion mit Digitalen Vermögenswerten handeln, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt wird.
(c) Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für die Erteilung von Ordern und die Erteilung sonstiger Anweisungen.
(d) Bitvavo oder andere Teilnehmer können Informationen über Digitale Vermögenswerte bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Preis und die Volatilität. Diese Informationen sowie alle anderen Informationen auf der Bitvavo-Handelsplattform stellen keine Anlageberatung, keine Verkaufs- oder Kaufempfehlung oder eine Meinung von Bitvavo dar.
(e) Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist der Preis, zu dem eine Order ausgeführt wurde. Dieser Preis kann von den Preisen abweichen, die vor der Ausführung einer Order auf der Bitvavo-Handelsplattform angegeben oder referenziert wurden. Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist immer ausschlaggebend gegenüber anderen Preisangaben.
5.3 Wiederkehrender Kauf
(a) Die Teilnehmer können ausgewählte Digitale Vermögenswerte automatisch auf monatlicher Basis kaufen, indem sie die Funktion „Wiederkehrender Kauf” aktivieren.
(b) Durch die Nutzung dieser Funktion ermächtigen die Teilnehmer Bitvavo, Geldmittel und Gebühren zu einem zufälligen Zeitpunkt an einem bestimmten, vom Teilnehmer ausgewählten Tag eines jeden Monats direkt von ihrem Konto abzubuchen.
5.4 Reservieren von Geldmitteln
Sobald eine Order zum Kauf Digitaler Vermögenswerte erteilt wurde, wird ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Geldmittel nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Die Höhe der Geldmittel, die einbehalten werden, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Bei einer Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Geldmitteln entsprechend.
5.5 Reservieren von Digitalen Vermögenswerten
Sobald eine Order zum Verkauf von Digitalen Vermögenswerten erteilt wurde, wird ein bestimmter Betrag an Digitalen Vermögenswerten auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Digitalen Vermögenswerte nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Der Betrag an Digitalen Vermögenswerten, der einbehalten wird, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Durch die Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Digitalen Vermögenswerten entsprechend.
5.6 Order-Weiterleitung
(a) Wenn ein Teilnehmer den Preisgarantieservice aktiviert hat, gelten Order, die für den Preisgarantieservice in Frage kommen und vom Teilnehmer eingereicht werden, als RfQ (Request for Quote) und werden an das RfQ-Segment weitergeleitet.
(b) Alle anderen Order werden an das CLOB-Segment weitergeleitet.
5.7 Marktspezifikationen
(a) Bitvavo wird Marktspezifikationen veröffentlichen, in denen die Bedingungen aller Digitalen Vermögenswerte aufgeführt sind, die zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind.
(b) Bitvavo kann die Marktspezifikationen nach eigenem Ermessen ändern, und solche Änderungen werden den Teilnehmern mit angemessener Frist mitgeteilt.
5.8 Stornierung von Transaktionen
5.8.1 Bitvavo kann nach eigenem Ermessen oder auf Antrag eines Teilnehmers eine Überprüfung einer auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführten Transaktion durchführen, wenn ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass eine solche Transaktion aufgrund eines irrtümlich eingereichten Auftrags oder unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen ausgeführt wurde oder wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird.
5.8.2. Bitvavo informiert die betreffenden Teilnehmer einer Transaktion über das Ergebnis einer Untersuchung einer oder mehrerer Transaktionen.
5.8.3. Wenn Bitvavo nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Transaktion, die Gegenstand einer Untersuchung ist, eindeutig fehlerhaft ist oder gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen verstößt oder wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird, kann Bitvavo die Transaktion für nichtig erklären, die aus der Transaktion resultierenden Fondsbewegungen rückgängig machen und den/die betroffene(n) Teilnehmer entsprechend benachrichtigen.
6.1 Orderoptionen
(a) Die wichtigsten Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sind, sind eine Market-Order oder eine Limit-Order.
(i) Market-Order:
(A) Eine Market-Order wird mit der zum Zeitpunkt der Anfrage günstigsten Limit-Order im Orderbuch abgeglichen. Wenn es mehr als eine solche Limit-Order gibt, wird die Market-Order mit der ältesten abgeglichen.
(B) Es gibt keine Garantie, dass eine Market Order zum angegebenen Marktpreis ausgeführt wird. Eine Market-Order kann zu einer Reihe unterschiedlicher Preise ausgeführt werden, basierend auf der Menge der Market-Order und den Mengen und der Richtung der zu diesem Zeitpunkt im Orderbuch vorhandenen Order.
(ii) Limit-Order:
(A) Eine Limit-Order ist eine Order zum Kauf oder Verkauf zu einem festen Preis.
(B) Eine Limit-Order wird ausgeführt, wenn der Marktpreis den Limitpreis erreicht und zum Limitpreis oder besser ausgeführt.
(1) Eine Kauf-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder zu einem niedrigeren Preis ausgeführt.
(2) Eine Verkaufs-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder einem höheren Preis ausgeführt.
(b) Zusätzliche erweiterte Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sein können, sind Stop-Loss-Order, Stop-Loss-Limit-Order, Take-Profit-Order und Take-Profit-Limit-Order. Die Verfügbarkeit dieser Orderoptionen kann von der Art des Zugriffs auf die Bitvavo-Handelsplattform abhängen.
(i) Stop-Loss-Order:
(A) Eine Stop-Loss-Order ist eine Anweisung zur Erteilung einer Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts, sobald sein Preis einen bestimmten Trigger-Preis erreicht, um die Verluste der Teilnehmer zu begrenzen.
(B) Sobald eine Stop-Loss-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wird, wenn der Stop-Preis ausgelöst wurde.
(C) Eine Stop-Loss-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(ii) Stop-Loss-Limit-Order:
(A) Das System der Stop-Loss-Limit-Order ähnelt dem der Stop-Loss-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Stop-Loss-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
(iii) Take-Profit-Order:
(A) Eine Take-Profit-Order ist eine Anweisung, eine Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts zu erteilen, sobald sein Preis den Take-Profit-Preis erreicht, um Gewinne der Teilnehmer zu realisieren.
(B) Sobald eine Take-Profit-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wurde, wenn der Trigger-Preis erreicht ist.
(C) Eine Take-Profit-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(iv) Take-Profit-Limit-Order:
(A) Das System der Take-Profit-Limit-Order ähnelt dem der Take-Profit-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Take-Profit-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
6.2 Übermittlung und Ausführung von Ordern
(a) Eine Order wird von einem Teilnehmer über die App, die Website oder die API erteilt. Der Teilnehmer wählt den Digitalen Vermögenswert aus, den er kaufen oder verkaufen möchte, und gibt die Orderdetails ein. Anschließend übermittelt der Teilnehmer die Order an das Orderbuch.
(b) Sobald die Order vom Teilnehmer eingereicht und im System der Bitvavo-Handelsplattform eingegangen ist, führt Bitvavo eine Validierung der Orderdetails durch, einschließlich der Frage, ob das Guthaben des Teilnehmers ausreichend ist, der Marktschutzprüfungen, wie in Abschnitt 6.3 dieser Handelsregeln dargelegt, und ob die Order nach alleinigem Ermessen von Bitvavo alle relevanten Datenpunkte enthält, die sich auf die Order beziehen, einschließlich Datenpunkte, die Bitvavo benötigt, um die geltenden Vorschriften einzuhalten, oder andere Datenpunkte, die in eine Order aufgenommen werden sollen. Wenn die Order eine dieser Prüfungen nicht besteht, wird die Order abgelehnt und der Teilnehmer benachrichtigt. Wenn die Order diese Prüfungen besteht, wird die Order von Bitvavo angenommen, in das Orderbuch eingetragen und der Teilnehmer benachrichtigt.
(c) Nach der Aufnahme in das Orderbuch wird die Order mit einer anderen bestehenden Order im Orderbuch in entgegengesetzter Richtung abgeglichen oder dem Orderbuch hinzugefügt. Wenn eine Order mit einer anderen Order abgeglichen wird, führt dies zur Ausführung der Order in Übereinstimmung mit den Abschnitten 6.5 - 6.8 dieser Handelsregeln. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Ausführung.
(d) Eine Order hat die folgenden Parameter:
(i) Markt: Name des Marktes, im Format BASE-QUOTE (z. B. BTC-EUR).
(ii) Seite: Kaufen oder Verkaufen.
(iii) Order-Typ: Limit-Order oder Market-Order. Wenn Sie eine Limit-Order erteilen, kann die Order immer noch zu einem besseren Preis als angegeben ausgeführt werden, in diesem Fall wird sie als Market-Order verarbeitet. Es besteht auch die Möglichkeit, erweiterte Auftragsarten einzureichen, wie in [Abschnitt 6.3] beschrieben.
(iv) Betrag: Die Menge des Basisvermögenswerts, die gekauft/verkauft werden soll (erforderlich bei Limit-Ordern, optional bei Market-Ordern). Die anwendbaren Dezimalgenauigkeiten des Betrags sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(v) Amount Quote (Betrag in Kurswährung): Der in der Kurswährung angegebene Betrag (optional bei Market-Ordern, entweder der Betrag oder der Betrag in Kurswährung ist erforderlich)
(vi) Preis: Der in der Kurswährung angegebene Preis für den Basiswert (erforderlich bei Limit-Ordern). Die jeweils geltenden Tick-Größen sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(vii) Time In Force (Gültigkeitsdauer): Gibt an, wie lange die Order im Orderbuch platziert werden soll. Dies gilt nur für Limit-Order. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) GTC: Good-Til-Cancelled (Gültig bis auf Widerruf). Dies ist die Standardeinstellung und platziert eine Order im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder storniert wird.
(B) IOC: Immediate-Or-Cancel (Sofort oder Stornieren). Dies ermöglicht die (teilweise) Ausführung der Order, wenn sie eingereicht wird. Der Restbetrag, der nicht sofort abgeglichen werden kann, wird storniert.
(C) FOK: Fill-Or-Kill (Ausführen oder Stornieren). Dadurch wird sichergestellt, dass die gesamte Order entweder ausgeführt oder storniert wird. Teilausführungen sind nicht möglich.
(viii) Self-Trade Prevention (Schutz vor Eigenhandel): Der Handel mit sich selbst ist nicht erlaubt. Diese Einstellung regelt, was zu tun ist, wenn die Order eines Teilnehmers mit einer der eigenen Order des Teilnehmers übereinstimmt. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) Dekrementieren und Stornieren: Dies ist die Standardeinstellung und ändert beide Order um den Betrag, der ausgeführt worden wäre. Dies führt dazu, dass die kleinere der beiden Order storniert und die andere Order verringert wird.
(B) Älteste stornieren: Storniert die älteste Order.
(C) Neueste stornieren: Storniert die neueste Order.
(D) Beide stornieren: Storniert beide Order.
(ix) Post Only (Nur Posten): Limit-Order, bei denen diese Einstellung auf true gesetzt ist, werden storniert, falls sie sofort ausführbar wären. Dies stellt sicher, dass der Teilnehmer die Maker-Gebühr zahlt und nicht die Taker-Gebühr. Standardmäßig ist Post Only deaktiviert.
(x) Response required (Antwort erforderlich): Wenn dieser Wert auf false gesetzt ist, wird nur die Order-ID der neu erstellten Order zurückgegeben. Der Standardwert ist true (d. h. eine vollständige Antwort).
6.3 Marktschutz
(a) Mindestbestellmengen/-beträge
Alle Market-Order, Limit-Order und Stop-Order, die auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilt werden, unterliegen den marktbezogenen Mindest- und Höchstgrenzen für den Orderbetrag sowie für den Betrag in Kurswährung.
(b) Anzahl der offenen Order
Alle Teilnehmer unterliegen einer maximalen Anzahl von Ordern, die pro Markt im Orderbuch offen sein können. Wenn ein Teilnehmer das Limit in einem bestimmten Markt erreicht, werden alle danach in diesem Markt eingegebenen Order abgelehnt, bis die Anzahl der offenen Order, die im Orderbuch für den jeweiligen Markt gespeichert sind, unter das Limit fällt.
(c) Schutz durch Platzierungspreisbegrenzung
Limit-Order mit einer gültigen Good-Till-Cancel-Zeit unterliegen einem Schutzmechanismus für Platzierungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis unterhalb (bzw. oberhalb) der unteren (bzw. oberen) Platzierungspreis-Grenze werden abgelehnt.
(i) Die obere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung mit dem Platzierungspreis-Multiplikator multipliziert wird.
(ii) Die untere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung durch den Platzierungspreis-Multiplikator dividiert wird.
(d) Schutz durch Ausführungspreisbegrenzung
Limit-Order unterliegen einem Schutzmechanismus für Ausführungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis, der über (unter) der oberen (unteren) Ausführungspreis-Grenze liegt, werden abgelehnt.
(i) Die obere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) erhöht wird.
(ii) Die untere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) verringert wird.
(e) Schutz durch Spreadpreisbegrenzung
(i) Market-Order unterliegen einem Schutzmechanismus zur Begrenzung des Spreads. Market-Order werden zu Preisen ausgeführt, die höchstens bis zum Spread-Schwellenwert vom Mitttelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Platzierung abweichen. Wenn eine Market-Order gegen Order ausgeführt wird, die außerhalb dieses Spread-Schwellenwerts liegen, wird die Order nur bis zum Schwellenwert ausgeführt und die verbleibende Menge der Order wird storniert.
(f) Schutz durch Referenzpreisbegrenzung
Alle Order unterliegen einem Schutzmechanismus durch Referenzpreisbegrenzung. Dieser begrenzt, wie stark der Ausführungspreis einer Order vom aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Orderplatzierung abweichen darf (der „Referenzpreis").
Der Referenzpreis ist ein Indexpreis, der anhand von Preisdaten von mehreren externen Börsen berechnet wird, um einen fairen Marktwert für den Digitalen Vermögenswert widerzuspiegeln. Order werden nur zu Preisen ausgeführt, die innerhalb des sogenannten „Referenzpreisschutzbereichs" liegen, einem definierten Preisbereich um den Referenzpreis. Wenn der mögliche Ausführungspreis außerhalb dieses Schutzbereichs liegt, wird nur der innerhalb des Schutzbereichs liegende Teil der Order ausgeführt; der Rest wird storniert. Dies kann dazu führen, dass einige Order nur teilweise ausgeführt werden.
Wenn kein gültiger Referenzpreis verfügbar ist oder wenn Bitvavo feststellt, dass der Index die aktuellen Marktbedingungen nicht genau widerspiegelt, gilt dieser Schutz nicht.
(g) Allgemeine Anmerkung zu diesem Abschnitt
Die für diesen Abschnitt 6.3 verwendeten Limits, Multiplikatoren und Schwellenwerte werden von Bitvavo für jeden Markt festgelegt.
6.4 Fehler
(a) In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern auf der Bitvavo-Handelsplattform kommen, auch in Bezug auf die angezeigten Preise oder die Art und Weise, wie Order abgeglichen werden. Darüber hinaus können die Digitalen Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform ungewöhnlichen Preisbewegungen unterliegen, unter anderem aufgrund von Marktmanipulation oder plötzlichen Liquiditätsabfällen oder -spitzen. In solchen Fällen kann Bitvavo nach eigenem Ermessen (und ist in keiner Weise dazu verpflichtet):
(i) solche Fehler rückwirkend korrigieren oder solche Preisbewegungen richtigstellen, einschließlich durch Änderung oder Rückgängigmachung von Transaktionen, die zum Vorteil oder zum Nachteil des Teilnehmers sein können; oder
(ii) den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform für einen oder mehrere Digitalen Vermögenswerte vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit einstellen.
(b) Insbesondere in Zeiten hoher Volumina, Illiquidität, schneller Bewegungen oder Volatilität können alle auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelten Digitalen Vermögenswerte zu einem anderen Kurs ausgeführt werden, als dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Order-Erteilung des Teilnehmers angezeigt wird.
(c) Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch behält sich Bitvavo das Recht vor, Order und Transaktionen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft wurde.
6.5 Order-Abgleich und -Ausführung während des regulären Handels
(a) Order, die sofort abgeglichen werden, sind Taker-Order. Order, die nicht sofort abgeglichen werden und in das Orderbuch aufgenommen werden, sind Maker-Order.
(b) Limit-Order können Maker- oder Taker-Order sein, je nachdem, ob die Limit-Order sofort abgeglichen werden kann. Bei sofortiger Übereinstimmung handelt es sich bei der Limit-Order um eine Taker-Order. Wenn die Limit-Order in das Orderbuch aufgenommen wird, handelt es sich um eine Maker-Order.
(c) Order werden auf der Grundlage der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen. Das bedeutet, dass Taker-Order mit den Maker-Ordern mit dem besten verfügbaren Preis abgeglichen werden. Wenn mehrere Order den gleichen Preis haben, wird die älteste Maker-Order abgeglichen. Dieser Vorgang wird fortgesetzt, bis die Order ausgeführt, in das Orderbuch aufgenommen oder storniert wird.
(d) Der gezahlte/erhaltene Preis wird durch die Maker-Order bestimmt. Das bedeutet, dass Limit-Order zu Preisen ausgeführt werden können, die besser sind als ihr Limit-Preis.
(e) Die Abwicklung kann nahezu direkt oder nach einer gewissen Zeit erfolgen.
(f) Der Ausführungspreis einer Market-Order kann erheblich vom angegebenen Preis abweichen. Dies kann auf eine Preisänderung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Order vom Teilnehmer initiiert wurde, und der Order-Ausführung zurückzuführen sein (sogenannte „Slippage").
(g) Market-Order, Limit-Order und Stop-Limit-Order sind aufgrund der erforderlichen Verfügbarkeit von ausreichendem Angebot oder Nachfrage nicht garantiert ausführbar.
(h) Order können sofort oder nach einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden und gelten als am Ausführungsdatum und zur Ausführungszeit ausgeführt.
6.6 Order-Abgleich im Halted-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen den Handel auf einem Markt vorübergehend pausieren, um die Marktintegrität und die ordnungsgemäßen Handelsbedingungen zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können nicht platziert, geändert oder storniert werden, wenn ein Markt angehalten wird.
(c) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
(d) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs gesendet, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
6.7 Order-Abgleich im Cancel Only-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen vorübergehend die Option „Cancel Only" in einem Markt festlegen, um die Marktintegrität zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können storniert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(c) Order können nicht platziert oder geändert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(d) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
6.8 Order-Abgleich in Auktionen
(a) Bitvavo handhabt einen Auktionsprozess, nachdem ein Markt angehalten oder in den „Cancel Only"-Modus versetzt wurde, bevor der reguläre Handel wieder aufgenommen wird, um Preisfindung und geordnete Märkte zu gewährleisten.
(b) Der Auktionsprozess besteht aus zwei Phasen:
(i) Auktionssammlung:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Market-Order platzieren, wenn sich ein Markt in der Auktionssammelphase befindet.
(B) Ein Teilnehmer kann alle anderen Order-Arten platzieren, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in einer Auktionssammelphase befindet.
(C) Während der Auktionssammlung werden keine Aufträge abgeglichen.
(ii) Auktionsabgleich:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Aufträge erteilen, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in der Auktionsabgleichsphase befindet.
(B) Während dieses Zeitraums werden die Order gemäß dem unten beschriebenen Verfahren abgeglichen.
(C) Aktive Limit-Order werden verwendet, um den Preis zu bestimmen, zu dem die meisten Einheiten des Basiswerts gehandelt werden. Wenn es keinen Preis gibt, wo Handel stattfindet, findet kein Abgleich statt und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(D) Wenn im vorherigen Schritt ein Preis erzielt wird, wird dieser Preis verwendet, um Eigenhandel zu verhindern (gemäß den Spezifikationen, die der Benutzer in Bezug auf die Bearbeitung seiner Order zur Verhinderung des Eigenhandels gemacht hat).
(E) Order werden basierend auf der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen und alle Order gelten als Taker-Order. Limit-Order mit dem besten Preis werden zuerst zu dem in Schritt (1) ermittelten Preis ausgeführt.
(F) Wenn keine Limit-Order mehr zum festgelegten Preis abgeglichen werden können, werden Kauf-Post-Only-Order mit einem Preis über dem festgelegten Preis und Sell-Post-Only-Order mit einem Preis unter dem festgelegten Preis storniert und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(c) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs übertragen, wenn sich ein Markt in der Auktionsphase befindet.
7.1 Preisgarantieservice
Der Preisgarantieservice schützt den Teilnehmer für einen Zeitraum von 5 Sekunden nach Abgabe der Order vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert. Dieses Marktrisiko wird dadurch absorbiert, dass der Teilnehmer im RfQ-Segment agiert und auf eine RfQ reagiert. Um das Marktrisiko zu berücksichtigen, das der Teilnehmer zwischen der Abgabe seines Angebots und der tatsächlichen Ausführung der Order eingeht, kann jedes Angebot eine Entschädigung (Spread) enthalten.
7.2 Preisgarantie-Handel
(a) Ein Auftrag über den Preisgarantieservice führt zu einem Handel, wenn der Teilnehmer das Angebot akzeptiert hat, das ihm als Reaktion auf das Öffnen des Auftragsformulars und die Eingabe der relevanten Orderdetails durch den Teilnehmer angezeigt wurde.
(b) Wenn ein Angebot im Rahmen der Angebotsanforderung rechtzeitig von einem Teilnehmer angenommen wird, wird die Angebotsanforderung gemäß den hierin dargelegten Bedingungen für den Preisgarantieservice ausgeführt, und eine solche Angebotsanforderung gilt als Abnehmerauftrag dieses Teilnehmers.
7.3 Angebotsprozess für Preisgarantien
Wenn ein Angebot von einem Teilnehmer nicht innerhalb von fünf (5) Sekunden angenommen wird, wird das Angebot mit einem neuen Angebot aktualisiert, das wiederum fünf (5) Sekunden lang gültig ist. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis ein Teilnehmer ein Angebot akzeptiert, was zu einer (teilweisen oder vollständigen) Ausführung der PG-Order führt. Alternativ endet der Prozess, wenn ein Teilnehmer ein Angebot nicht annimmt und das Bestellformular für ein bestimmtes Kryptopaar verlässt.
7.4 Angebote im RfQ-Segment
Die Preisangebote, die von Teilnehmern abgegeben werden, die im RfQ-Segment als Reaktion auf die RfQ interagieren, müssen sich innerhalb eines vordefinierten Preisbereichs bewegen. Nur Angebote innerhalb dieses Bereichs werden von Bitvavos Matching-Engine berücksichtigt, wenn (aus Sicht des Teilnehmers) das beste Angebot ausgewählt wird, das dem Teilnehmer als Antwort auf eine bestimmte RfQ angezeigt wird.
7.5 Algorithmischer Handel
Die Teilnehmer können auf der Bitvavo-Handelsplattform algorithmischen Handel betreiben, vorausgesetzt, dass:
(a) der Teilnehmer Bitvavo jedes Mal im Voraus benachrichtigt, wenn er einen neuen Algorithmus oder eine wesentliche Änderung an einem Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform einsetzen möchte, und eine Beschreibung des Algorithmus einschließlich einer diesem Algorithmus zugewiesenen eindeutigen Identifikationsnummer bereitstellt, die in jeder Order oder jedem Angebot enthalten ist, die/das von einem solchen Algorithmus generiert oder gesteuert wird. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Angaben und die Identifikationsnummer bei jeder wesentlichen Änderung des Algorithmus zu aktualisieren;
(b) der Teilnehmer vor dem Einsatz eines Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform angemessene und erfolgreiche Tests jedes Algorithmus durchführt, um sicherzustellen, dass ein Algorithmus nicht zu ungeordneten Marktbedingungen auf der Bitvavo-Handelsplattform beiträgt oder diese schafft;
(c) der Teilnehmer auf Gesuch von Bitvavo die von Bitvavo zur Verfügung gestellte Testumgebung nutzt, um die Konformität eines neuen Algorithmus oder einer wesentlichen Änderung eines Algorithmus vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform zu testen;
(d) jeder Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform den Handelsregeln von Bitvavo und den geltenden Vorschriften entspricht;
(e) der Teilnehmer auf Verlangen von Bitvavo eine schriftliche Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfung für jeden Algorithmus vorlegt, der auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden soll, einschließlich jeder wesentlichen Änderung desselben vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform;
(f) alle Algorithmen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden, vom Teilnehmer kontinuierlich überwacht werden, um einen ungeordneten Handel zu verhindern;
(g) der Teilnehmer alle geltenden regulatorischen Verpflichtungen einhält, einschließlich derjenigen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen sowie alle relevanten Lizenzierungs- oder Genehmigungsanforderungen.
7.6 Bedingungen für den Hochfrequenzhandel
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Bedingungen für den Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken auf der Bitvavo-Handelsplattform anwenden.
8.1 Gründe für das Aussetzen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen einen oder mehrere Digitale Vermögenswerte oder Teilnehmer vom Handel aussetzen oder entfernen oder den Handel auf der Bitvavo-Plattform insgesamt oder für einen einzelnen Teilnehmer aussetzen. Bitvavo kann dies unter anderem unter folgenden Umständen tun:
(a) um ungeordnete Marktbedingungen zu verhindern;
(b) auf begründeten Antrag eines Emittenten;
(c) im Falle von (vermutetem) Betrug, Täuschung oder Marktmissbrauch;
(d) Nichteinhaltung dieser Handelsregeln durch einen Emittenten oder einen Teilnehmer;
(e) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten;
(f) im Falle des Konkurses eines Emittenten oder eines Teilnehmers;
(g) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, Bitvavo oder einer Aufsichtsbehörde die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen;
(h) im Falle einer technischen oder betrieblichen Störung;
(i) im Falle des Auftretens von Ereignissen auf den Finanzmärkten oder den Märkten für Digitale Vermögenswerte, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Handel, die Integrität oder die Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform haben können; oder
(j) wenn dies von Bitvavo nach eigenem Ermessen als angemessen erachtet wird, um die Integrität oder Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform zu schützen oder um die Interessen eines Teilnehmers, Bitvavos oder eines verbundenen Unternehmens von Bitvavo zu schützen.
8.2 Aufforderung der Aufsichtsbehörde
Bitvavo wird einer Aufforderung einer Aufsichtsbehörde nachkommen, den Handel gemäß Abschnitt 17 dieser Handelsregeln auszusetzen oder zu verbieten.
8.3 Aussetzen des Handels für Wartungsarbeiten
Bitvavo kann den Handel zu Wartungszwecken oder aus anderen Gründen vorübergehend aussetzen. Im Allgemeinen geht Bitvavo wie folgt vor:
(a) Ankündigung der geplanten Ausfallzeit: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(b) Geplante Ausfallzeit beginnt: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(c) Geplante Ausfallzeit endet: Die Märkte werden in den „Halted”-Modus versetzt. Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert, wenn der Handel wieder aufgenommen wird. Dies ist mindestens 15 Minuten nach Ablauf der geplanten Ausfallzeit der Fall.
8.4 Marktstatus während und nach dem Aussetzen
Während des Aussetzens wird die Bitvavo-Handelsplattform in den Halted-Modus versetzt. Wenn der Handel nach dem Aussetzen wieder aufgenommen wird, wendet Bitvavo den Auktionsprozess an, auf den in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln Bezug genommen wird.
9.1 Abwicklung von Digitalen Vermögenswerten
Bitvavo ist für die korrekte Ausführung und Abwicklung des Kaufs und Verkaufs von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verantwortlich.
9.2 Off-Chain-Abwicklung
Alle Transaktionen auf der Bitvavo-Handelsplattform werden off-chain abgewickelt. Die Schlussabrechnung wird in der Regel sofort oder kurz nach Ausführung einer Transaktion auf der Bitvavo-Handelsplattform und spätestens bis zum Ende des Handelstages eingeleitet. Der Abwicklungsprozess führt zur Übertragung von Rechten, die mit den gehandelten Digitalen Vermögenswerten verbunden sind, von einem Teilnehmer auf einen anderen gegen Zahlung des Transaktionspreises, während die Digitalen Vermögenswerte selbst weiterhin von der Stiftung gehalten werden, jedoch im Namen des erwerbenden Teilnehmers.
10.1 Transparenz vor dem Handel
Bitvavo veröffentlicht die Kauf- und Verkaufspreise sowie die Markttiefe des Handelsinteresses zu diesen Preisen, wie sie auf der Bitvavo-Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte gemäß den geltenden Vorschriften angezeigt werden. Bitvavo stellt diese Informationen fortlaufend auf seiner Website zur Verfügung.
10.2 Transparenz nach dem Handel
Bitvavo veröffentlicht den Preis, das Volumen und die Zeit der Transaktionen, die in Bezug auf Digitale Vermögenswerte ausgeführt werden, die auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften gehandelt werden. Bitvavo veröffentlicht diese Informationen so nah wie technisch möglich in Echtzeit in der App und auf der Website.
10.3 Zugang zu diesen Informationen
Bitvavo stellt die Informationen in diesem Abschnitt diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die regulatorischen Informationen werden 15 Minuten nach der Veröffentlichung in einem maschinenlesbaren Format kostenlos zur Verfügung gestellt und bleiben mindestens zwei Jahre lang veröffentlicht.
11.1 Änderung und Beendigung des Handels
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen, aus beliebigem Grund und ohne Haftung gegenüber dem Teilnehmer (i) einen Teil oder alle seine Handelservices im Allgemeinen vorübergehend oder dauerhaft ändern, einstellen oder beenden und (ii) den Zugang des Teilnehmers zur Bitvavo-Handelsplattform aussetzen, einschränken oder beenden.
11.2 Verfügbarkeit der Bitvavo-Handelsplattform
Alle Services werden „wie besehen" und „wie verfügbar" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Bitvavo garantiert nicht, dass die Bitvavo-Handelsplattform für einen absoluten oder relativen Zeitraum verfügbar sein wird. Bitvavo übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Zugang nicht unterbrochen wird oder dass es nicht zu Verzögerungen, Ausfällen, Fehlern, Verlust oder Ähnlichem von übertragenen Informationen kommt. Dies kann unter anderem die Nichtverfügbarkeit eines der Services in Zeiten von hohem Volumen, Illiquidität, schnellen Bewegungen oder Volatilität umfassen.
11.3 Keine Verpflichtung zur Leistungserbringung
Bitvavo ist nicht verpflichtet, die Bitvavo-Handelsplattform jemandem zur Verfügung zu stellen, wenn Bitvavo Grund zu der Annahme hat, dass dies gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen würde.
12.1 Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform über API
Bitvavo kann den Teilnehmern Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform und zu bestimmten Daten und Informationen über eine „Anwendungsprogrammierschnittstelle" (API) gewähren, die zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden.
12.2 Verwendung der API
Um die API verwenden zu können, müssen ein oder mehrere API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen (API-Zugangsdaten) erstellt werden. Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für den Schutz der API-Zugangsdaten und für alle Aktivitäten des Teilnehmers oder Dritter, die Zugriff auf das Konto haben, unabhängig davon, ob sie autorisiert sind oder nicht. Für den Fall, dass der Teilnehmer weiß oder wissen müsste, dass API-Zugangsdaten gestohlen oder missbraucht wurden, hat er Bitvavo unverzüglich zu kontaktieren.
12.3 Änderungen an der API
Bitvavo kann die API nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise hinzufügen, einstellen oder entfernen. Bitvavo kann nicht garantieren, dass zukünftige Versionen der API abwärtskompatibel sein werden. Der Teilnehmer erkennt an und versteht, dass sich diese Änderungen nachteilig auf die Nutzung der API durch den Teilnehmer auswirken können und den Teilnehmer möglicherweise dazu zwingen können, wesentliche Änderungen vorzunehmen, um die API weiterhin nutzen zu können, und dass dies in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers liegt.
12.4 API-Umfang und Änderungen
Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der API liegen im alleinigen Ermessen von Bitvavo. Die API kann nach alleinigem Ermessen von Bitvavo geändert oder aufgegeben werden.
12.5 Überwachung der API-Nutzung
Bitvavo kann die Nutzung der API überwachen. Der Teilnehmer wird den Überwachungsprozess nicht blockieren oder anderweitig stören.
12.6 API-Beschränkungen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen während eines bestimmten Zeitraums und ohne Vorankündigung Beschränkungen für die Anzahl der Nachrichten oder Order festlegen, die der Teilnehmer über die API übermitteln kann, oder die Beschränkungen für andere Teilnehmer verlängern. Der Teilnehmer darf nicht versuchen, solche Beschränkungen zu umgehen. Wenn der Teilnehmer die Beschränkungen überschreitet, kann Bitvavo die Aktivitäten des Teilnehmers moderieren, den Zugang zur API einstellen oder den Zugriff auf die API nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung sofort aussetzen oder beenden.
12.7 Verbotene Nutzung der API
Der Teilnehmer darf Folgendes nicht tun und darf andere nicht dazu ermutigen oder ermächtigen:
(a) die API in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch die Nutzungsvereinbarung und die Handelsregeln genehmigt ist;
(b) Quellcode, der von der API abgeleitet ist, zu ändern, zu reproduzieren, anzupassen, zu verteilen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, ihn zu erstellen;
(c) die API zu verwenden oder darauf zuzugreifen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität eines der Services zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke;
(d) Daten oder Inhalte, auf die über die API zugegriffen wird, zu sammeln, zwischenzuspeichern, zu aggregieren oder zu speichern, außer für Zwecke, die gemäß der Nutzungsvereinbarung zulässig sind;
(e) die API in einer Weise zu nutzen, die das angemessene Anfragevolumen überschreitet, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt oder anderweitig die Stabilität der Server von Bitvavo oder das Verhalten anderer Anwendungen, die die API verwenden, beeinträchtigt;
(f) zu versuchen, die Identität des Teilnehmers zu verschleiern oder zu verbergen, wenn eine Autorisierung für die API angefordert wird;
(g) die API zu nutzen, um (i) auf Informationen zuzugreifen oder diese zu verwenden, die nicht durch die Nutzungsvereinbarung und diese Handelsregeln gestattet sind, um (ii) die administrativen, technischen oder organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von Bitvavo zu umgehen oder zu brechen, (iii) die API oder die Services zu stören, zu beeinträchtigen, zu überlasten oder zu verschlechtern, (iv) die API oder die Services in irgendeiner Weise zu ändern, oder (v) die Schwachstellen der Services oder der API zu testen; und
(h) irgendwelche Daten, die durch die Nutzung der API durch den Teilnehmer gesammelt wurden, zu Werbezwecken zu verwenden.
13.1 Zugriff auf Marktdaten
Alle Teilnehmer haben vollen und gleichen Echtzeitzugriff auf Marktdaten. Die Marktdaten werden über die Webschnittstellen und die Bitvavo-API zur Verfügung gestellt.
13.2 Chancengleichheit
Alle Teilnehmer haben die gleichen Chancen hinsichtlich des Zugriffs auf die Webschnittstellen und die Bitvavo-API.
14.1 Marktmissbrauch
Den Teilnehmern ist es untersagt, Marktmissbrauch, einschließlich Insider-Geschäfte und Marktmanipulation im Sinne von Titel VI MiCA, zu begehen.
14.2 Marktmissbrauch – Verbotene Aktivitäten
Unbeschadet der in Titel VI MiCA dargelegten Verbote ist es den Teilnehmern untersagt, Verhaltensweisen vorzunehmen, die einen Marktmissbrauch darstellen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung der folgenden Aktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform:
(a) Pump-and Dump-Geschäfte: Künstliches Aufblähen des Preises eines Digitalen Vermögenswerts durch falsche und irreführende positive Aussagen, um den günstig gekauften Digitalen Vermögenswert zu einem höheren Preis zu verkaufen.
(b) Wash Trading (Scheingeschäfte): Gleichzeitiger Kauf und Verkauf identischer Digitaler Vermögenswerte, um ein irreführendes Handelsvolumen vorzutäuschen und die Marktaktivität künstlich zu erhöhen.
(c) Front Running: Vorab-Handel einer großen Kundenorder, um von den erwarteten Kursbewegungen infolge der Ausführung dieser Order zu profitieren. Front Running beinhaltet die Nutzung nicht-öffentlicher Informationen über bevorstehende oder geplante Transaktionen zum eigenen Vorteil.
(d) Churning: Übermäßige Handelsaktivitäten von (Broker-)Teilnehmern im Namen ihrer Kunden auf beiden Seiten des Orderbuchs, mit dem Ziel, die Provisionen des Teilnehmers (Brokers) zu erhöhen.
(e) Quote-Stuffing: Schnelles Eingeben und anschließendes Zurückziehen großer Order, um den Markt mit Kursen zu überschwemmen, was dazu führt, dass Wettbewerber Zeit bei der Bearbeitung verlieren oder andere ungeordnete Handelsbedingungen verursachen.
(f) Spoofing/Layering: Die Vortäuschung einer negativen (oder positiven) Marktlage, indem Kauf- oder Verkaufsorder platziert werden, ohne die Absicht, sie auszuführen.
(g) Insiderhandel: Handel mit Digitalen Vermögenswerten auf der Grundlage nicht öffentlicher Informationen, die den Preis dieser Digitalen Vermögenswerte beeinflussen könnten.
(h) Informationsbasierter Marktmissbrauch: Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über Krypto-Unternehmen, Krypto-Projekte, Digitale Vermögenswerte oder Marktbedingungen, um Preise oder Handelsaktivitäten zu beeinflussen. Dazu gehört die Verbreitung von Gerüchten, Falschmeldungen oder irreführenden Marktkommentaren, um die Wahrnehmung der Marktteilnehmer zu manipulieren.
(i) Unsachgemäße Offenlegungspraktiken: Nichtoffenlegung nicht öffentlicher Informationen, die die Marktpreise beeinflussen könnten, oder selektive Offenlegung von Informationen gegenüber bestimmten Marktteilnehmern. Irreführende Angaben oder unzureichende Transparenz über die finanzielle Leistung, Risiken oder andere wesentliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Digitalen Vermögenswert können ebenfalls Marktmissbrauch darstellen.
14.3 Verbot, das Konto und die Services für kriminelle Aktivitäten zu nutzen
Ein Teilnehmer darf das Konto und die Services nicht nutzen, um kriminelle Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder andere kriminelle oder illegale Aktivitäten, deren Vorhandensein von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
(a) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Sanktionsprogrammen verstoßen würden, die in den Ländern verwaltet werden, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Sanktionsliste.
(b) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(c) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Geldwäsche verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(d) Aktivitäten, die mit Betrug in Verbindung stehen, wie z. B. Aktivitäten, die dazu dienen, Bitvavo, Teilnehmer und/oder andere Personen zu betrügen (einschließlich der Bereitstellung falscher, ungenauer oder irreführender Informationen an Bitvavo).
(e) Aktivitäten, die mit Drogen in Verbindung stehen, wie z. B. der Verkauf von Betäubungsmitteln, kontrollierten Substanzen und Geräten, die für die Herstellung oder den Konsum von Drogen bestimmt sind.
(f) Aktivitäten, die mit Multi-Level-Marketing in Verbindung stehen, wie z. B. Schneeballsysteme und Network-Marketing.
(g) Aktivitäten, die mit unfairen, räuberischen oder täuschenden Praktiken in Verbindung stehen, wie z. B. Anlagemöglichkeiten oder andere Services, die (zu) hohe Belohnungen versprechen, und Websites, die Bitvavo nach eigenem Ermessen als unfair, täuschend oder räuberisch gegenüber den Teilnehmern einstuft.
(h) Aktivitäten, die mit illegalen Glücksspielen in Verbindung stehen, wie z. B. unregulierte Lotterien, Sportprognosen oder Quotenerstellung und vergleichbare Aktivitäten.
(i) Aktivitäten, die mit Unternehmen mit hohem Risiko in Verbindung stehen, wie z. B. Unternehmen, von denen Bitvavo glaubt, dass sie ein erhöhtes finanzielles Risiko oder eine gesetzliche Haftung bedeuten oder gegen die Bankrichtlinien verstoßen.
(j) Aktivitäten, die mit dem Versuch in Verbindung stehen, die (Software hinter der) Bitvavo-Umgebung ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu disassemblieren.
14.4 Berichterstattung an die AFM
Bitvavo wird der AFM Bericht erstatten, wenn es einen begründeten Verdacht in Bezug auf eine Order oder eine Transaktion hat, einschließlich einer Stornierung oder Änderung derselben, und anderer Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie, wie z. B. des Konsensmechanismus, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird.
14.5 Berichterstattung an Bitvavo
Jeder Teilnehmer muss Bitvavo unverzüglich jede verdächtige Aktivität melden, die die Integrität und Fairness der Kryptomärkte untergräbt, die als Marktmissbrauch im Sinne von Titel VI MiCA identifiziert werden könnte und/oder die als eine der in diesem Abschnitt aufgeführten Aktivitäten identifiziert werden kann.
14.6 Meldung an Behörden
Bitvavo ist berechtigt, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und wird den zuständigen Behörden Daten zur Verfügung stellen, soweit dies gesetzlich und behördlich vorgeschrieben ist.
14.7 Meldung von ungewöhnlichen Transaktionen
Bitvavo wird alle ungewöhnlichen Transaktionen der zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden.
15.1 Stornierung von Ordern
Bitvavo kann offene Order aus beliebigem Grund ändern oder stornieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände, deren Eintreten von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist:
(i) im Falle von Ordern, die von Teilnehmern erteilt wurden, die nach dem alleinigen Ermessen von Bitvavo die Bitvavo-Handelsplattform in Bezug auf diese Order oder anderweitig missbräuchlich genutzt oder versucht haben, sich daran zu beteiligen. Dies kann Marktmissbrauchsaktivitäten oder andere verbotene Aktivitäten im Sinne von Abschnitt 14 dieser Handelsregeln umfassen, kann aber auch operative oder anderweitig missbräuchliche oder nachteilige Aktivitäten umfassen, wie z. B. die Nutzung der API in einer Weise, die die Bitvavo-Handelsplattform unangemessen belastet;
(ii) im Falle von Ordern, die einen Fehler in Bezug auf Preis, Menge oder andere Parameter enthalten;
(iii) wenn dies durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist;
(iv) auf Anweisung der zuständigen Behörden oder auf gerichtliche Anordnung; oder
(v) wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
15.2 Sperrung des Kontos
Bitvavo kann eine bestimmte oder die gesamte Nutzung eines Kontos aussetzen oder blockieren, eine ausstehende Order oder PG-Anfrage (einschließlichaller Anträge auf Änderung oder Stornierung einer Order), jede Transaktion, Ein- oder Auszahlungen aussetzen oder stornieren, die mit einem Konto verbundenen Geldmittel oder Digitalen Vermögenswerte einfrieren oder die Kündigung eines Kontos im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Missbrauchs eines Kontos aussetzen oder einen von Bitvavo bereitgestellten Service stornieren. Wenn die Legitimität eines Teilnehmers oder eines Auftrags, einer PG-Anfrage oder der Nutzung der Services nicht festgestellt werden kann, kann dieser Teilnehmer alle Rechte an den Geldmitteln und Digitalen Vermögenswerten auf seinem Konto verlieren.
15.3 Delisting
Bitvavo kann jederzeit und nach eigenem Ermessen beschließen, Digitale Vermögenswerte von der Bitvavo-Handelsplattform zu entfernen. Bitvavo kann dies unter allen Umständen tun, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(a) einen Verstoß gegen diese Handelsregeln durch den Emittenten oder die Nichtkonformität des betreffenden Digitalen Vermögenswerts mit diesen Handelsregeln;
(b) alle Ereignisse oder Entwicklungen in Bezug auf den Emittenten oder den Digitalen Vermögenswert, die ein wesentliches Risiko für die Teilnehmer oder den geordneten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform darstellen könnten;
(c) auf Ersuchen einer Aufsichtsbehörde;
(d) im Falle eines Konkurses des Emittenten;
(e) wenn der Digitale Vermögenswert außerhalb der Risikobereitschaft von Bitvavo liegt;
(f) auf begründeten Antrag des Emittenten des Digitalen Vermögenswerts;
(g) im Falle wesentlicher Änderungen des Emittenten oder des Digitalen Vermögenswerts; oder
(h) wenn der Digitale Vermögenswert die voreingestellten Mindestliquiditätsschwellen nicht erreicht; oder
(i) wenn der Digitale Vermögenswert Abschnitt 3.5 dieser Handelsregeln nicht entspricht.
15.4 Folgen des Delistings
Mit dem Delisting eines Digitalen Vermögenswerts wird der Handel mit den betreffenden Digitalen Vermögenswerten eingestellt. Bitvavo wird, wenn möglich, rechtzeitig über (geplante) Delisting-Vereinbarungen informieren und die Möglichkeit geben, Digitale Vermögenswerte, die dem Delisting unterliegen, zu veräußern oder zu handeln.
16.1 Weisungen von Aufsichtsbehörden
Bitvavo wird den Weisungen der Aufsichtsbehörden, einschließlich der EBA und der AFM, Folge leisten. Dies kann zur Aussetzung oder zum Delisting Digitaler Vermögenswerte führen.
16.2 Zugang zu Informationen
Bitvavo kommt den Aufforderungen der Aufsichtsbehörden nach, relevante Daten in Bezug auf Order in Digitalen Vermögenswerten bereitzustellen, die über seine Systeme beworben werden, oder Zugang zum Orderbuch oder zu Aufzeichnungen von Transaktionen zu gewähren, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden. Relevante Daten können Details zu einer Order oder Transaktion enthalten, einschließlich personenbezogener Daten und anderer Datenpunkte, die Order mit Transaktionen verknüpfen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden.
17.1 Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo kann Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform sowie periodische Gebühren erheben, um auf der Bitvavo-Handelsplattform notiert und für den Handel verfügbar zu bleiben.
17.2 Gebühren für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
(a) Der Teilnehmer muss für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform Gebühren an Bitvavo zahlen.
(b) Jegliche Gebühren und die entsprechenden Gebührenbeträge werden von Bitvavo auf den dafür vorgesehenen Gebühreninformationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung (die Gebührenordnung) in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Teilnehmer anderweitig zur Verfügung gestellt. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Änderungen daran vornehmen. Den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Änderungen werden unmittelbar wirksam.
17.3 Zusammensetzung der Handelsgebühren
(a) Die Handelsgebühren auf der Bitvavo-Handelsplattform basieren auf dem Handelsvolumen jedes Teilnehmers der letzten 30 Tage gemäß der Gebührenordnung, die von Zeit zu Zeit auf der Bitvavo-Website veröffentlicht wird.
(b) Der Gesamtgebührenbetrag, der für einen Handel erhoben wird, hängt von Folgendem ab:
(i) die Gesamtkosten (Wert) der Order;
(ii) das Währungspaar, das gehandelt wird;
(iii) das 30-Tage-Handelsvolumen des Teilnehmers; und
(iv) ob es sich bei einer Order um einen Maker oder einen Taker handelt.
17.4 Berechnung der Gebühren
(a) Die Gebühr wird im Angebotswert berechnet (und Rabatte werden gewährt).
(b) Die Gebühren werden für jede Ausführung berechnet.
(c) Die Gebühren werden auf die Genauigkeit des Vermögenswerts aufgerundet.
(d) Die Gebühren werden für jede Order gemittelt. Das bedeutet, dass, wenn bei einem Ausführungsvorgang mehr Gebühren als erforderlich gezahlt wurden, beim nächsten Ausführungsvorgang eine entsprechend niedrigere Gebühr entrichtet wird, so dass die durchschnittlich gezahlte Gebühr der Gebührenstufe des Teilnehmers entspricht oder diese übersteigt. Dieser Abgleich kann nach der Abwicklung manuell durchgeführt werden.
(e) Das rollierende 30-Tage-Volumen, das zur Bestimmung der Gebührenstufe verwendet wird, wird in EUR berechnet, jeweils um 00:00 UTC.
(f) Alle Teilnehmer zahlen die in der Gebührenordnung genannten Gebühren.
(g) Bitvavo kann die Gebührenstufe für Market-Maker und große Institutionen vorübergehend erhöhen oder senken (von Fall zu Fall festgelegt).
17.5 Zahlung von Gebühren
Bitvavo kann dem Teilnehmer alle Gebühren und Kosten in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsgebühren, indem diese von den Geldmitteln, Digitalen Vermögenswerten oder der Bitvavo E-Token-Wallet des Teilnehmers abgezogen werden.
Bitvavo behält sich das Recht vor, Teile der Handelsregeln jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen. Der Teilnehmer wird über alle Änderungen informiert, und obwohl Bitvavo sich bemüht, den Teilnehmer im Voraus darüber zu informieren, kann Bitvavo darauf hinweisen, dass die überarbeiteten Handelsregeln sofort in Kraft treten. Wenn der Teilnehmer mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, muss der Teilnehmer sein Bitvavo-Konto schließen und die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform einstellen. Wenn der Teilnehmer die Bitvavo-Handelsplattform nach einer Änderung weiterhin nutzt, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer die Änderungen akzeptiert und ihnen zugestimmt hat. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die geänderten Handelsregeln zu überprüfen.
1.1 Konto hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.2 AFM bezeichnet die Niederländische Behörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten).
1.3 Algorithmischer Handel bezeichnet die Verwendung von Computeralgorithmen, die automatisch einzelne Parameter von Ordern bestimmen, was zu Anlage- und/oder Ausführungsentscheidungen auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien mit begrenzter oder keiner menschlicher Intervention führt.
1.4 Affiliate hat die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesene Bedeutung.
1.5 API bezeichnet die Anwendungsprogrammier-Schnittstelle (Application Programming Interface).
1.6 API-Zugangsdaten bezeichnen den/die API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen.
1.7 API Trading Bot bezeichnet eine automatisierte Softwareanwendung, die über API mit der Bitvavo-Handelsplattform interagiert, um auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien Handelsaktionen auszuführen.
1.8 App hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.9 Auktion bezeichnet den Prozess, wie in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.10 Broker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.6 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.11 Bitvavo bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo B.V.
1.12 Bitvavo Custody bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo Custody B.V.
1.13 Bitvavo E-Token hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.14 Bitvavo-Handelsplattform bezeichnet die von Bitvavo betriebene Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte.
1.15 Cancel Only bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, wobei die Nutzer darauf beschränkt sind, bestehende Order zu stornieren, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.16 CASP bezeichnet einen Anbieter von Kryptowert-Dienstleistungen, wie in der MiCA beschrieben.
1.17 CLOB bezeichnet das zentrale Limit-Orderbuch (Central Limit Order Book).
1.18 Unternehmensteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.4 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.19 Digitaler Vermögenswert hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.20 EBA bezeichnet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde.
1.21 EWR bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
1.22 Gebühr bezeichnet alle Gebühren oder Kosten, die Bitvavo oder ein verbundenes Unternehmen, je nach Fall, einem Emittenten oder einem Teilnehmer für die Ausführung von Transaktionen, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Führung eines Kontos, die Zulassung zum Handel oder anderweitig auferlegt.
1.23 Geldmittel hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.24 Halted (Angehalten) bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, bei dem die Handelsaktivität vorübergehend ausgesetzt wird, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.25 Hochfrequenzhandel bezeichnet eine Infrastruktur, die darauf abzielt, Netzwerk- und andere Latenzarten zu minimieren und so den Algorithmischen Handel mit hoher Geschwindigkeit zu ermöglichen.
1.26 Emittent bezeichnet den Emittenten, wie er in der MiCA definiert ist.
1.27 Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.28 Market-Maker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.5 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.29 Market-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.30 Marktspezifikation bezeichnet das Dokument, das die Attribute eines bestimmten Digitalen Vermögenswerts beschreibt, wie in Abschnitt 5.7 dieser Handelsregeln definiert.
1.31 MiCA bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 für Kryptowert-Märkte, in der jeweils gültigen Fassung oder Ergänzung.
1.32 Order bezeichnet eine Anweisung zum Kauf oder Verkauf Digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform.
1.33 Orderbuch bezeichnet ein Digitales Hauptbuch, das von Bitvavo geführt wird und alle Kauf- und Verkaufsorder für ein spezifisches Kryptowährungspaar aufzeichnet.
1.34 Teilnehmer bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Handelsaktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform ausführt.
1.35 Preisgarantieservice bezeichnet den Preisgarantieservice, bei dem es sich um einen von Bitvavo erbrachten Service handelt, der den Teilnehmer für einen vorher festgelegten Zeitraum vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert schützt.
1.36 Referenzpreis hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 6.3 (f) dieser Handelsregeln zugewiesen wird.
1.37 RfQ bezeichnet eine Angebotsanfrage (Request for Quote).
1.38 RfQ-Segment bezeichnet das Segment der Bitvavo-Handelsplattform, wo Order von Teilnehmern, die sich für Preisgarantieservices angemeldet haben, gemäß diesen Handelsregeln weitergeleitet werden.
1.39 Einzelhandelsteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.3 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.40 Services haben die Bedeutung, die ihnen in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen werden.
1.41 Stop-Loss-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.42 Stop-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.43 Take-Profit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.44 Take-Profit-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iv) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.45 Tick-Größe bezeichnet die kleinstmögliche zulässige Preisveränderung zwischen zwei gültigen Order-Preisen für einen Markt. Die Preise für Order müssen in Vielfachen der konfigurierten Tick-Größe angegeben werden.
1.46 Trading Bots bezeichnet jede automatisierte Software, jedes Skript, jeden Algorithmus oder Dienst – eigentümerbasiert oder von Dritten – die/das/der über APIs auf die Bitvavo-Handelsplattform zugreift, um Order zu übermitteln, zu ändern oder zu stornieren oder um Handelsentscheidungen zu treffen, ohne dass jede einzelne Aktion manuell durch eine Person ausgelöst wird.
1.47 Handelsregeln bezeichnen diese Handelsregeln.
1.48 US Person bezeichnet eine natürliche Person, die Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten ist, eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, die in den Vereinigten Staaten gegründet wurde oder nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten organisiert ist, einen Trust, wenn (i) ein Gericht innerhalb der Vereinigten Staaten nach geltendem Recht befugt wäre, Anordnungen oder Urteile in Bezug auf im Wesentlichen alle Fragen der Verwaltung des Trusts zu erlassen, und (ii) eine oder mehrere US-Personen befugt sind, alle wesentlichen Entscheidungen des Trusts zu kontrollieren, oder den Nachlass eines Verstorbenen, der Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten war, eine Zweigniederlassung oder Agentur eines ausländischen Unternehmens mit Sitz in den Vereinigten Staaten, oder jedes nicht-diskretionäre oder ähnliche Konto (außer einem Nachlass oder Trust), das von einem Händler oder einem anderen Treuhänder für das Konto oder zugunsten einer US-Person gehalten wird, oder jedes diskretionäre oder ähnliche Konto (außer einem Nachlass oder Trust), das von einem Händler oder einem anderen Treuhänder geführt wird, der in den Vereinigten Staaten gegründet, organisiert oder (im Falle einer natürlichen Person) wohnhaft ist.
1.49 Nutzungsvereinbarung bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer, Bitvavo, Bitvavo Custody B.V. und Stichting Bitvavo Payments, die die Bereitstellung der Services durch die relevanten Unternehmen und die Nutzung der Services durch die Teilnehmer definiert und regelt.
1.50 Website hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
Jeder in diesen Handelsregeln verwendete, aber nicht definierte Begriff hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
2.1 Die Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo betreibt eine Handelsplattform, die mehrere Handelssysteme verwaltet, wie z. B. das CLOB-Segment und das RfQ-Segment, in denen Digitale Vermögenswerte gekauft oder verkauft werden können, was zum Austausch von Geldmitteln gegen Digitale Vermögenswerte und von Digitalen Vermögenswerten gegen andere Digitale Vermögenswerte führt („die Bitvavo-Handelsplattform”).
Diese Handelsregeln regeln die für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform geltenden Bedingungen, gewährleisten die Einhaltung von Artikel 76 der MiCA und fördern einen fairen, effizienten und transparenten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform.
2.2 Lizenz
Bitvavo ist von der AFM unter der Registrierungsnummer 41000010 als CASP gemäß der MiCA lizenziert und berechtigt, die Dienstleistungen des Betriebs einer Handelsplattform für Krypto-Vermögenswerte, der Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Vermögenswerten sowie der Transferdienste für Krypto-Vermögenswerte anzubieten. Diese Dienstleistungen sind in allen EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.
Bitvavo behält sich das Recht vor, die Bitvavo-Handelsplattform nicht in allen Märkten oder Gerichtsbarkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen es autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen, und kann die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform durch Einwohner bestimmter Gerichtsbarkeiten einschränken oder verbieten.
Zur Klarstellung: Die Lending Services werden ausschließlich von der Bitvavo Custody B.V. erbracht, und die Bitvavo Custody B.V. unterliegt nicht der Aufsicht der AFM. Die Staking Services, Lending Services, die Margin-Handelsfazilität und die Preisgarantiedienste sind keine nach der MiCA regulierten Dienstleistungen und beinhalten bestimmte Risiken. Bei der Nutzung dieser Dienstleistungen genießen Sie möglicherweise nicht die nach der MiCA vorgesehenen Schutzmechanismen und Sicherheiten.
3.1 Anforderungen an Digitale Vermögenswerte (bzw. deren Emittenten), die eine Zulassung zum Handel bei Bitvavo beantragen
(a) Bitvavo hat ein Zulassungsverfahren für Digitale Vermögenswerte eingeführt, auf dessen Grundlage Bitvavo bestimmt, ob ein neuer Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden kann. Bitvavo darf nach alleinigem Ermessen festlegen, ob ein Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen wird oder nicht.
(b) Jeder Digitale Vermögenswert, der zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden soll, sollte die Anforderungen an seinen Business Case, seine Machbarkeit, seine Compliance, seine rechtlichen, Risiko- und Eignungsanforderungen, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden, erfüllen und nachhaltig erfüllen.
3.2 Bewerbungsverfahren für die Zulassung zum Handel bei Bitvavo
Das Bewerbungsverfahren wird in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren von Bitvavo durchgeführt. Zusammenfassend berücksichtigt Bitvavo folgende Kriterien:
(a) eine Bewertung des Business Case (einschließlich der Marktfähigkeit und der wirtschaftlichen und strategischen Grundlagen) und einen Pre-Scan (für die Machbarkeits- und Compliance-Bewertung);
(b) eine Machbarkeitsbewertung (einschließlich Verwahrung, Liquidität und Blockchain-Integration);
(c) eine Compliance-, Rechts- und Risikobewertung (Einhaltung der geltenden Gesetze, KYC, Due-Diligence-Prüfungen gegenüber Kunden, die in einem angemessenen Verhältnis zum Risikoprofil des Antragstellers stehen, Prüfung und Datenschutz sowie die mit dem Digitalen Vermögenswert verbundenen Risiken);
(d) eine Eignungsbewertung (Vermögenswert, Sicherheit, Technologie und zusätzliche Risiko- und Compliance-Anforderungen); und
(e) Zulassung zur Go-Live-Vorbereitung (Datum, technologische Vorbereitung, Liquidität sowie Inventar und Kommunikation).
3.3 Bedingungen für die weitere Zulassung von Digitalen Vermögenswerten zum Handel
(a) Liquiditätsschwellen
Um weiterhin handelbar zu bleiben, muss jeder Digitale Vermögenswert, der auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelt wird, dauerhaft ein durchschnittliches tägliches Transaktionsvolumen erreichen, das dem von Bitvavo regelmäßig festgelegten Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.
(b) Offenlegungspflichten
Emittenten Digitaler Vermögenswerte müssen mindestens folgende Informationen auf ihrer Website veröffentlichen, um die Handelszulassung aufrechtzuerhalten:
(i) ein Whitepaper des Digitalen Vermögenswerts gemäß den Anforderungen der MiCA-Verordnung (falls zutreffend);
(ii) wenn es einen wesentlichen neuen Faktor, einen wesentlichen Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit gibt, die sich auf die Bewertung der Digitalen Vermögenswerte auswirken können, das geänderte Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten, einschließlich der Gründe für eine solche Änderung, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit der MiCA.
3.4 Fortlaufende Überwachung von Emittenten und Digitalen Vermögenswerten
(a) Um die Glaubwürdigkeit, Sicherheit und Effizienz seiner Märkte und der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte sowie deren Einhaltung dieses Abschnitts 3 der Handelsregeln zu gewährleisten, überwacht Bitvavo kontinuierlich die anwendbaren Risikofaktoren, die möglicherweise zu einer Handelsaussetzung oder einem Delisting von zugelassenen Digitalen Vermögenswerten führen würden. Um diese laufende Überwachung durchzuführen, nutzt Bitvavo automatisierte Warnungen und Tools, die unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Markt für Digitale Vermögenswerte, einschließlich regulatorischer Änderungen, technologischer Probleme oder Änderungen, Marktdynamik, Liquidität und Konzentration der Digitalen Vermögenswerte, zu einer Neubewertung der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte führen können.
(b) In Bezug auf die Liquidität beurteilt Bitvavo, ob die von den Market-Makern in das Orderbuch eingebrachte Liquidität angemessen auf die Ordervolumina im Orderbuch abgestimmt ist. Bitvavo bewertet auch die Handelsaktivität mit dem entsprechenden Digitalen Vermögenswert auf anderen Handelsplattformen für Digitale Vermögenswerte.
3.5 Digitale Vermögenswerte, die nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind
Ein Digitaler Vermögenswert ist nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen, wenn:
(a) er das in Abschnitt 3.2 dieser Handelsregeln genannte Bewerbungsverfahren nicht besteht;
(b) in den von der MiCA geforderten Fällen kein entsprechendes Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten veröffentlicht wurde; oder
(c) er über eine integrierte Anonymisierungsfunktion verfügt, es sei denn die Inhaber und die Transaktionshistorie können von Bitvavo identifiziert werden.
4.1 Kriterien für den Teilnehmer
Eine Person kann Teilnehmer der Bitvavo-Handelsplattform werden, wenn:
(a) die Person ein Konto erstellt hat, wie in der Nutzungsvereinbarung festgelegt;
(b) die Person die Nutzungsbedingungen und diese Handelsregeln akzeptiert hat;
(c) sich die Person nach alleinigem Ermessen von Bitvavo an zwingende regulatorische Verpflichtungen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, AML/CFT/PSE-Regeln und behördliche Lizenzanforderungen (falls zutreffend) hält; und
(d) Bitvavo diese Person als Teilnehmer akzeptiert hat.
4.2 Teilnehmer-Kategorien
Bitvavo unterscheidet vier Teilnehmer-Kategorien:
(a) Einzelhandelsteilnehmer;
(b) Unternehmensteilnehmer;
(c) Market-Maker; und
(d) Broker (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anbieter von Trading-Bots oder anderen Services über die Bitvavo-API).
4.3 Einzelhandelsteilnehmer
Ein Einzelhandelsteilnehmer kann eine natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist, keine US-Person ist und in einer Rechtsordnung im EWR ansässig ist, in der die Services von Bitvavo verfügbar sind.
4.4 Unternehmensteilnehmer
Ein Unternehmensteilnehmer kann eine juristische Person sein, die kein Market-Maker oder Broker ist und die in einer Rechtsordnung im EWR ansässig oder niedergelassen ist, in der Bitvavo autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen.
4.5 Market-Maker
Ein Market-Maker kann eine natürliche oder juristische Person sein, die einen Market-Making-Vertrag mit Bitvavo abgeschlossen hat und dessen Bedingungen, die Bedingungen des Nutzungsvertrags und aller anderen mit Bitvavo oder Bitvavo Custody geschlossenen Verträge einhält. Ein Market-Making-Vertrag enthält spezifische Bedingungen, um als Market-Maker Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform zu erhalten, wie z. B. die Digitalen Vermögenswerte, die unter die Market-Making-Verträge fallen, Mindestverfügbarkeits- und Reaktionszeiten, das Streaming von Preisen/Notierungen auf beiden Seiten des Marktes, Spread-Limits, Gebühren, Kreditlinien, Anreize und Strafen bei Nichteinhaltung.
4.6 Broker
Ein Broker kann eine juristische Person sein, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in einer Jurisdiktion innerhalb des EWR hat, in der Bitvavo zur Erbringung seiner Dienstleistungen berechtigt oder zugelassen ist und – sofern zutreffend – zur Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen im Sinne der MiCA befugt ist und die Bedingungen einer Vereinbarung mit Bitvavo einhält. Ein Broker, der einen oder mehrere Trading Bots betreibt und Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform erhalten möchte, muss dem Bitvavo Developer Agreement und/oder dem API Partner Agreement zustimmen.
4.7 API-Trading-Bots
Ein Anbieter, der einen oder mehrere Trading-Bots betreibt und auf die Bitvavo Handelsplattform zugreifen möchte, muss dem Bitvavo-Entwickler-Vertrag und/oder dem API-Partner-Vertrag zustimmen.
4.8 Handelslimits
(a) Bitvavo wendet Handelslimits auf das Konto der Teilnehmer an, einschließlich täglicher, wöchentlicher, monatlicher, jährlicher und Gesamtlimits. Bitvavo kann solche Limits nach eigenem Ermessen festlegen, basierend auf den vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen und allen anderen Informationen, die Bitvavo zur Verfügung stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Kontostand des Teilnehmers, das Handelsverhalten des Teilnehmers, die Kapazität und Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform und den Markt für jeden relevanten Digitalen Vermögenswert).
(b) Bitvavo kann die verschiedenen Schwellenwerte für Handelslimits als Hinweis auf seiner Website angeben. Bitvavo kann die Verfahren und Limits von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung ändern.
(c) Bitvavo kann von einem Teilnehmer verlangen, dass er zusätzliche Informationen bereitstellt oder überprüft oder dass er nach der Ausführung eines Handels oder einer Transaktion eine gewisse Zeit wartet, bevor er einen solchen Handel abwickelt und bevor er einem Teilnehmer erlaubt, nachfolgende Geschäfte auf der Bitvavo-Handelsplattform abzuschließen.
(d) Ein Teilnehmer kann einen Antrag auf höhere Limits stellen. Bitvavo kann vom Teilnehmer verlangen, dass er diesbezüglich zusätzliche Unterlagen einreicht, und garantiert nicht, dass die Limits wie gewünscht angehoben werden.
5.1 Handelstage und Handelszeiten
Die Bitvavo-Handelsplattform steht jeden Tag, 24 Stunden am Tag, für den Handel zur Verfügung, mit Ausnahme von geplanten oder ungeplanten Ausfallzeiten. Von Zeit zu Zeit können besondere Handelsbedingungen für alle zugelassenen Digitalen Vermögenswerte oder für jeden einzelnen Vermögenswert gelten, z. B. während eines bestimmten Status, der von Bitvavo festgelegt wird, einschließlich Halted-Märkte, Cancel Only-Märkte oder während Auktionszeiträumen, wie in diesen Handelsregeln dargelegt.
5.2 Transaktionen
(a) Die Teilnehmer können Anweisungen zum Kauf oder Verkauf von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform (Erteilen einer Order) gegen andere Digitale Vermögenswerte oder Geldmittel erteilen, wobei Bitvavo von Zeit zu Zeit Paare anbietet (es können geografische Beschränkungen gelten).
(b) Bitvavo ist kein Teilnehmer und Bitvavo wird nicht als Gegenpartei eines Teilnehmers bei einer Transaktion mit Digitalen Vermögenswerten handeln, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt wird.
(c) Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für die Erteilung von Ordern und die Erteilung sonstiger Anweisungen.
(d) Bitvavo oder andere Teilnehmer können Informationen über Digitale Vermögenswerte bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Preis und die Volatilität. Diese Informationen sowie alle anderen Informationen auf der Bitvavo-Handelsplattform stellen keine Anlageberatung, keine Verkaufs- oder Kaufempfehlung oder eine Meinung von Bitvavo dar.
(e) Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist der Preis, zu dem eine Order ausgeführt wurde. Dieser Preis kann von den Preisen abweichen, die vor der Ausführung einer Order auf der Bitvavo-Handelsplattform angegeben oder referenziert wurden. Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist immer ausschlaggebend gegenüber anderen Preisangaben.
5.3 Wiederkehrender Kauf
(a) Die Teilnehmer können ausgewählte Digitale Vermögenswerte automatisch auf monatlicher Basis kaufen, indem sie die Funktion „Wiederkehrender Kauf” aktivieren.
(b) Durch die Nutzung dieser Funktion ermächtigen die Teilnehmer Bitvavo, Geldmittel und Gebühren zu einem zufälligen Zeitpunkt an einem bestimmten, vom Teilnehmer ausgewählten Tag eines jeden Monats direkt von ihrem Konto abzubuchen.
5.4 Reservieren von Geldmitteln
Sobald eine Order zum Kauf Digitaler Vermögenswerte erteilt wurde, wird ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Geldmittel nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Die Höhe der Geldmittel, die einbehalten werden, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Bei einer Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Geldmitteln entsprechend.
5.5 Reservieren von Digitalen Vermögenswerten
Sobald eine Order zum Verkauf von Digitalen Vermögenswerten erteilt wurde, wird ein bestimmter Betrag an Digitalen Vermögenswerten auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Digitalen Vermögenswerte nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Der Betrag an Digitalen Vermögenswerten, der einbehalten wird, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Durch die Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Digitalen Vermögenswerten entsprechend.
5.6 Order und Marktsegmente
(a) Wenn ein Teilnehmer den Preisgarantieservice aktiviert hat, gelten Order, die für den Preisgarantieservice in Frage kommen und vom Teilnehmer eingereicht werden, als RfQ (Request for Quote) und werden an das RfQ-Segment weitergeleitet.
(b) Alle anderen Order werden an das CLOB-Segment weitergeleitet.
(c) Bitvavo hat das alleinige Ermessen, zu entscheiden, in welchem Marktsegment ein Digitaler Vermögenswert gehandelt werden darf, und kann verlangen, dass bestimmte Digitale Vermögenswerte ausschließlich auf RfQ-Basis gehandelt werden, wenn sich die Liquidität dieser Digitalen Vermögenswerte ändert.
(d) Bitvavo hat das alleinige Ermessen, verschiedene Marktsegmente zu bilden sowie die für diese Marktsegmente geltenden Bedingungen festzulegen und zu ändern.
5.7 Marktspezifikationen
(a) Bitvavo wird Marktspezifikationen veröffentlichen, in denen die Bedingungen aller Digitalen Vermögenswerte aufgeführt sind, die zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind.
(b) Bitvavo kann die Marktspezifikationen nach eigenem Ermessen ändern, und solche Änderungen werden den Teilnehmern mit angemessener Frist mitgeteilt.
5.8 Stornierung von Transaktionen
5.8.1 Bitvavo kann nach eigenem Ermessen oder auf Antrag eines Teilnehmers eine Überprüfung einer auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführten Transaktion durchführen, wenn (i) ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass eine solche Transaktion aufgrund eines irrtümlich eingereichten Auftrags oder (ii) unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen ausgeführt wurde oder (iii) wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird.
5.8.2. Bitvavo informiert die betreffenden Teilnehmer einer Transaktion über das Ergebnis einer Untersuchung einer oder mehrerer Transaktionen.
5.8.3. Wenn Bitvavo nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Transaktion, die Gegenstand einer Untersuchung ist, eindeutig fehlerhaft ist oder gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Bedingungen verstößt oder wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird, kann Bitvavo die Transaktion für nichtig erklären, die aus der Transaktion resultierenden Fondsbewegungen rückgängig machen und den/die betroffene(n) Teilnehmer entsprechend benachrichtigen.
6.1 Orderoptionen
(a) Die wichtigsten Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sind, sind eine Market-Order oder eine Limit-Order.
(i) Market-Order:
(A) Eine Market-Order wird mit der zum Zeitpunkt der Anfrage günstigsten Limit-Order im Orderbuch abgeglichen. Wenn es mehr als eine solche Limit-Order gibt, wird die Market-Order mit der ältesten abgeglichen.
(B) Es gibt keine Garantie, dass eine Market Order zum angegebenen Marktpreis ausgeführt wird. Eine Market-Order kann zu einer Reihe unterschiedlicher Preise ausgeführt werden, basierend auf der Menge der Market-Order und den Mengen und der Richtung der zu diesem Zeitpunkt im Orderbuch vorhandenen Order.
(ii) Limit-Order:
(A) Eine Limit-Order ist eine Order zum Kauf oder Verkauf zu einem festen Preis.
(B) Eine Limit-Order wird ausgeführt, wenn der Marktpreis den Limitpreis erreicht und zum Limitpreis oder besser ausgeführt.
(1) Eine Kauf-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder zu einem niedrigeren Preis ausgeführt.
(2) Eine Verkaufs-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder einem höheren Preis ausgeführt.
(b) Zusätzliche erweiterte Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sein können, sind Stop-Loss-Order, Stop-Loss-Limit-Order, Take-Profit-Order und Take-Profit-Limit-Order sowie One-Cancels-the-Other. Die Verfügbarkeit dieser Orderoptionen kann von der Art des Zugriffs auf die Bitvavo-Handelsplattform abhängen.
(i) Stop-Loss-Order:
(A) Eine Stop-Loss-Order ist eine Anweisung zur Erteilung einer Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts, sobald sein Preis einen bestimmten Trigger-Preis erreicht, um die Verluste der Teilnehmer zu begrenzen.
(B) Sobald eine Stop-Loss-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wird, wenn der Stop-Preis ausgelöst wurde.
(C) Eine Stop-Loss-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(ii) Stop-Loss-Limit-Order:
(A) Das System der Stop-Loss-Limit-Order ähnelt dem der Stop-Loss-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Stop-Loss-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
(iii) Take-Profit-Order:
(A) Eine Take-Profit-Order ist eine Anweisung, eine Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts zu erteilen, sobald sein Preis den Take-Profit-Preis erreicht, um Gewinne der Teilnehmer zu realisieren.
(B) Sobald eine Take-Profit-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wurde, wenn der Trigger-Preis erreicht ist.
(C) Eine Take-Profit-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(iv) Take-Profit-Limit-Order:
(A) Das System der Take-Profit-Limit-Order ähnelt dem der Take-Profit-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Take-Profit-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
(ii) One-Cancels-the-Other
(A) Dieser Ordertyp ermöglicht es Teilnehmern, zwei miteinander verknüpfte bedingte Order zu platzieren: (i) eine Take-Profit- oder Take-Profit-Limit-Order und (ii) eine Stop-Loss- oder Stop-Loss-Limit-Order, wobei das Auslösen einer der beiden Order automatisch zur Stornierung der jeweils anderen Order führt.
(B) Bei diesem Ordertyp müssen beide Teile der Order dieselbe Richtung haben, d. h. entweder beide auf der Verkaufsseite oder beide auf der Kaufseite liegen.
6.2 Übermittlung und Ausführung von Ordern
(a) Eine Order wird von einem Teilnehmer über die App, die Website oder die API erteilt. Der Teilnehmer wählt den Digitalen Vermögenswert aus, den er kaufen oder verkaufen möchte, und gibt die Orderdetails ein. Anschließend übermittelt der Teilnehmer die Order an das Orderbuch.
(b) Sobald die Order vom Teilnehmer eingereicht und im System der Bitvavo-Handelsplattform eingegangen ist, führt Bitvavo eine Validierung der Orderdetails durch, einschließlich der Frage, ob das Guthaben des Teilnehmers ausreichend ist, der Marktschutzprüfungen, wie in Abschnitt 6.3 dieser Handelsregeln dargelegt, und ob die Order nach alleinigem Ermessen von Bitvavo alle relevanten Datenpunkte enthält, die sich auf die Order beziehen, einschließlich Datenpunkte, die Bitvavo benötigt, um die geltenden Vorschriften einzuhalten, oder andere Datenpunkte, die in eine Order aufgenommen werden sollen. Wenn die Order eine dieser Prüfungen nicht besteht, wird die Order abgelehnt und der Teilnehmer benachrichtigt. Wenn die Order diese Prüfungen besteht, wird die Order von Bitvavo angenommen, in das Orderbuch eingetragen und der Teilnehmer benachrichtigt.
(c) Nach der Aufnahme in das Orderbuch wird die Order mit einer anderen bestehenden Order im Orderbuch in entgegengesetzter Richtung abgeglichen oder dem Orderbuch hinzugefügt. Wenn eine Order mit einer anderen Order abgeglichen wird, führt dies zur Ausführung der Order in Übereinstimmung mit den Abschnitten 6.5 - 6.8 dieser Handelsregeln. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Ausführung.
(d) Eine Order hat die folgenden Parameter:
(i) Markt: Name des Marktes, im Format BASE-QUOTE (z. B. BTC-EUR).
(ii) Seite: Kaufen oder Verkaufen.
(iii) Order-Typ: Limit-Order oder Market-Order. Wenn Sie eine Limit-Order erteilen, kann die Order immer noch zu einem besseren Preis als angegeben ausgeführt werden, in diesem Fall wird sie als Market-Order verarbeitet. Es besteht auch die Möglichkeit, erweiterte Auftragsarten einzureichen, wie in [Abschnitt 6.3] beschrieben.
(iv) Betrag: Die Menge des Basisvermögenswerts, die gekauft/verkauft werden soll (erforderlich bei Limit-Ordern, optional bei Market-Ordern). Die anwendbaren Dezimalgenauigkeiten des Betrags sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(v) Amount Quote (Betrag in Kurswährung): Der in der Kurswährung angegebene Betrag (optional bei Market-Ordern, entweder der Betrag oder der Betrag in Kurswährung ist erforderlich)
(vi) Preis: Der in der Kurswährung angegebene Preis für den Basiswert (erforderlich bei Limit-Ordern). Die jeweils geltenden Tick-Größen sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(vii) Time In Force (Gültigkeitsdauer): Gibt an, wie lange die Order im Orderbuch platziert werden soll. Dies gilt nur für Limit-Order. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) GTC: Good-Til-Cancelled (Gültig bis auf Widerruf). Dies ist die Standardeinstellung und platziert eine Order im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder storniert wird.
(B) IOC: Immediate-Or-Cancel (Sofort oder Stornieren). Dies ermöglicht die (teilweise) Ausführung der Order, wenn sie eingereicht wird. Der Restbetrag, der nicht sofort abgeglichen werden kann, wird storniert.
(C) FOK: Fill-Or-Kill (Ausführen oder Stornieren). Dadurch wird sichergestellt, dass die gesamte Order entweder ausgeführt oder storniert wird. Teilausführungen sind nicht möglich.
(viii) Self-Trade Prevention (Schutz vor Eigenhandel): Der Handel mit sich selbst ist nicht erlaubt. Diese Einstellung regelt, was zu tun ist, wenn die Order eines Teilnehmers mit einer der eigenen Order des Teilnehmers übereinstimmt. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) Dekrementieren und Stornieren: Dies ist die Standardeinstellung und ändert beide Order um den Betrag, der ausgeführt worden wäre. Dies führt dazu, dass die kleinere der beiden Order storniert und die andere Order verringert wird.
(B) Älteste stornieren: Storniert die älteste Order.
(C) Neueste stornieren: Storniert die neueste Order.
(D) Beide stornieren: Storniert beide Order.
(ix) Post Only (Nur Posten): Limit-Order, bei denen diese Einstellung auf true gesetzt ist, werden storniert, falls sie sofort ausführbar wären. Dies stellt sicher, dass der Teilnehmer die Maker-Gebühr zahlt und nicht die Taker-Gebühr. Standardmäßig ist Post Only deaktiviert.
(x) Response required (Antwort erforderlich): Wenn dieser Wert auf false gesetzt ist, wird nur die Order-ID der neu erstellten Order zurückgegeben. Der Standardwert ist true (d. h. eine vollständige Antwort).
6.3 Marktschutz
(a) Mindestbestellmengen/-beträge
Alle Market-Order, Limit-Order und Stop-Order, die auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilt werden, unterliegen den marktbezogenen Mindest- und Höchstgrenzen für den Orderbetrag sowie für den Betrag in Kurswährung.
(b) Anzahl der offenen Order
Alle Teilnehmer unterliegen einer maximalen Anzahl von Ordern, die pro Markt im Orderbuch offen sein können. Wenn ein Teilnehmer das Limit in einem bestimmten Markt erreicht, werden alle danach in diesem Markt eingegebenen Order abgelehnt, bis die Anzahl der offenen Order, die im Orderbuch für den jeweiligen Markt gespeichert sind, unter das Limit fällt.
(c) Schutz durch Platzierungspreisbegrenzung
Limit-Order mit einer gültigen Good-Till-Cancel-Zeit unterliegen einem Schutzmechanismus für Platzierungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis unterhalb (bzw. oberhalb) der unteren (bzw. oberen) Platzierungspreis-Grenze werden abgelehnt.
(i) Die obere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung mit dem Platzierungspreis-Multiplikator multipliziert wird.
(ii) Die untere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung durch den Platzierungspreis-Multiplikator dividiert wird.
(d) Schutz durch Ausführungspreisbegrenzung
Limit-Order unterliegen einem Schutzmechanismus für Ausführungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis, der über (unter) der oberen (unteren) Ausführungspreis-Grenze liegt, werden abgelehnt.
(i) Die obere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) erhöht wird.
(ii) Die untere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) verringert wird.
(e) Schutz durch Spreadpreisbegrenzung
(i) Market-Order unterliegen einem Schutzmechanismus zur Begrenzung des Spreads. Market-Order werden zu Preisen ausgeführt, die höchstens bis zum Spread-Schwellenwert vom Mitttelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Platzierung abweichen. Wenn eine Market-Order gegen Order ausgeführt wird, die außerhalb dieses Spread-Schwellenwerts liegen, wird die Order nur bis zum Schwellenwert ausgeführt und die verbleibende Menge der Order wird storniert.
(f) Schutz durch Referenzpreisbegrenzung
Alle Order unterliegen einem Schutzmechanismus durch Referenzpreisbegrenzung. Dieser begrenzt, wie stark der Ausführungspreis einer Order vom aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Orderplatzierung abweichen darf (der „Referenzpreis").
Der Referenzpreis ist ein Indexpreis, der anhand von Preisdaten von mehreren externen Börsen berechnet wird, um einen fairen Marktwert für den Digitalen Vermögenswert widerzuspiegeln. Order werden nur zu Preisen ausgeführt, die innerhalb des sogenannten „Referenzpreisschutzbereichs" liegen, einem definierten Preisbereich um den Referenzpreis. Wenn der mögliche Ausführungspreis außerhalb dieses Schutzbereichs liegt, wird nur der innerhalb des Schutzbereichs liegende Teil der Order ausgeführt; der Rest wird storniert. Dies kann dazu führen, dass einige Order nur teilweise ausgeführt werden.
Wenn kein gültiger Referenzpreis verfügbar ist oder wenn Bitvavo feststellt, dass der Index die aktuellen Marktbedingungen nicht genau widerspiegelt, gilt dieser Schutz nicht.
(g) Cancel on Disconnect
Cancel on Disconnect ist eine Risikomanagement-Funktion, die automatisch alle offenen Order eines Teilnehmers storniert, wenn die Verbindung zur Handelsplattform für einen vom Teilnehmer festgelegten Zeitraum unterbrochen ist.
Teilnehmer können bestimmte Digitale Vermögenswerte in Gruppen zusammenfassen, wobei jede Gruppe einem unterschiedlichen Inaktivitätszeitraum unterliegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden alle offenen Orders in den Digitalen Vermögenswerten der betreffenden Gruppe automatisch storniert.
Diese Funktion steht Teilnehmern zur Verfügung, die sich für sie entschieden haben (Opt-in). Bitvavo behält sich das Recht vor, diese Funktion ausschließlich fortgeschrittenen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Die Stornierung offener Order erfolgt gemäß den allgemeinen für Stornierungen geltenden Regeln. Bitvavo übernimmt keine Garantie für eine automatische oder sofortige Stornierungcancellation.
(h) Allgemeine Anmerkung zu diesem Abschnitt
Die für diesen Abschnitt 6.3 verwendeten Limits, Multiplikatoren und Schwellenwerte werden von Bitvavo für jeden Markt festgelegt.
6.4 Fehler
(a) In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern auf der Bitvavo-Handelsplattform kommen, auch in Bezug auf die angezeigten Preise oder die Art und Weise, wie Order abgeglichen werden. Darüber hinaus können die Digitalen Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform ungewöhnlichen Preisbewegungen unterliegen, unter anderem aufgrund von Marktmanipulation oder plötzlichen Liquiditätsabfällen oder -spitzen. In solchen Fällen kann Bitvavo nach eigenem Ermessen (und ist in keiner Weise dazu verpflichtet):
(i) solche Fehler rückwirkend korrigieren oder solche Preisbewegungen richtigstellen, einschließlich durch Änderung oder Rückgängigmachung von Transaktionen, die zum Vorteil oder zum Nachteil des Teilnehmers sein können; oder
(ii) den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform für einen oder mehrere Digitalen Vermögenswerte vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit einstellen.
(b) Insbesondere in Zeiten hoher Volumina, Illiquidität, schneller Bewegungen oder Volatilität können alle auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelten Digitalen Vermögenswerte zu einem anderen Kurs ausgeführt werden, als dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Order-Erteilung des Teilnehmers angezeigt wird.
(c) Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch behält sich Bitvavo das Recht vor, Order und Transaktionen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft wurde.
6.5 Order-Abgleich und -Ausführung während des regulären Handels
(a) Order, die sofort abgeglichen werden, sind Taker-Order. Order, die nicht sofort abgeglichen werden und in das Orderbuch aufgenommen werden, sind Maker-Order.
(b) Limit-Order können Maker- oder Taker-Order sein, je nachdem, ob die Limit-Order sofort abgeglichen werden kann. Bei sofortiger Übereinstimmung handelt es sich bei der Limit-Order um eine Taker-Order. Wenn die Limit-Order in das Orderbuch aufgenommen wird, handelt es sich um eine Maker-Order.
(c) Order werden auf der Grundlage der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen. Das bedeutet, dass Taker-Order mit den Maker-Ordern mit dem besten verfügbaren Preis abgeglichen werden. Wenn mehrere Order den gleichen Preis haben, wird die älteste Maker-Order abgeglichen. Dieser Vorgang wird fortgesetzt, bis die Order ausgeführt, in das Orderbuch aufgenommen oder storniert wird.
(d) Der gezahlte/erhaltene Preis wird durch die Maker-Order bestimmt. Das bedeutet, dass Limit-Order zu Preisen ausgeführt werden können, die besser sind als ihr Limit-Preis.
(e) Die Abwicklung kann nahezu direkt oder nach einer gewissen Zeit erfolgen.
(f) Der Ausführungspreis einer Market-Order kann erheblich vom angegebenen Preis abweichen. Dies kann auf eine Preisänderung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Order vom Teilnehmer initiiert wurde, und der Order-Ausführung zurückzuführen sein (sogenannte „Slippage").
(g) Market-Order, Limit-Order und Stop-Limit-Order sind aufgrund der erforderlichen Verfügbarkeit von ausreichendem Angebot oder Nachfrage nicht garantiert ausführbar.
(h) Order können sofort oder nach einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden und gelten als am Ausführungsdatum und zur Ausführungszeit ausgeführt.
6.6 Order-Abgleich im Halted-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen den Handel auf einem Markt vorübergehend pausieren, um die Marktintegrität und die ordnungsgemäßen Handelsbedingungen zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können nicht platziert, geändert oder storniert werden, wenn ein Markt angehalten wird.
(c) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
(d) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs gesendet, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
6.7 Order-Abgleich im Cancel Only-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen vorübergehend die Option „Cancel Only" in einem Markt festlegen, um die Marktintegrität zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können storniert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(c) Order können nicht platziert oder geändert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(d) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
6.8 Order-Abgleich in Auktionen
(a) Bitvavo handhabt einen Auktionsprozess, nachdem ein Markt angehalten oder in den „Cancel Only"-Modus versetzt wurde, bevor der reguläre Handel wieder aufgenommen wird, um Preisfindung und geordnete Märkte zu gewährleisten.
(b) Der Auktionsprozess besteht aus zwei Phasen:
(i) Auktionssammlung:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Market-Order platzieren, wenn sich ein Markt in der Auktionssammelphase befindet.
(B) Ein Teilnehmer kann alle anderen Order-Arten platzieren, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in einer Auktionssammelphase befindet.
(C) Während der Auktionssammlung werden keine Aufträge abgeglichen.
(ii) Auktionsabgleich:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Aufträge erteilen, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in der Auktionsabgleichsphase befindet.
(B) Während dieses Zeitraums werden die Order gemäß dem unten beschriebenen Verfahren abgeglichen.
(C) Aktive Limit-Order werden verwendet, um den Preis zu bestimmen, zu dem die meisten Einheiten des Basiswerts gehandelt werden. Wenn es keinen Preis gibt, wo Handel stattfindet, findet kein Abgleich statt und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(D) Wenn im vorherigen Schritt ein Preis erzielt wird, wird dieser Preis verwendet, um Eigenhandel zu verhindern (gemäß den Spezifikationen, die der Benutzer in Bezug auf die Bearbeitung seiner Order zur Verhinderung des Eigenhandels gemacht hat).
(E) Order werden basierend auf der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen und alle Order gelten als Taker-Order. Limit-Order mit dem besten Preis werden zuerst zu dem in Schritt (1) ermittelten Preis ausgeführt.
(F) Wenn keine Limit-Order mehr zum festgelegten Preis abgeglichen werden können, werden Kauf-Post-Only-Order mit einem Preis über dem festgelegten Preis und Sell-Post-Only-Order mit einem Preis unter dem festgelegten Preis storniert und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(c) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs übertragen, wenn sich ein Markt in der Auktionsphase befindet.
7.1 Preisgarantieservice
Der Preisgarantieservice schützt den Teilnehmer für einen Zeitraum von 5 Sekunden nach Abgabe der Order vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert. Dieses Marktrisiko wird dadurch absorbiert, dass der Teilnehmer im RfQ-Segment agiert und auf eine RfQ reagiert. Um das Marktrisiko zu berücksichtigen, das der Teilnehmer zwischen der Abgabe seines Angebots und der tatsächlichen Ausführung der Order eingeht, kann jedes Angebot eine Entschädigung (Spread) enthalten.
7.2 Preisgarantie-Handel
(a) Ein Auftrag über den Preisgarantieservice führt zu einem Handel, wenn der Teilnehmer das Angebot akzeptiert hat, das ihm als Reaktion auf das Öffnen des Auftragsformulars und die Eingabe der relevanten Orderdetails durch den Teilnehmer angezeigt wurde.
(b) Wenn ein Angebot im Rahmen der Angebotsanforderung rechtzeitig von einem Teilnehmer angenommen wird, wird die Angebotsanforderung gemäß den hierin dargelegten Bedingungen für den Preisgarantieservice ausgeführt, und eine solche Angebotsanforderung gilt als Abnehmerauftrag dieses Teilnehmers.
7.3 Angebotsprozess für Preisgarantien
Wenn ein Angebot von einem Teilnehmer nicht innerhalb von fünf (5) Sekunden angenommen wird, wird der Teilnehmer aufgefordert, stattdessen eine Market Order zu platzieren, und das Orderformular für das betreffende Krypto-Paar wird geschlossen.
7.4 Angebote im RfQ-Segment
Die Preisangebote, die von Teilnehmern abgegeben werden, die im RfQ-Segment als Reaktion auf die RfQ interagieren, müssen sich innerhalb eines vordefinierten Preisbereichs bewegen. Nur Angebote innerhalb dieses Bereichs werden von Bitvavos Matching-Engine berücksichtigt, wenn (aus Sicht des Teilnehmers) das beste Angebot ausgewählt wird, das dem Teilnehmer als Antwort auf eine bestimmte RfQ angezeigt wird.
7.5 Algorithmischer Handel
Die Teilnehmer können auf der Bitvavo-Handelsplattform algorithmischen Handel betreiben, vorausgesetzt, dass:
(a) der Teilnehmer Bitvavo jedes Mal im Voraus benachrichtigt, wenn er einen neuen Algorithmus oder eine wesentliche Änderung an einem Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform einsetzen möchte, und eine Beschreibung des Algorithmus einschließlich einer diesem Algorithmus zugewiesenen eindeutigen Identifikationsnummer bereitstellt, die in jeder Order oder jedem Angebot enthalten ist, die/das von einem solchen Algorithmus generiert oder gesteuert wird. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Angaben und die Identifikationsnummer bei jeder wesentlichen Änderung des Algorithmus zu aktualisieren;
(b) der Teilnehmer vor dem Einsatz eines Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform angemessene und erfolgreiche Tests jedes Algorithmus durchführt, um sicherzustellen, dass ein Algorithmus nicht zu ungeordneten Marktbedingungen auf der Bitvavo-Handelsplattform beiträgt oder diese schafft;
(c) der Teilnehmer auf Gesuch von Bitvavo die von Bitvavo zur Verfügung gestellte Testumgebung nutzt, um die Konformität eines neuen Algorithmus oder einer wesentlichen Änderung eines Algorithmus vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform zu testen;
(d) jeder Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform den Handelsregeln von Bitvavo und den geltenden Vorschriften entspricht;
(e) der Teilnehmer auf Verlangen von Bitvavo eine schriftliche Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfung für jeden Algorithmus vorlegt, der auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden soll, einschließlich jeder wesentlichen Änderung desselben vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform;
(f) alle Algorithmen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden, vom Teilnehmer kontinuierlich überwacht werden, um einen ungeordneten Handel zu verhindern;
(g) der Teilnehmer alle geltenden regulatorischen Verpflichtungen einhält, einschließlich derjenigen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen sowie alle relevanten Lizenzierungs- oder Genehmigungsanforderungen.
7.6 Bedingungen für den Hochfrequenzhandel
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Bedingungen für den Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken auf der Bitvavo-Handelsplattform anwenden.
7.7. Margin-Handel
7.7.1 Margin-Handel ist eine Handelsstrategie, die es einem Teilnehmer ermöglicht, Digitale Vermögenswerte zu leihen („Margin-Handel“). Ein Teilnehmer kann eine Short-Position eröffnen, indem er einen Digitalen Vermögenswert leiht und diesen verkauft, mit der Absicht, ihn später zu einem günstigeren Preis zurückzukaufen.
7.7.2 Bitvavo kann Teilnehmern gestatten, auf der Bitvavo-Plattform Margin-Handel zu betreiben. Die den Nutzern angebotene Margin-Handelsfazilität ermöglicht es ihnen, eine oder mehrere Short-Positionen in einem Digitalen Vermögenswert einzugehen, indem sie diese Digitalen Vermögenswerte von Bitvavo Custody („Geliehene Vermögenswerte“) gegen Sicherheiten („Margin-Handelsfazilität“) leihen.
7.7.3 Der Teilnehmer kann auf Margin-Basis handeln, indem er das Margin-Konto nutzt. Der Teilnehmer hat jede Margin-Position, die Geliehenen Vermögenswerte und die entsprechende Margensicherheit in seinem Margin-Konto zu überwachen.
7.7.4 Der Teilnehmer hat das Gesundheitsverhältnis jederzeit zu überwachen, um eine Liquidation der betreffenden Margin-Position zu vermeiden. Wird eine Liquidation ausgelöst, wird die Margensicherheit verwendet, um die Geliehenen Vermögenswerte, die Leihgebühr und die Liquidationsgebühr zurückzuführen.
7.7.5 Der Teilnehmer erkennt an und stimmt zu, dass eine Liquidation automatisch, ohne vorherige Ankündigung und unabhängig davon erfolgen kann, ob andere Rechte oder Rechtsmittel gemäß diesen Handelsregeln oder der Nutzungsvereinbarung (einschließlich Bestimmungen zu Verzug, höherer Gewalt oder Insolvenz) ausgeübt wurden.
8.1 Gründe für das Aussetzen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen einen oder mehrere Digitale Vermögenswerte oder Teilnehmer vom Handel aussetzen oder entfernen oder den Handel auf der Bitvavo-Plattform insgesamt oder für einen einzelnen Teilnehmer aussetzen. Bitvavo kann dies unter anderem unter folgenden Umständen tun:
(a) um ungeordnete Marktbedingungen zu verhindern;
(b) auf begründeten Antrag eines Emittenten;
(c) im Falle von (vermutetem) Betrug, Täuschung oder Marktmissbrauch;
(d) Nichteinhaltung dieser Handelsregeln durch einen Emittenten oder einen Teilnehmer;
(e) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten;
(f) im Falle des Konkurses eines Emittenten oder eines Teilnehmers;
(g) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, Bitvavo oder einer Aufsichtsbehörde die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen;
(h) im Falle einer technischen oder betrieblichen Störung;
(i) im Falle des Auftretens von Ereignissen auf den Finanzmärkten oder den Märkten für Digitale Vermögenswerte, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Handel, die Integrität oder die Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform haben können; oder
(j) wenn dies von Bitvavo nach eigenem Ermessen als angemessen erachtet wird, um die Integrität oder Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform zu schützen oder um die Interessen eines Teilnehmers, Bitvavos oder eines verbundenen Unternehmens von Bitvavo zu schützen.
8.2 Aufforderung der Aufsichtsbehörde
Bitvavo wird einer Aufforderung einer Aufsichtsbehörde nachkommen, den Handel gemäß Abschnitt 16 dieser Handelsregeln auszusetzen oder zu verbieten.
8.3 Aussetzen des Handels für Wartungsarbeiten
Bitvavo kann den Handel zu Wartungszwecken oder aus anderen Gründen vorübergehend aussetzen. Im Allgemeinen geht Bitvavo wie folgt vor:
(a) Ankündigung der geplanten Ausfallzeit: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(b) Geplante Ausfallzeit beginnt: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(c) Geplante Ausfallzeit endet: Die Märkte werden in den „Halted”-Modus versetzt. Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert, wenn der Handel wieder aufgenommen wird. Dies ist mindestens 15 Minuten nach Ablauf der geplanten Ausfallzeit der Fall.
8.4 Marktstatus während und nach dem Aussetzen
Während des Aussetzens wird die Bitvavo-Handelsplattform in den Halted-Modus versetzt. Wenn der Handel nach dem Aussetzen wieder aufgenommen wird, wendet Bitvavo den Auktionsprozess an, auf den in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln Bezug genommen wird.
9.1 Abwicklung von Digitalen Vermögenswerten
Bitvavo ist für die korrekte Ausführung und Abwicklung des Kaufs und Verkaufs von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verantwortlich.
9.2 Off-Chain-Abwicklung
Alle Transaktionen auf der Bitvavo-Handelsplattform werden off-chain abgewickelt. Die Schlussabrechnung wird in der Regel sofort oder kurz nach Ausführung einer Transaktion auf der Bitvavo-Handelsplattform und spätestens bis zum Ende des Handelstages eingeleitet. Der Abwicklungsprozess führt zur Übertragung von Rechten, die mit den gehandelten Digitalen Vermögenswerten verbunden sind, von einem Teilnehmer auf einen anderen gegen Zahlung des Transaktionspreises, während die Digitalen Vermögenswerte selbst weiterhin von der Stiftung gehalten werden, jedoch im Namen des erwerbenden Teilnehmers.
10.1 Transparenz vor dem Handel
Bitvavo veröffentlicht die Kauf- und Verkaufspreise sowie die Markttiefe des Handelsinteresses zu diesen Preisen, wie sie auf der Bitvavo-Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte gemäß den geltenden Vorschriften angezeigt werden. Bitvavo stellt diese Informationen fortlaufend auf seiner Website zur Verfügung.
10.2 Transparenz nach dem Handel
Bitvavo veröffentlicht den Preis, das Volumen und die Zeit der Transaktionen, die in Bezug auf Digitale Vermögenswerte ausgeführt werden, die auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften gehandelt werden. Bitvavo veröffentlicht diese Informationen so nah wie technisch möglich in Echtzeit in der App und auf der Website.
10.3 Zugang zu diesen Informationen
Bitvavo stellt die Informationen in diesem Abschnitt diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die regulatorischen Informationen werden 15 Minuten nach der Veröffentlichung in einem maschinenlesbaren Format kostenlos zur Verfügung gestellt und bleiben mindestens zwei Jahre lang veröffentlicht.
11.1 Änderung und Beendigung des Handels
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen, aus beliebigem Grund und ohne Haftung gegenüber dem Teilnehmer (i) einen Teil oder alle seine Handelservices im Allgemeinen vorübergehend oder dauerhaft ändern, einstellen oder beenden und (ii) den Zugang des Teilnehmers zur Bitvavo-Handelsplattform aussetzen, einschränken oder beenden.
11.2 Verfügbarkeit der Bitvavo-Handelsplattform
Alle Services werden „wie besehen" und „wie verfügbar" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Bitvavo garantiert nicht, dass die Bitvavo-Handelsplattform für einen absoluten oder relativen Zeitraum verfügbar sein wird. Bitvavo übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Zugang nicht unterbrochen wird oder dass es nicht zu Verzögerungen, Ausfällen, Fehlern, Verlust oder Ähnlichem von übertragenen Informationen kommt. Dies kann unter anderem die Nichtverfügbarkeit eines der Services in Zeiten von hohem Volumen, Illiquidität, schnellen Bewegungen oder Volatilität umfassen.
11.3 Keine Verpflichtung zur Leistungserbringung
Bitvavo ist nicht verpflichtet, die Bitvavo-Handelsplattform jemandem zur Verfügung zu stellen, wenn Bitvavo Grund zu der Annahme hat, dass dies gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen würde.
12.1 Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform über API
Bitvavo kann den Teilnehmern Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform und zu bestimmten Daten und Informationen über eine „Anwendungsprogrammierschnittstelle" (API) gewähren, die zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden.
12.2 Verwendung der API
Um die API verwenden zu können, müssen ein oder mehrere API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen (API-Zugangsdaten) erstellt werden. Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für den Schutz der API-Zugangsdaten und für alle Aktivitäten des Teilnehmers oder Dritter, die Zugriff auf das Konto haben, unabhängig davon, ob sie autorisiert sind oder nicht. Für den Fall, dass der Teilnehmer weiß oder wissen müsste, dass API-Zugangsdaten gestohlen oder missbraucht wurden, hat er Bitvavo unverzüglich zu kontaktieren.
12.3 Änderungen an der API
Bitvavo kann die API nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise hinzufügen, einstellen oder entfernen. Bitvavo kann nicht garantieren, dass zukünftige Versionen der API abwärtskompatibel sein werden. Der Teilnehmer erkennt an und versteht, dass sich diese Änderungen nachteilig auf die Nutzung der API durch den Teilnehmer auswirken können und den Teilnehmer möglicherweise dazu zwingen können, wesentliche Änderungen vorzunehmen, um die API weiterhin nutzen zu können, und dass dies in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers liegt.
12.4 API-Umfang und Änderungen
Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der API liegen im alleinigen Ermessen von Bitvavo. Die API kann nach alleinigem Ermessen von Bitvavo geändert oder aufgegeben werden.
12.5 Überwachung der API-Nutzung
Bitvavo kann die Nutzung der API überwachen. Der Teilnehmer wird den Überwachungsprozess nicht blockieren oder anderweitig stören.
12.6 API-Beschränkungen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen während eines bestimmten Zeitraums und ohne Vorankündigung Beschränkungen für die Anzahl der Nachrichten oder Order festlegen, die der Teilnehmer über die API übermitteln kann, oder die Beschränkungen für andere Teilnehmer verlängern. Der Teilnehmer darf nicht versuchen, solche Beschränkungen zu umgehen. Wenn der Teilnehmer die Beschränkungen überschreitet, kann Bitvavo die Aktivitäten des Teilnehmers moderieren, den Zugang zur API einstellen oder den Zugriff auf die API nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung sofort aussetzen oder beenden.
12.7 Verbotene Nutzung der API
Der Teilnehmer darf Folgendes nicht tun und darf andere nicht dazu ermutigen oder ermächtigen:
(a) die API in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch die Nutzungsvereinbarung und die Handelsregeln genehmigt ist;
(b) Quellcode, der von der API abgeleitet ist, zu ändern, zu reproduzieren, anzupassen, zu verteilen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, ihn zu erstellen;
(c) die API zu verwenden oder darauf zuzugreifen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität eines der Services zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke;
(d) Daten oder Inhalte, auf die über die API zugegriffen wird, zu sammeln, zwischenzuspeichern, zu aggregieren oder zu speichern, außer für Zwecke, die gemäß der Nutzungsvereinbarung zulässig sind;
(e) die API in einer Weise zu nutzen, die das angemessene Anfragevolumen überschreitet, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt oder anderweitig die Stabilität der Server von Bitvavo oder das Verhalten anderer Anwendungen, die die API verwenden, beeinträchtigt;
(f) zu versuchen, die Identität des Teilnehmers zu verschleiern oder zu verbergen, wenn eine Autorisierung für die API angefordert wird;
(g) die API zu nutzen, um (i) auf Informationen zuzugreifen oder diese zu verwenden, die nicht durch die Nutzungsvereinbarung und diese Handelsregeln gestattet sind, um (ii) die administrativen, technischen oder organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von Bitvavo zu umgehen oder zu brechen, (iii) die API oder die Services zu stören, zu beeinträchtigen, zu überlasten oder zu verschlechtern, (iv) die API oder die Services in irgendeiner Weise zu ändern, oder (v) die Schwachstellen der Services oder der API zu testen; und
(h) irgendwelche Daten, die durch die Nutzung der API durch den Teilnehmer gesammelt wurden, zu Werbezwecken zu verwenden.
13.1 Zugriff auf Marktdaten
Alle Teilnehmer haben vollen und gleichen Echtzeitzugriff auf Marktdaten. Die Marktdaten werden über die Webschnittstellen und die Bitvavo-API zur Verfügung gestellt.
13.2 Chancengleichheit
Alle Teilnehmer haben die gleichen Chancen hinsichtlich des Zugriffs auf die Webschnittstellen und die Bitvavo-API.
14.1 Marktmissbrauch
Den Teilnehmern ist es untersagt, Marktmissbrauch, einschließlich Insider-Geschäfte und Marktmanipulation im Sinne von Titel VI MiCA, zu begehen.
14.2 Marktmissbrauch – Verbotene Aktivitäten
Unbeschadet der in Titel VI MiCA dargelegten Verbote ist es den Teilnehmern untersagt, Verhaltensweisen vorzunehmen, die einen Marktmissbrauch darstellen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung der folgenden Aktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform:
(a) Pump-and Dump-Geschäfte: Künstliches Aufblähen des Preises eines Digitalen Vermögenswerts durch falsche und irreführende positive Aussagen, um den günstig gekauften Digitalen Vermögenswert zu einem höheren Preis zu verkaufen.
(b) Wash Trading (Scheingeschäfte): Gleichzeitiger Kauf und Verkauf identischer Digitaler Vermögenswerte, um ein irreführendes Handelsvolumen vorzutäuschen und die Marktaktivität künstlich zu erhöhen.
(c) Front Running: Vorab-Handel einer großen Kundenorder, um von den erwarteten Kursbewegungen infolge der Ausführung dieser Order zu profitieren. Front Running beinhaltet die Nutzung nicht-öffentlicher Informationen über bevorstehende oder geplante Transaktionen zum eigenen Vorteil.
(d) Churning: Übermäßige Handelsaktivitäten von (Broker-)Teilnehmern im Namen ihrer Kunden auf beiden Seiten des Orderbuchs, mit dem Ziel, die Provisionen des Teilnehmers (Brokers) zu erhöhen.
(e) Quote-Stuffing: Schnelles Eingeben und anschließendes Zurückziehen großer Order, um den Markt mit Kursen zu überschwemmen, was dazu führt, dass Wettbewerber Zeit bei der Bearbeitung verlieren oder andere ungeordnete Handelsbedingungen verursachen.
(f) Spoofing/Layering: Die Vortäuschung einer negativen (oder positiven) Marktlage, indem Kauf- oder Verkaufsorder platziert werden, ohne die Absicht, sie auszuführen.
(g) Insiderhandel: Handel mit Digitalen Vermögenswerten auf der Grundlage nicht öffentlicher Informationen, die den Preis dieser Digitalen Vermögenswerte beeinflussen könnten.
(h) Informationsbasierter Marktmissbrauch: Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über Krypto-Unternehmen, Krypto-Projekte, Digitale Vermögenswerte oder Marktbedingungen, um Preise oder Handelsaktivitäten zu beeinflussen. Dazu gehört die Verbreitung von Gerüchten, Falschmeldungen oder irreführenden Marktkommentaren, um die Wahrnehmung der Marktteilnehmer zu manipulieren.
(i) Unsachgemäße Offenlegungspraktiken: Nichtoffenlegung nicht öffentlicher Informationen, die die Marktpreise beeinflussen könnten, oder selektive Offenlegung von Informationen gegenüber bestimmten Marktteilnehmern. Irreführende Angaben oder unzureichende Transparenz über die finanzielle Leistung, Risiken oder andere wesentliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Digitalen Vermögenswert können ebenfalls Marktmissbrauch darstellen.
14.3 Verbot, das Konto und die Services für kriminelle Aktivitäten zu nutzen
Ein Teilnehmer darf das Konto und die Services nicht nutzen, um kriminelle Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder andere kriminelle oder illegale Aktivitäten, deren Vorhandensein von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
(a) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Sanktionsprogrammen verstoßen würden, die in den Ländern verwaltet werden, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Sanktionsliste.
(b) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(c) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Geldwäsche verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(d) Aktivitäten, die mit Betrug in Verbindung stehen, wie z. B. Aktivitäten, die dazu dienen, Bitvavo, Teilnehmer und/oder andere Personen zu betrügen (einschließlich der Bereitstellung falscher, ungenauer oder irreführender Informationen an Bitvavo).
(e) Aktivitäten, die mit Drogen in Verbindung stehen, wie z. B. der Verkauf von Betäubungsmitteln, kontrollierten Substanzen und Geräten, die für die Herstellung oder den Konsum von Drogen bestimmt sind.
(f) Aktivitäten, die mit Multi-Level-Marketing in Verbindung stehen, wie z. B. Schneeballsysteme und Network-Marketing.
(g) Aktivitäten, die mit unfairen, räuberischen oder täuschenden Praktiken in Verbindung stehen, wie z. B. Anlagemöglichkeiten oder andere Services, die (zu) hohe Belohnungen versprechen, und Websites, die Bitvavo nach eigenem Ermessen als unfair, täuschend oder räuberisch gegenüber den Teilnehmern einstuft.
(h) Aktivitäten, die mit illegalen Glücksspielen in Verbindung stehen, wie z. B. unregulierte Lotterien, Sportprognosen oder Quotenerstellung und vergleichbare Aktivitäten.
(i) Aktivitäten, die mit Unternehmen mit hohem Risiko in Verbindung stehen, wie z. B. Unternehmen, von denen Bitvavo glaubt, dass sie ein erhöhtes finanzielles Risiko oder eine gesetzliche Haftung bedeuten oder gegen die Bankrichtlinien verstoßen.
(j) Aktivitäten, die mit dem Versuch in Verbindung stehen, die (Software hinter der) Bitvavo-Umgebung ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu disassemblieren.
14.4 Berichterstattung an die AFM
Bitvavo wird der AFM Bericht erstatten, wenn es einen begründeten Verdacht in Bezug auf eine Order oder eine Transaktion hat, einschließlich einer Stornierung oder Änderung derselben, und anderer Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie, wie z. B. des Konsensmechanismus, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird.
14.5 Berichterstattung an Bitvavo
Jeder Teilnehmer muss Bitvavo unverzüglich jede verdächtige Aktivität melden, die die Integrität und Fairness der Kryptomärkte untergräbt, die als Marktmissbrauch im Sinne von Titel VI MiCA identifiziert werden könnte und/oder die als eine der in diesem Abschnitt aufgeführten Aktivitäten identifiziert werden kann.
14.6 Meldung an Behörden
Bitvavo ist berechtigt, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und wird den zuständigen Behörden Daten zur Verfügung stellen, soweit dies gesetzlich und behördlich vorgeschrieben ist.
14.7 Meldung von ungewöhnlichen Transaktionen
Bitvavo wird alle ungewöhnlichen Transaktionen der zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden.
15.1 Stornierung von Ordern
Bitvavo kann offene Order aus beliebigem Grund ändern oder stornieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände, deren Eintreten von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist:
(i) im Falle von Ordern, die von Teilnehmern erteilt wurden, die nach dem alleinigen Ermessen von Bitvavo die Bitvavo-Handelsplattform in Bezug auf diese Order oder anderweitig missbräuchlich genutzt oder versucht haben, sich daran zu beteiligen. Dies kann Marktmissbrauchsaktivitäten oder andere verbotene Aktivitäten im Sinne von Abschnitt 14 dieser Handelsregeln umfassen, kann aber auch operative oder anderweitig missbräuchliche oder nachteilige Aktivitäten umfassen, wie z. B. die Nutzung der API in einer Weise, die die Bitvavo-Handelsplattform unangemessen belastet;
(ii) im Falle von Ordern, die einen Fehler in Bezug auf Preis, Menge oder andere Parameter enthalten;
(iii) wenn dies durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist;
(iv) auf Anweisung der zuständigen Behörden oder auf gerichtliche Anordnung; oder
(v) wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
15.2 Sperrung des Kontos
Bitvavo kann eine bestimmte oder die gesamte Nutzung eines Kontos aussetzen oder blockieren, eine ausstehende Order oder PG-Anfrage (einschließlichaller Anträge auf Änderung oder Stornierung einer Order), jede Transaktion, Ein- oder Auszahlungen aussetzen oder stornieren, die mit einem Konto verbundenen Geldmittel oder Digitalen Vermögenswerte einfrieren oder die Kündigung eines Kontos im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Missbrauchs eines Kontos aussetzen oder einen von Bitvavo bereitgestellten Service stornieren. Wenn die Legitimität eines Teilnehmers oder eines Auftrags, einer PG-Anfrage oder der Nutzung der Services nicht festgestellt werden kann, kann dieser Teilnehmer alle Rechte an den Geldmitteln und Digitalen Vermögenswerten auf seinem Konto verlieren.
15.3 Delisting
Bitvavo kann jederzeit und nach eigenem Ermessen beschließen, Digitale Vermögenswerte von der Bitvavo-Handelsplattform zu entfernen. Bitvavo kann dies unter allen Umständen tun, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(a) einen Verstoß gegen diese Handelsregeln durch den Emittenten oder die Nichtkonformität des betreffenden Digitalen Vermögenswerts mit diesen Handelsregeln;
(b) alle Ereignisse oder Entwicklungen in Bezug auf den Emittenten oder den Digitalen Vermögenswert, die ein wesentliches Risiko für die Teilnehmer oder den geordneten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform darstellen könnten;
(c) auf Ersuchen einer Aufsichtsbehörde;
(d) im Falle eines Konkurses des Emittenten;
(e) wenn der Digitale Vermögenswert außerhalb der Risikobereitschaft von Bitvavo liegt;
(f) auf begründeten Antrag des Emittenten des Digitalen Vermögenswerts;
(g) im Falle wesentlicher Änderungen des Emittenten oder des Digitalen Vermögenswerts; oder
(h) wenn der Digitale Vermögenswert die voreingestellten Mindestliquiditätsschwellen nicht erreicht; oder
(i) wenn der Digitale Vermögenswert Abschnitt 3.5 dieser Handelsregeln nicht entspricht.
15.4 Folgen des Delistings
Mit dem Delisting eines Digitalen Vermögenswerts wird der Handel mit den betreffenden Digitalen Vermögenswerten eingestellt. Bitvavo wird, wenn möglich, rechtzeitig über (geplante) Delisting-Vereinbarungen informieren und die Möglichkeit geben, Digitale Vermögenswerte, die dem Delisting unterliegen, zu veräußern oder zu handeln.
16.1 Weisungen von Aufsichtsbehörden
Bitvavo wird den Weisungen der Aufsichtsbehörden, einschließlich der EBA und der AFM, Folge leisten. Dies kann zur Aussetzung oder zum Delisting Digitaler Vermögenswerte führen.
16.2 Zugang zu Informationen
Bitvavo kommt den Aufforderungen der Aufsichtsbehörden nach, relevante Daten in Bezug auf Order in Digitalen Vermögenswerten bereitzustellen, die über seine Systeme beworben werden, oder Zugang zum Orderbuch oder zu Aufzeichnungen von Transaktionen zu gewähren, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden. Relevante Daten können Details zu einer Order oder Transaktion enthalten, einschließlich personenbezogener Daten und anderer Datenpunkte, die Order mit Transaktionen verknüpfen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden.
17.1 Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo kann Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform sowie periodische Gebühren erheben, um auf der Bitvavo-Handelsplattform notiert und für den Handel verfügbar zu bleiben.
17.2 Gebühren für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
(a) Der Teilnehmer muss für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform Gebühren an Bitvavo zahlen.
(b) Jegliche Gebühren und die entsprechenden Gebührenbeträge werden von Bitvavo auf den dafür vorgesehenen Gebühreninformationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung (die Gebührenordnung) in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Teilnehmer anderweitig zur Verfügung gestellt. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Änderungen daran vornehmen. Den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Änderungen werden unmittelbar wirksam.
17.3 Zusammensetzung der Handelsgebühren
(a) Die Handelsgebühren auf der Bitvavo-Handelsplattform basieren auf dem Handelsvolumen jedes Teilnehmers der letzten 30 Tage gemäß der Gebührenordnung, die von Zeit zu Zeit auf der Bitvavo-Website veröffentlicht wird.
(b) Der Gesamtgebührenbetrag, der für einen Handel erhoben wird, hängt von Folgendem ab:
(i) die Gesamtkosten (Wert) der Order;
(ii) das Währungspaar, das gehandelt wird;
(iii) das 30-Tage-Handelsvolumen des Teilnehmers; und
(iv) ob es sich bei einer Order um einen Maker oder einen Taker handelt.
17.4 Berechnung der Gebühren
(a) Die Gebühr wird im Angebotswert berechnet (und Rabatte werden gewährt).
(b) Die Gebühren werden für jede Ausführung berechnet.
(c) Die Gebühren werden auf die Genauigkeit des Vermögenswerts aufgerundet.
(d) Die Gebühren werden für jede Order gemittelt. Das bedeutet, dass, wenn bei einem Ausführungsvorgang mehr Gebühren als erforderlich gezahlt wurden, beim nächsten Ausführungsvorgang eine entsprechend niedrigere Gebühr entrichtet wird, so dass die durchschnittlich gezahlte Gebühr der Gebührenstufe des Teilnehmers entspricht oder diese übersteigt. Dieser Abgleich kann nach der Abwicklung manuell durchgeführt werden.
(e) Das rollierende 30-Tage-Volumen, das zur Bestimmung der Gebührenstufe verwendet wird, wird in EUR berechnet, jeweils um 00:00 UTC.
(f) Alle Teilnehmer zahlen die in der Gebührenordnung genannten Gebühren.
(g) Bitvavo kann die Gebührenstufe für Market-Maker und große Institutionen vorübergehend erhöhen oder senken (von Fall zu Fall festgelegt).
17.5 Zahlung von Gebühren
Bitvavo kann dem Teilnehmer alle Gebühren und Kosten in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsgebühren, indem diese von den Geldmitteln, Digitalen Vermögenswerten oder der Bitvavo E-Token-Wallet des Teilnehmers abgezogen werden.
Bitvavo behält sich das Recht vor, Teile der Handelsregeln jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen. Der Teilnehmer wird über alle Änderungen informiert, und obwohl Bitvavo sich bemüht, den Teilnehmer im Voraus darüber zu informieren, kann Bitvavo darauf hinweisen, dass die überarbeiteten Handelsregeln sofort in Kraft treten. Wenn der Teilnehmer mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, muss der Teilnehmer sein Bitvavo-Konto schließen und die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform einstellen. Wenn der Teilnehmer die Bitvavo-Handelsplattform nach einer Änderung weiterhin nutzt, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer die Änderungen akzeptiert und ihnen zugestimmt hat. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die geänderten Handelsregeln zu überprüfen.
7. Mai 2026
1 Definitionen
1.1 Konto hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird. Der Begriff Konto bezieht sich auch auf das Master-Konto und die mit dem Master-Konto gegebenenfalls verbundenen Unterkonten.
1.2 AFM bezeichnet die Niederländische Behörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten).
1.3 Algorithmischer Handel bezeichnet die Verwendung von Computeralgorithmen, die automatisch einzelne Parameter von Ordern bestimmen, was zu Anlage- und/oder Ausführungsentscheidungen auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien mit begrenzter oder keiner menschlicher Intervention führt.
1.4 Affiliate hat die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesene Bedeutung.
1.5 API bezeichnet die Anwendungsprogrammier-Schnittstelle (Application Programming Interface).
1.6 API-Zugangsdaten bezeichnen den/die API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen.
1.7 API Trading Bot bezeichnet eine automatisierte Softwareanwendung, die über API mit der Bitvavo-Handelsplattform interagiert, um auf der Grundlage vordefinierter Kriterien und Strategien Handelsaktionen auszuführen.
1.8 App hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.9 Auktion bezeichnet den Prozess, wie in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.10 Broker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.6 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.11 Bitvavo bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo B.V.
1.12 Bitvavo Custody bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bitvavo Custody B.V.
1.13 Bitvavo E-Token hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.14 Bitvavo-Handelsplattform bezeichnet die von Bitvavo betriebene Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte, die u. a. das CLOB- und das RFQ-Segment beinhaltet, sowie alle sonstigen von Bitvavo eingerichteten und betriebenen Handelssysteme.
1.15 Cancel Only bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, wobei die Nutzer darauf beschränkt sind, bestehende Order zu stornieren, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.16 CASP bezeichnet einen Anbieter von Kryptowert-Dienstleistungen, wie in der MiCA beschrieben.
1.17 CLOB bezeichnet das Zentrale Limit-Orderbuch (Central Limit Order Book).
1.18 Convert (Umwandlung) bezeichnet eine Transaktion, bei der ein Teilnehmer einen Digitalen Vermögenswert gegen einen anderen Digitalen Vermögenswert kauft oder verkauft.
1.19 Convert-Order (Umwandlungsorder) bezeichnet eine Order für den Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts gegen einen anderen Digitalen Vermögenswert.
1.20 Unternehmensteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.4 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.21 Digitaler Vermögenswert hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.22 EBA bezeichnet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde.
1.23 EWR bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
1.24 Gebühr bezeichnet alle Gebühren oder Kosten, die Bitvavo oder ein verbundenes Unternehmen, je nach Fall, einem Emittenten oder einem Teilnehmer für die Ausführung von Transaktionen, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Führung eines Kontos, die Zulassung zum Handel oder anderweitig auferlegt.
1.25 Geldmittel hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
1.26 Halted (Angehalten) bezeichnet den Status der Bitvavo-Handelsplattform, bei dem die Handelsaktivität vorübergehend ausgesetzt wird, entweder für einen bestimmten Digitalen Vermögenswert oder auf der gesamten Handelsplattform.
1.27 Hochfrequenzhandel bezeichnet eine Infrastruktur, die darauf abzielt, Netzwerk- und andere Latenzarten zu minimieren und so den Algorithmischen Handel mit hoher Geschwindigkeit zu ermöglichen.
1.28 Emittent bezeichnet den Emittenten, wie er in der MiCA definiert ist.
1.29 Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.30 Market-Maker bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.5 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.31 Market-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(a)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.32 Marktspezifikation bezeichnet das Dokument, das die Attribute eines bestimmten Digitalen Vermögenswerts beschreibt, wie in Abschnitt 5.7 dieser Handelsregeln definiert.
1.33 Master-Konto bezeichnet das Konto eines Teilnehmers (der kein Einzelhandelsteilnehmer ist) und das aus einem oder mehreren Unterkonten bestehen kann.
1.34 MiCA bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 für Kryptowert-Märkte, in der jeweils gültigen Fassung oder Ergänzung.
1.35 Order bezeichnet eine Anweisung zum Kauf oder Verkauf Digitaler Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform.
1.36 Orderbuch bezeichnet ein Digitales Hauptbuch, das von Bitvavo geführt wird und alle Kauf- und Verkaufsorder für ein spezifisches Kryptowährungspaar aufzeichnet.
1.37 Teilnehmer bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Handelsaktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform ausführt.
1.38 Preisgarantieservice bezeichnet den Preisgarantieservice, bei dem es sich um einen von Bitvavo erbrachten Service handelt, der den Teilnehmer für einen vorher festgelegten Zeitraum vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert schützt.
1.39 Referenzpreis hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 6.3 (f) dieser Handelsregeln zugewiesen wird.
1.40 RfQ bezeichnet eine Angebotsanfrage (Request for Quote).
1.41 RfQ-Segment bezeichnet das Segment der Bitvavo-Handelsplattform, wo Order von Teilnehmern, die sich für Preisgarantieservices angemeldet haben, gemäß diesen Handelsregeln weitergeleitet werden.
1.42 Einzelhandelsteilnehmer bezeichnet einen Teilnehmer, wie in Abschnitt 4.3 dieser Handelsregeln beschrieben.
1.43 Services haben die Bedeutung, die ihnen in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen werden.
1.44 Stop-Loss-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(i) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.45 Stop-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1(b)(ii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.46 Unterkonto bezeichnet ein administratives Unterkonto eines Teilnehmers (der kein Einzelhandelsteilnehmer ist), das mit einem von dem Teilnehmer gehaltenen Master-Konto verbunden ist.
1.47 Take-Profit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iii) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.48 Take-Profit-Limit-Order bezeichnet eine Order, wie in Abschnitt 6.1 (b)(iv) dieser Handelsregeln beschrieben.
1.49 Tick-Größe bezeichnet die kleinstmögliche zulässige Preisveränderung zwischen zwei gültigen Order-Preisen für einen Markt. Die Preise für Order müssen in Vielfachen der konfigurierten Tick-Größe angegeben werden.
1.50 Trading Bots bezeichnet jede automatisierte Software, jedes Skript, jeden Algorithmus oder Dienst – eigentümerbasiert oder von Dritten – die/das/der über APIs auf die Bitvavo-Handelsplattform zugreift, um Order zu übermitteln, zu ändern oder zu stornieren oder um Handelsentscheidungen zu treffen, ohne dass jede einzelne Aktion manuell durch eine Person ausgelöst wird.
1.51 Handelsregeln bezeichnen diese Handelsregeln.
1.52 US Person bezeichnet eine natürliche Person, die Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten ist, eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, die in den Vereinigten Staaten gegründet wurde oder nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten organisiert ist, einen Trust, wenn (i) ein Gericht innerhalb der Vereinigten Staaten nach geltendem Recht befugt wäre, Anordnungen oder Urteile in Bezug auf im Wesentlichen alle Fragen der Verwaltung des Trusts zu erlassen, und (ii) eine oder mehrere US-Personen befugt sind, alle wesentlichen Entscheidungen des Trusts zu kontrollieren, oder den Nachlass eines Verstorbenen, der Staatsbürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten war, eine Zweigniederlassung oder Agentur eines ausländischen Unternehmens mit Sitz in den Vereinigten Staaten, oder jedes nicht-diskretionäre oder ähnliche Konto (außer einem Nachlass oder Trust), das von einem Händler oder einem anderen Treuhänder für das Konto oder zugunsten einer US-Person gehalten wird, oder jedes diskretionäre oder ähnliche Konto (außer einem Nachlass oder Trust), das von einem Händler oder einem anderen Treuhänder geführt wird, der in den Vereinigten Staaten gegründet, organisiert oder (im Falle einer natürlichen Person) wohnhaft ist.
1.53 Nutzungsvereinbarung bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer, Bitvavo, Bitvavo Custody B.V. und Stichting Bitvavo Payments, die die Bereitstellung der Services durch die relevanten Unternehmen und die Nutzung der Services durch die Teilnehmer definiert und regelt.
1.54 Website hat die Bedeutung, die ihr in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
Jeder in diesen Handelsregeln verwendete, aber nicht definierte Begriff hat die Bedeutung, die ihm in der Nutzungsvereinbarung zugewiesen wird.
2 Allgemeine Informationen
2.1 Die Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo betreibt eine Handelsplattform, die mehrere Handelssysteme verwaltet, wie z. B. das CLOB-Segment und das RfQ-Segment, in denen Digitale Vermögenswerte gekauft oder verkauft werden können, was zum Austausch von Geldmitteln gegen Digitale Vermögenswerte und von Digitalen Vermögenswerten gegen andere Digitale Vermögenswerte führt („die Bitvavo-Handelsplattform”).
Diese Handelsregeln regeln die für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform geltenden Bedingungen, gewährleisten die Einhaltung von Artikel 76 der MiCA und fördern einen fairen, effizienten und transparenten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform.
2.2 Lizenz
Bitvavo ist von der AFM unter der Registrierungsnummer 41000010 als CASP gemäß der MiCA lizenziert und berechtigt, die Dienstleistungen des Betriebs einer Handelsplattform für Krypto-Vermögenswerte, der Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Vermögenswerten sowie der Transferdienste für Krypto-Vermögenswerte anzubieten. Diese Dienstleistungen sind in allen EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.
Bitvavo behält sich das Recht vor, die Bitvavo-Handelsplattform nicht in allen Märkten oder Gerichtsbarkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen es autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen, und kann die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform durch Einwohner bestimmter Gerichtsbarkeiten einschränken oder verbieten.
Zur Klarstellung: Die Lending Services werden ausschließlich von der Bitvavo Custody B.V. erbracht, und die Bitvavo Custody B.V. unterliegt nicht der Aufsicht der AFM.
Die Staking Services, Lending Services, die Margin-Handelsfazilität und die Preisgarantiedienste sind keine nach der MiCA regulierten Dienstleistungen und beinhalten bestimmte Risiken. Bei der Nutzung dieser Dienstleistungen genießen Sie möglicherweise nicht die nach der MiCA vorgesehenen Schutzmechanismen und Sicherheiten.
3 Digitale Vermögenswerte – Handelszulassung
3.1 Anforderungen an Digitale Vermögenswerte (bzw. deren Emittenten), die eine Zulassung zum Handel bei Bitvavo beantragen
(a) Bitvavo hat ein Zulassungsverfahren für Digitale Vermögenswerte eingeführt, auf dessen Grundlage Bitvavo bestimmt, ob ein neuer Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden kann. Bitvavo darf nach alleinigem Ermessen festlegen, ob ein Digitaler Vermögenswert zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen wird oder nicht.
(b) Jeder Digitale Vermögenswert, der zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen werden soll, sollte die Anforderungen an seinen Business Case, seine Machbarkeit, seine Compliance, seine rechtlichen, Risiko- und Eignungsanforderungen, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden, erfüllen und nachhaltig erfüllen.
3.2 Bewerbungsverfahren für die Zulassung zum Handel bei Bitvavo
Das Bewerbungsverfahren wird in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren von Bitvavo durchgeführt. Zusammenfassend berücksichtigt Bitvavo folgende Kriterien:
(a) eine Bewertung des Business Case (einschließlich der Marktfähigkeit und der wirtschaftlichen und strategischen Grundlagen) und einen Pre-Scan (für die Machbarkeits- und Compliance-Bewertung);
(b) eine Machbarkeitsbewertung (einschließlich Verwahrung, Liquidität und Blockchain-Integration);
(c) eine Compliance-, Rechts- und Risikobewertung (Einhaltung der geltenden Gesetze, KYC, Due-Diligence-Prüfungen gegenüber Kunden, die in einem angemessenen Verhältnis zum Risikoprofil des Antragstellers stehen, Prüfung und Datenschutz sowie die mit dem Digitalen Vermögenswert verbundenen Risiken);
(d) eine Eignungsbewertung (Vermögenswert, Sicherheit, Technologie und zusätzliche Risiko- und Compliance-Anforderungen); und
(e) Zulassung zur Go-Live-Vorbereitung (Datum, technologische Vorbereitung, Liquidität sowie Inventar und Kommunikation).
3.3 Bedingungen für die weitere Zulassung von Digitalen Vermögenswerten zum Handel
(a) Liquiditätsschwellen
Um weiterhin handelbar zu bleiben, muss jeder Digitale Vermögenswert, der auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelt wird, dauerhaft ein durchschnittliches tägliches Transaktionsvolumen erreichen, das dem von Bitvavo regelmäßig festgelegten Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.
(b) Offenlegungspflichten
Emittenten Digitaler Vermögenswerte müssen mindestens folgende Informationen auf ihrer Website veröffentlichen, um die Handelszulassung aufrechtzuerhalten:
(i) ein Whitepaper des Digitalen Vermögenswerts gemäß den Anforderungen der MiCA-Verordnung (falls zutreffend); und
(ii) wenn es einen wesentlichen neuen Faktor, einen wesentlichen Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit gibt, die sich auf die Bewertung der Digitalen Vermögenswerte auswirken können, das geänderte Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten, einschließlich der Gründe für eine solche Änderung, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit der MiCA.
3.4 Fortlaufende Überwachung von Emittenten und Digitalen Vermögenswerten
(a) Um die Glaubwürdigkeit, Sicherheit und Effizienz seiner Märkte und der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte sowie deren Einhaltung dieses Abschnitts 3 der Handelsregeln zu gewährleisten, überwacht Bitvavo kontinuierlich die anwendbaren Risikofaktoren, die möglicherweise zu einer Handelsaussetzung oder einem Delisting von zugelassenen Digitalen Vermögenswerten führen würden. Um diese laufende Überwachung durchzuführen, nutzt Bitvavo automatisierte Warnungen und Tools, die unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Markt für Digitale Vermögenswerte, einschließlich regulatorischer Änderungen, technologischer Probleme oder Änderungen, Marktdynamik, Liquidität und Konzentration der Digitalen Vermögenswerte, zu einer Neubewertung der zum Handel zugelassenen Digitalen Vermögenswerte führen können.
(b) In Bezug auf die Liquidität beurteilt Bitvavo, ob die von den Market-Makern in das Orderbuch eingebrachte Liquidität angemessen auf die Ordervolumina im Orderbuch abgestimmt ist. Bitvavo bewertet auch die Handelsaktivität mit dem entsprechenden Digitalen Vermögenswert auf anderen Handelsplattformen für Digitale Vermögenswerte.
3.5 Digitale Vermögenswerte, die nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind
Ein Digitaler Vermögenswert ist nicht zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen, wenn:
(a) er das in Abschnitt 3.2 dieser Handelsregeln genannte Bewerbungsverfahren nicht besteht;
(b) in den von der MiCA geforderten Fällen kein entsprechendes Whitepaper zu Digitalen Vermögenswerten veröffentlicht wurde; oder
(c) er über eine integrierte Anonymisierungsfunktion verfügt, es sei denn die Inhaber und die Transaktionshistorie können von Bitvavo identifiziert werden.
4 Teilnehmer
4.1 Kriterien für den Teilnehmer
Eine Person kann Teilnehmer der Bitvavo-Handelsplattform werden, wenn:
(a) die Person ein Konto erstellt hat, wie in der Nutzungsvereinbarung festgelegt;
(b) die Person die Nutzungsbedingungen und diese Handelsregeln akzeptiert hat;
(c) sich die Person nach alleinigem Ermessen von Bitvavo an zwingende regulatorische Verpflichtungen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, AML/CFT/PSE-Regeln und behördliche Lizenzanforderungen (falls zutreffend) hält; und
(d) Bitvavo diese Person als Teilnehmer akzeptiert hat.
4.2 Teilnehmer-Kategorien
Bitvavo unterscheidet vier Teilnehmer-Kategorien:
(a) Einzelhandelsteilnehmer;
(b) Unternehmensteilnehmer;
(c) Market Maker; und
(d) Broker (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anbieter von Trading-Bots oder anderen Services über die Bitvavo-API).
4.3 Einzelhandelsteilnehmer
Ein Einzelhandelsteilnehmer kann eine natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist, keine US-Person ist und in einer Rechtsordnung im EWR ansässig ist, in der die Services von Bitvavo verfügbar sind.
4.4 Unternehmensteilnehmer
Ein Unternehmensteilnehmer kann eine juristische Person sein, die kein Market-Maker oder Broker ist und die in einer Rechtsordnung im EWR ansässig oder niedergelassen ist, in der Bitvavo autorisiert oder berechtigt ist, seine Services zu erbringen.
4.5 Market-Maker
Ein Market-Maker kann eine natürliche oder juristische Person sein, die einen Market-Making-Vertrag mit Bitvavo abgeschlossen hat und dessen Bedingungen, die Bedingungen des Nutzungsvertrags und aller anderen mit Bitvavo oder Bitvavo Custody geschlossenen Verträge einhält. Ein Market-Making-Vertrag enthält spezifische Bedingungen, um als Market-Maker Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform zu erhalten, wie z. B. die Digitalen Vermögenswerte, die unter die Market-Making-Verträge fallen, Mindestverfügbarkeits- und Reaktionszeiten, das Streaming von Preisen/Notierungen auf beiden Seiten des Marktes, Spread-Limits, Gebühren, Kreditlinien, Anreize und Strafen bei Nichteinhaltung.
4.6 Broker
Ein Broker kann eine juristische Person sein, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in einer Jurisdiktion innerhalb des EWR hat, in der Bitvavo zur Erbringung seiner Dienstleistungen berechtigt oder zugelassen ist und – sofern zutreffend – zur Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen im Sinne der MiCA befugt ist und die Bedingungen einer Vereinbarung mit Bitvavo einhält. Ein Broker, der einen oder mehrere Trading Bots betreibt und Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform erhalten möchte, muss dem Bitvavo Developer Agreement und/oder dem API Partner Agreement zustimmen.
4.7 Handelslimits
(a) Bitvavo wendet Handelslimits auf das Konto der Teilnehmer an, einschließlich täglicher, wöchentlicher, monatlicher, jährlicher und Gesamtlimits. Bitvavo kann solche Limits nach eigenem Ermessen festlegen, basierend auf den vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen und allen anderen Informationen, die Bitvavo zur Verfügung stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Kontostand des Teilnehmers, das Handelsverhalten des Teilnehmers, die Kapazität und Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform und den Markt für jeden relevanten Digitalen Vermögenswert).
(b) Bitvavo kann die verschiedenen Schwellenwerte für Handelslimits als Hinweis auf seiner Website angeben. Bitvavo kann die Verfahren und Limits von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung ändern.
(c) Bitvavo kann von einem Teilnehmer verlangen, dass er zusätzliche Informationen bereitstellt oder überprüft oder dass er nach der Ausführung eines Handels oder einer Transaktion eine gewisse Zeit wartet, bevor er einen solchen Handel abwickelt und bevor er einem Teilnehmer erlaubt, nachfolgende Geschäfte auf der Bitvavo-Handelsplattform abzuschließen.
(d) Ein Teilnehmer kann einen Antrag auf höhere Limits stellen. Bitvavo kann vom Teilnehmer verlangen, dass er diesbezüglich zusätzliche Unterlagen einreicht, und garantiert nicht, dass die Limits wie gewünscht angehoben werden.
5 Handel - Allgemein
5.1 Handelstage und Handelszeiten
Die Bitvavo-Handelsplattform steht jeden Tag, 24 Stunden am Tag, für den Handel zur Verfügung, abgesehen von geplanten oder ungeplanten Ausfallzeiten oder in den Regeln für das betreffende Marktsegment vorgesehenen Ausfallzeiten. Von Zeit zu Zeit können besondere Handelsbedingungen für alle zugelassenen Digitalen Vermögenswerte oder für jeden einzelnen Vermögenswert gelten, z. B. während eines bestimmten Status, der von Bitvavo festgelegt wird, einschließlich Halted-Märkte, Cancel Only-Märkte oder während Auktionszeiträumen, wie in diesen Handelsregeln dargelegt.
5.2 Transaktionen
(a) Die Teilnehmer können Anweisungen zum Kauf oder Verkauf von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform (Erteilen einer Order) gegen andere Digitale Vermögenswerte oder Geldmittel erteilen, wobei Bitvavo von Zeit zu Zeit Paare anbietet (es können geografische Beschränkungen gelten).
(b) Bitvavo ist kein Teilnehmer und Bitvavo wird nicht als Gegenpartei eines Teilnehmers bei einer Transaktion mit Digitalen Vermögenswerten handeln, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt wird.
(c) Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für die Erteilung von Ordern und die Erteilung sonstiger Anweisungen.
(d) Bitvavo oder andere Teilnehmer können Informationen über Digitale Vermögenswerte bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Preis und die Volatilität. Diese Informationen sowie alle anderen Informationen auf der Bitvavo-Handelsplattform stellen keine Anlageberatung, keine Verkaufs- oder Kaufempfehlung oder eine Meinung von Bitvavo dar.
(e) Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist der Preis, zu dem eine Order ausgeführt wurde. Dieser Preis kann von den Preisen abweichen, die vor der Ausführung einer Order auf der Bitvavo-Handelsplattform angegeben oder referenziert wurden. Der auf der Transaktionsbestätigung angegebene Preis ist immer ausschlaggebend gegenüber anderen Preisangaben.
5.3 Wiederkehrender Kauf
(a) Die Teilnehmer können ausgewählte Digitale Vermögenswerte automatisch auf monatlicher Basis kaufen, indem sie die Funktion „Wiederkehrender Kauf” aktivieren.
(b) Durch die Nutzung dieser Funktion ermächtigen die Teilnehmer Bitvavo, Geldmittel und Gebühren zu einem zufälligen Zeitpunkt an einem bestimmten, vom Teilnehmer ausgewählten Tag eines jeden Monats direkt von ihrem Konto abzubuchen.
5.4 Reservieren von Geldmitteln
Sobald eine Order zum Kauf Digitaler Vermögenswerte erteilt wurde, wird ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Geldmittel nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Die Höhe der Geldmittel, die einbehalten werden, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Bei einer Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Geldmitteln entsprechend.
5.5 Reservieren von Digitalen Vermögenswerten
Sobald eine Order zum Verkauf von Digitalen Vermögenswerten erteilt wurde, wird ein bestimmter Betrag an Digitalen Vermögenswerten auf dem Konto des Teilnehmers reserviert. Das bedeutet, dass diese Digitalen Vermögenswerte nur zur Erfüllung der Order verwendet werden können, für die sie reserviert sind. Der Betrag an Digitalen Vermögenswerten, der einbehalten wird, variiert bei Limit-Ordern und Market-Ordern. Reservierte Beträge werden aufgerundet. Durch die Stornierung einer Order wird der verbleibende reservierte Betrag dem Konto wieder gutgeschrieben. Eine vollständige oder teilweise Ausführung der Order verringert den noch reservierten Betrag an Digitalen Vermögenswerten entsprechend.
5.6 Order und Marktsegmente
(a) Wenn ein Teilnehmer den Preisgarantieservice aktiviert hat, gelten Order, die für den Preisgarantieservice in Frage kommen und vom Teilnehmer eingereicht werden, als RfQ (Request for Quote) und werden an das RfQ-Segment weitergeleitet.
(b) Alle Orders für den Verkauf und Kauf eines Digitalen Vermögenswerts gegen einen anderen Digitalen Vermögenswert (Convert-Order) werden auch als Angebotsanfrage (RfQ, Request for Quote) behandelt und an das RfQ-Segment weitergeleitet. Die Convert-Funktion ist zurzeit nur im RfQ-Segment verfügbar und unterliegt den für das RfQ-Segment geltenden Geschäftsbedingungen, einschließlich der Regeln für den Preisgarantieservice.
(c) Alle anderen Order werden an das CLOB-Segment weitergeleitet.
(d) Bitvavo hat das alleinige Ermessen, zu entscheiden, in welchem Marktsegment ein Digitaler Vermögenswert gehandelt werden darf, und kann verlangen, dass bestimmte Digitale Vermögenswerte ausschließlich auf RfQ-Basis gehandelt werden, wenn sich die Liquidität dieser Digitalen Vermögenswerte ändert.
(e) Bitvavo hat das alleinige Ermessen, verschiedene Marktsegmente zu bilden sowie die für diese Marktsegmente geltenden Bedingungen festzulegen und zu ändern.
5.7 Marktspezifikationen
(a) Bitvavo wird Marktspezifikationen veröffentlichen, in denen die Bedingungen aller Digitalen Vermögenswerte aufgeführt sind, die zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform zugelassen sind.
(b) Bitvavo kann die Marktspezifikationen nach eigenem Ermessen ändern, und solche Änderungen werden den Teilnehmern mit angemessener Frist mitgeteilt.
5.8 Stornierung von Transaktionen
5.8.1 Bitvavo kann nach alleinigen Ermessen oder auf Antrag eines Teilnehmers eine Überprüfung einer auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführten Transaktion durchführen, wenn (i) hinreichend Grund zu der Annahme besteht, dass eine solche Transaktion aufgrund einer irrtümlich eingereichten Order oder (ii) unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Marktmissbrauch) und diese Handelsregeln ausgeführt wurde oder (iii) wenn dies von den zuständigen Behörden oder Gerichten verlangt wird oder (iv) aus den in der Nutzungsvereinbarung vorgesehenen Gründen.
5.8.2. Bitvavo informiert die betreffenden Teilnehmer einer Transaktion über das Ergebnis einer Untersuchung einer oder mehrerer Transaktionen.
5.8.3. Wenn Bitvavo nach alleinigen Ermessen feststellt, dass die Transaktion, die Gegenstand einer Untersuchung ist, eindeutig fehlerhaft ist oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt, kann Bitvavo die Transaktion für nichtig erklären, die aus der Transaktion resultierenden Fondsbewegungen rückgängig machen und den/die betroffene(n) Teilnehmer entsprechend benachrichtigen. Unter diesen Artikel 5.8.3 fallen auch Vorschriften über die Prävention des Marktmissbrauchs, die Prävention der Marktmanipulation, die Prävention des Missbrauchs von Marktpraktiken, die Prävention unzulässiger Handelspraktiken oder jeglichen sonstigen Verstoß gegen diese Handelsregeln, die Nutzungsvereinbarung oder die Grundsätze eines redlichen und ordnungsgemäßen Handels. Unter diesen Artikel 5.8.3 fallen auch Ausführungen infolge eines offensichtlichen Fehlers, einer technischen Störung oder eines Missbrauchs der Bitvavo-Handelsplattform. Unter diesen Artikel 5.8.3 fallen eindeutig auch Geldmittel und Digitale Vermögenswerte, die eine Seite der Abwicklung einer Transaktion darstellen und mit illegalen, rechtswidrigen oder illegitimen Handlungen in Zusammenhang stehen. Dazu zählen – wobei dies keine abschließende Aufzählung ist – Betrug, Geldwäsche, Terrorfinanzierung, Marktmissbrauch, Sanktionsverstöße oder sonstige Straftaten oder Verstöße gegen diese Handelsregeln oder von zuständigen Behörden geltend gemachte oder in gerichtlichen Rechtsakten festgestellte mutmaßliche Verstöße.
5.9. Master-Konto und Unterkonten
5.9.1. Teilnehmern, die keine Einzelhandelsteilnehmer sind, kann gestattet werden, Unterkonten zu haben, die mit einem Master-Konto verbunden sind.
5.9.2. Bitvavo kann gemäß Abschnitt 4.7 dieser Handelsregeln Handelslimits je Unterkonto sowie ein kumulatives Handelslimit für das Master-Konto festlegen. Die Teilnehmer dürfen diese Handelslimits nicht überschreiten.
5.9.3. Jeder Teilnehmer darf nur ein Master-Konto haben; Bitvavo kann die Zahl der Unterkonten begrenzen.
5.9.4. Die Teilnehmer dürfen bei der Verwendung des Master-Kontos oder der Unterkonten nicht gegen diese Handelsregeln oder die Nutzungsvereinbarung verstoßen.
6 Handel – Central Limit Order Book
6.1 Orderoptionen
(a) Die wichtigsten Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sind, sind eine Market-Order oder eine Limit-Order.
(i) Market-Order:
(A) Eine Market-Order wird mit der zum Zeitpunkt der Anfrage günstigsten Limit-Order im Orderbuch abgeglichen. Wenn es mehr als eine solche Limit-Order gibt, wird die Market-Order mit der ältesten abgeglichen.
(B) Es gibt keine Garantie, dass eine Market Order zum angegebenen Marktpreis ausgeführt wird. Eine Market-Order kann zu einer Reihe unterschiedlicher Preise ausgeführt werden, basierend auf der Menge der Market-Order und den Mengen und der Richtung der zu diesem Zeitpunkt im Orderbuch vorhandenen Order.
(ii) Limit-Order:
(A) Eine Limit-Order ist eine Order zum Kauf oder Verkauf zu einem festen Preis.
(B) Eine Limit-Order wird ausgeführt, wenn der Marktpreis den Limitpreis erreicht und zum Limitpreis oder besser ausgeführt.
(1) Eine Kauf-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder zu einem niedrigeren Preis ausgeführt.
(2) Eine Verkaufs-Limit-Order wird nur zum Limitpreis oder einem höheren Preis ausgeführt.
(b) Zusätzliche erweiterte Orderoptionen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform verfügbar sein können, sind Stop-Loss-Order, Stop-Loss-Limit-Order, Take-Profit-Order und Take-Profit-Limit-Order sowie One-Cancels-the-Other. Die Verfügbarkeit dieser Orderoptionen kann von der Art des Zugriffs auf die Bitvavo-Handelsplattform abhängen.
(i) Stop-Loss-Order:
(A) Eine Stop-Loss-Order ist eine Anweisung zur Erteilung einer Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts, sobald sein Preis einen bestimmten Trigger-Preis erreicht, um die Verluste der Teilnehmer zu begrenzen.
(B) Sobald eine Stop-Loss-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wird, wenn der Stop-Preis ausgelöst wurde.
(C) Eine Stop-Loss-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(ii) Stop-Loss-Limit-Order:
(A) Das System der Stop-Loss-Limit-Order ähnelt dem der Stop-Loss-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Stop-Loss-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
(iii) Take-Profit-Order:
(A) Eine Take-Profit-Order ist eine Anweisung, eine Market-Order zum Kauf oder Verkauf eines Digitalen Vermögenswerts zu erteilen, sobald sein Preis den Take-Profit-Preis erreicht, um Gewinne der Teilnehmer zu realisieren.
(B) Sobald eine Take-Profit-Order erteilt wurde, gilt sie als „aktiv", bis sie storniert wird oder bis die entsprechende Market-Order erteilt wurde, wenn der Trigger-Preis erreicht ist.
(C) Eine Take-Profit-Order wird nicht im Orderbuch verbucht und ist für andere Teilnehmer nicht sichtbar.
(iv) Take-Profit-Limit-Order:
(A) Das System der Take-Profit-Limit-Order ähnelt dem der Take-Profit-Order, mit dem Hauptunterschied, dass die Take-Profit-Limit-Order eine Limit-Order anstelle einer Market-Order erstellt, sobald ein Digitaler Vermögenswert einen bestimmten Preis erreicht.
(v) One-Cancels-the-Other
(A) Dieser Ordertyp ermöglicht es Teilnehmern, zwei miteinander verknüpfte bedingte Order zu platzieren: (i) eine Take-Profit- oder Take-Profit-Limit-Order und (ii) eine Stop-Loss- oder Stop-Loss-Limit-Order, wobei das Auslösen einer der beiden Order automatisch zur Stornierung der jeweils anderen Order führt.
(B) Bei diesem Ordertyp müssen beide Teile der Order dieselbe Richtung haben, d. h. entweder beide auf der Verkaufsseite oder beide auf der Kaufseite liegen.
6.2 Übermittlung und Ausführung von Ordern
(a) Eine Order wird von einem Teilnehmer über die App, die Website oder die API erteilt. Der Teilnehmer wählt den Digitalen Vermögenswert aus, den er kaufen oder verkaufen möchte, und gibt die Orderdetails ein. Anschließend übermittelt der Teilnehmer die Order an das Orderbuch.
(b) Sobald die Order vom Teilnehmer eingereicht und im System der Bitvavo-Handelsplattform eingegangen ist, führt Bitvavo eine Validierung der Orderdetails durch, einschließlich der Frage, ob das Guthaben des Teilnehmers ausreichend ist, der Marktschutzprüfungen, wie in Abschnitt 6.3 dieser Handelsregeln dargelegt, und ob die Order nach alleinigem Ermessen von Bitvavo alle relevanten Datenpunkte enthält, die sich auf die Order beziehen, einschließlich Datenpunkte, die Bitvavo benötigt, um die geltenden Vorschriften einzuhalten, oder andere Datenpunkte, die in eine Order aufgenommen werden sollen. Wenn die Order eine dieser Prüfungen nicht besteht, wird die Order abgelehnt und der Teilnehmer benachrichtigt. Wenn die Order diese Prüfungen besteht, wird die Order von Bitvavo angenommen, in das Orderbuch eingetragen und der Teilnehmer benachrichtigt.
(c) Nach der Aufnahme in das Orderbuch wird die Order mit einer anderen bestehenden Order im Orderbuch in entgegengesetzter Richtung abgeglichen oder dem Orderbuch hinzugefügt. Wenn eine Order mit einer anderen Order abgeglichen wird, führt dies zur Ausführung der Order in Übereinstimmung mit den Abschnitten 6.5 - 6.8 dieser Handelsregeln. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Ausführung.
(d) Eine Order hat die folgenden Parameter:
(i) Markt: Name des Marktes, im Format BASE-QUOTE (z. B. BTC-EUR).
(ii) Seite: Kaufen oder Verkaufen.
(iii) Order-Typ: Limit-Order oder Market-Order. Wenn Sie eine Limit-Order erteilen, kann die Order immer noch zu einem besseren Preis als angegeben ausgeführt werden, in diesem Fall wird sie als Market-Order verarbeitet. Es besteht auch die Möglichkeit, erweiterte Auftragsarten einzureichen, wie in [Abschnitt 6.3] beschrieben.
(iv) Betrag: Die Menge des Basisvermögenswerts, die gekauft/verkauft werden soll (erforderlich bei Limit-Ordern, optional bei Market-Ordern). Die anwendbaren Dezimalgenauigkeiten des Betrags sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(v) Amount Quote (Betrag in Kurswährung): Der in der Kurswährung angegebene Betrag (optional bei Market-Ordern, entweder der Betrag oder der Betrag in Kurswährung ist erforderlich)
(vi) Preis: Der in der Kurswährung angegebene Preis für den Basiswert (erforderlich bei Limit-Ordern). Die jeweils geltenden Tick-Größen sind in der entsprechenden Marktspezifikation aufgeführt.
(vii) Time In Force (Gültigkeitsdauer): Gibt an, wie lange die Order im Orderbuch platziert werden soll. Dies gilt nur für Limit-Order. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) GTC: Good-Til-Cancelled (Gültig bis auf Widerruf). Dies ist die Standardeinstellung und platziert eine Order im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder storniert wird.
(B) IOC: Immediate-Or-Cancel (Sofort oder Stornieren). Dies ermöglicht die (teilweise) Ausführung der Order, wenn sie eingereicht wird. Der Restbetrag, der nicht sofort abgeglichen werden kann, wird storniert.
(C) FOK: Fill-Or-Kill (Ausführen oder Stornieren). Dadurch wird sichergestellt, dass die gesamte Order entweder ausgeführt oder storniert wird. Teilausführungen sind nicht möglich.
(viii) Self-Trade Prevention (Schutz vor Eigenhandel): Der Handel mit sich selbst ist nicht erlaubt. Diese Einstellung regelt, was zu tun ist, wenn die Order eines Teilnehmers mit einer der eigenen Order des Teilnehmers übereinstimmt. Die folgenden Optionen sind zulässig:
(A) Dekrementieren und Stornieren: Dies ist die Standardeinstellung und ändert beide Order um den Betrag, der ausgeführt worden wäre. Dies führt dazu, dass die kleinere der beiden Order storniert und die andere Order verringert wird.
(B) Älteste stornieren: storniert die älteste Order.
(C) Neueste stornieren: storniert die neueste Order.
(D) Beide stornieren: storniert beide Order.
(ix) Post Only (Nur Posten): Limit-Order, bei denen diese Einstellung auf true gesetzt ist, werden storniert, falls sie sofort ausführbar wären. Dies stellt sicher, dass der Teilnehmer die Maker-Gebühr zahlt und nicht die Taker-Gebühr. Standardmäßig ist Post Only deaktiviert.
(x) Response required (Antwort erforderlich): Wenn dieser Wert auf false gesetzt ist, wird nur die Order-ID der neu erstellten Order zurückgegeben. Der Standardwert ist true (d. h. eine vollständige Antwort).
6.3 Marktschutz
(a) Mindestbestellmengen/-beträge
Alle Market-Order, Limit-Order und Stop-Order, die auf der Bitvavo-Handelsplattform erteilt werden, unterliegen den marktbezogenen Mindest- und Höchstgrenzen für den Orderbetrag sowie für den Betrag in Kurswährung.
(b) Anzahl der offenen Order
Alle Teilnehmer unterliegen einer maximalen Anzahl von Ordern, die pro Markt im Orderbuch offen sein können. Wenn ein Teilnehmer das Limit in einem bestimmten Markt erreicht, werden alle danach in diesem Markt eingegebenen Order abgelehnt, bis die Anzahl der offenen Order, die im Orderbuch für den jeweiligen Markt gespeichert sind, unter das Limit fällt.
(c) Schutz durch Platzierungspreisbegrenzung
Limit-Order mit einer gültigen Good-Till-Cancel-Zeit unterliegen einem Schutzmechanismus für Platzierungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis unterhalb (bzw. oberhalb) der unteren (bzw. oberen) Platzierungspreis-Grenze werden abgelehnt.
(i) Die obere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung mit dem Platzierungspreis-Multiplikator multipliziert wird.
(ii) Die untere Platzierungspreis-Grenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung durch den Platzierungspreis-Multiplikator dividiert wird.
(d) Schutz durch Ausführungspreisbegrenzung
Limit-Order unterliegen einem Schutzmechanismus für Ausführungspreise. Kauf-(Verkaufs-)Limit-Order mit einem Preis, der über (unter) der oberen (unteren) Ausführungspreis-Grenze liegt, werden abgelehnt.
(i) Die obere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem der Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) erhöht wird.
(ii) Die untere Ausführungspreisgrenze wird berechnet, indem derselbe Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Orderplatzierung um den Ausführungsschutz-Schwellenwert (in Prozent) verringert wird.
(e) Schutz durch Spreadpreisbegrenzung
(i) Market-Order unterliegen einem Schutzmechanismus zur Begrenzung des Spreads. Market-Order werden zu Preisen ausgeführt, die höchstens bis zum Spread-Schwellenwert vom Mittelwert zwischen dem besten Kauf- und Verkaufspreis im Orderbuch zum Zeitpunkt der Platzierung abweichen. Wenn eine Market-Order gegen Order ausgeführt wird, die außerhalb dieses Spread-Schwellenwerts liegen, wird die Order nur bis zum Schwellenwert ausgeführt und die verbleibende Menge der Order wird storniert.
(f) Schutz durch Referenzpreisbegrenzung
Alle Order unterliegen einem Schutzmechanismus durch Referenzpreisbegrenzung. Dieser begrenzt, wie stark der Ausführungspreis einer Order vom aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Orderplatzierung abweichen darf (der „Referenzpreis").
Der Referenzpreis ist ein Indexpreis, der anhand von Preisdaten von mehreren externen Börsen berechnet wird, um einen fairen Marktwert für den Digitalen Vermögenswert widerzuspiegeln. Order werden nur zu Preisen ausgeführt, die innerhalb des sogenannten „Referenzpreisschutzbereichs" liegen, einem definierten Preisbereich um den Referenzpreis. Wenn der mögliche Ausführungspreis außerhalb dieses Schutzbereichs liegt, wird nur der innerhalb des Schutzbereichs liegende Teil der Order ausgeführt; der Rest wird storniert. Dies kann dazu führen, dass einige Order nur teilweise ausgeführt werden.
Wenn kein gültiger Referenzpreis verfügbar ist oder wenn Bitvavo feststellt, dass der Index die aktuellen Marktbedingungen nicht genau widerspiegelt, gilt dieser Schutz nicht.
(g) Cancel on Disconnect
Cancel on Disconnect ist eine Risikomanagement-Funktion, die automatisch alle offenen Order eines Teilnehmers storniert, wenn die Verbindung zur Handelsplattform für einen vom Teilnehmer festgelegten Zeitraum unterbrochen ist.
Teilnehmer können bestimmte Digitale Vermögenswerte in Gruppen zusammenfassen, wobei jede Gruppe einem unterschiedlichen Inaktivitätszeitraum unterliegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden alle offenen Orders in den Digitalen Vermögenswerten der betreffenden Gruppe automatisch storniert.
Diese Funktion steht Teilnehmern zur Verfügung, die sich für sie entschieden haben (Opt-in). Bitvavo behält sich das Recht vor, diese Funktion ausschließlich fortgeschrittenen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Die Stornierung offener Order erfolgt gemäß den allgemeinen für Stornierungen geltenden Regeln. Bitvavo übernimmt keine Garantie für eine automatische oder sofortige Stornierung.
(h) Allgemeine Anmerkung zu diesem Abschnitt
Die für diesen Abschnitt 6.3 verwendeten Limits, Multiplikatoren und Schwellenwerte werden von Bitvavo für jeden Markt festgelegt.
6.4 Fehler
(a) In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern auf der Bitvavo-Handelsplattform kommen, auch in Bezug auf die angezeigten Preise oder die Art und Weise, wie Order abgeglichen werden. Darüber hinaus können die Digitalen Vermögenswerte auf der Bitvavo-Handelsplattform ungewöhnlichen Preisbewegungen unterliegen, unter anderem aufgrund von Marktmanipulation oder plötzlichen Liquiditätsabfällen oder -spitzen. In solchen Fällen kann Bitvavo nach eigenem Ermessen (und ist in keiner Weise dazu verpflichtet):
(i) solche Fehler rückwirkend korrigieren oder solche Preisbewegungen richtigstellen, einschließlich durch Änderung oder Rückgängigmachung von Transaktionen, die zum Vorteil oder zum Nachteil des Teilnehmers sein können; oder
(ii) den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform für einen oder mehrere Digitalen Vermögenswerte vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit einstellen.
(b) Insbesondere in Zeiten hoher Volumina, Illiquidität, schneller Bewegungen oder Volatilität können alle auf der Bitvavo-Handelsplattform gehandelten Digitalen Vermögenswerte zu einem anderen Kurs ausgeführt werden, als dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Order-Erteilung des Teilnehmers angezeigt wird.
(c) Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch behält sich Bitvavo das Recht vor, Order und Transaktionen auszusetzen oder zu stornieren, bis die Legitimität überprüft wurde.
6.5 Order-Abgleich und -Ausführung während des regulären Handels
(a) Order, die sofort abgeglichen werden, sind Taker-Order. Order, die nicht sofort abgeglichen werden und in das Orderbuch aufgenommen werden, sind Maker-Order.
(b) Limit-Order können Maker- oder Taker-Order sein, je nachdem, ob die Limit-Order sofort abgeglichen werden kann. Bei sofortiger Übereinstimmung handelt es sich bei der Limit-Order um eine Taker-Order. Wenn die Limit-Order in das Orderbuch aufgenommen wird, handelt es sich um eine Maker-Order.
(c) Order werden auf der Grundlage der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen. Das bedeutet, dass Taker-Order mit den Maker-Ordern mit dem besten verfügbaren Preis abgeglichen werden. Wenn mehrere Order den gleichen Preis haben, wird die älteste Maker-Order abgeglichen. Dieser Vorgang wird fortgesetzt, bis die Order ausgeführt, in das Orderbuch aufgenommen oder storniert wird.
(d) Der gezahlte/erhaltene Preis wird durch die Maker-Order bestimmt. Das bedeutet, dass Limit-Order zu Preisen ausgeführt werden können, die besser sind als ihr Limit-Preis.
(e) Die Abwicklung kann nahezu direkt oder nach einer gewissen Zeit erfolgen.
(f) Der Ausführungspreis einer Market-Order kann erheblich vom angegebenen Preis abweichen. Dies kann auf eine Preisänderung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Order vom Teilnehmer initiiert wurde, und der Order-Ausführung zurückzuführen sein (sogenannte „Slippage").
(g) Market-Order, Limit-Order und Stop-Limit-Order sind aufgrund der erforderlichen Verfügbarkeit von ausreichendem Angebot oder Nachfrage nicht garantiert ausführbar.
(h) Order können sofort oder nach einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden und gelten als am Ausführungsdatum und zur Ausführungszeit ausgeführt.
6.6 Order-Abgleich im Halted-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen den Handel auf einem Markt vorübergehend pausieren, um die Marktintegrität und die ordnungsgemäßen Handelsbedingungen zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können nicht platziert, geändert oder storniert werden, wenn ein Markt angehalten wird.
(c) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
(d) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs gesendet, wenn ein Markt sich im Halted-Modus befindet.
6.7 Order-Abgleich im Cancel Only-Markt
(a) Bitvavo kann nach eigenem Ermessen vorübergehend die Option „Cancel Only" in einem Markt festlegen, um die Marktintegrität zu wahren und/oder um regelmäßige planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
(b) Order können storniert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(c) Order können nicht platziert oder geändert werden, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
(d) Es findet kein Order-Abgleich statt, wenn sich ein Markt im „Cancel Only"-Modus befindet.
6.8 Order-Abgleich in Auktionen
(a) Bitvavo handhabt einen Auktionsprozess, nachdem ein Markt angehalten oder in den „Cancel Only"-Modus versetzt wurde, bevor der reguläre Handel wieder aufgenommen wird, um Preisfindung und geordnete Märkte zu gewährleisten.
(b) Der Auktionsprozess besteht aus zwei Phasen:
(i) Auktionssammlung:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Market-Order platzieren, wenn sich ein Markt in der Auktionssammelphase befindet.
(B) Ein Teilnehmer kann alle anderen Order-Arten platzieren, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in einer Auktionssammelphase befindet.
(C) Während der Auktionssammlung werden keine Aufträge abgeglichen.
(ii) Auktionsabgleich:
(A) Ein Teilnehmer kann keine Aufträge erteilen, ändern oder stornieren, wenn sich ein Markt in der Auktionsabgleichsphase befindet.
(B) Während dieses Zeitraums werden die Order gemäß dem unten beschriebenen Verfahren abgeglichen.
(C) Aktive Limit-Order werden verwendet, um den Preis zu bestimmen, zu dem die meisten Einheiten des Basiswerts gehandelt werden. Wenn es keinen Preis gibt, wo Handel stattfindet, findet kein Abgleich statt und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(D) Wenn im vorherigen Schritt ein Preis erzielt wird, wird dieser Preis verwendet, um Eigenhandel zu verhindern (gemäß den Spezifikationen, die der Benutzer in Bezug auf die Bearbeitung seiner Order zur Verhinderung des Eigenhandels gemacht hat).
(E) Order werden basierend auf der Preis-Zeit-Priorität abgeglichen und alle Order gelten als Taker-Order. Limit-Order mit dem besten Preis werden zuerst zu dem in Schritt (1) ermittelten Preis ausgeführt.
(F) Wenn keine Limit-Order mehr zum festgelegten Preis abgeglichen werden können, werden Kauf-Post-Only-Order mit einem Preis über dem festgelegten Preis und Sell-Post-Only-Order mit einem Preis unter dem festgelegten Preis storniert und der reguläre Handel wird wieder aufgenommen.
(c) Es werden keine Aktualisierungen des Orderbuchs übertragen, wenn sich ein Markt in der Auktionsphase befindet.
7 Handel
7.1 Preisgarantieservice
Der Preisgarantieservice schützt den Teilnehmer für einen Zeitraum von 5 Sekunden nach Abgabe der Order vor Preisschwankungen bei einem bestimmten Digitalen Vermögenswert. Dieses Marktrisiko wird dadurch absorbiert, dass der Teilnehmer im RfQ-Segment agiert und auf eine RfQ reagiert. Um das Marktrisiko zu berücksichtigen, das der Teilnehmer zwischen der Abgabe seines Angebots und der tatsächlichen Ausführung der Order eingeht, kann jedes Angebot eine Entschädigung (Spread) enthalten.
7.2 Preisgarantie-Handel
(a) Ein Auftrag über den Preisgarantieservice führt zu einem Handel, wenn der Teilnehmer das Angebot akzeptiert hat, das ihm als Reaktion auf das Öffnen des Auftragsformulars und die Eingabe der relevanten Orderdetails durch den Teilnehmer angezeigt wurde.
(b) Wenn ein Angebot im Rahmen der Angebotsanforderung rechtzeitig von einem Teilnehmer angenommen wird, wird die Angebotsanforderung gemäß den hierin dargelegten Bedingungen für den Preisgarantieservice ausgeführt, und eine solche Angebotsanforderung gilt als Abnehmerauftrag dieses Teilnehmers.
7.3 Angebotsprozess für Preisgarantien
Wird ein Angebot von einem Teilnehmer nicht innerhalb von fünf (5) Sekunden angenommen, wird das Angebot durch ein neues ersetzt, das wiederum fünf (5) Sekunden gültig ist. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis ein Teilnehmer ein Angebot annimmt, was zu einer (teilweisen oder vollständigen) Ausführung der PG-Order führt. Alternativ endet der Vorgang, wenn ein Teilnehmer kein Angebot annimmt und das Orderformular für ein bestimmtes Krypto-Paar verlässt. Sind im RFQ-Segment keine Angebote verfügbar, wird der Teilnehmer aufgefordert, eine reguläre Market Order auszuführen.
7.4 Angebote im RfQ-Segment
Die Preisangebote, die von Teilnehmern abgegeben werden, die im RfQ-Segment als Reaktion auf die RfQ interagieren, müssen sich innerhalb eines vordefinierten Preisbereichs bewegen. Nur Angebote innerhalb dieses Bereichs werden von Bitvavos Matching-Engine berücksichtigt, wenn (aus Sicht des Teilnehmers) das beste Angebot ausgewählt wird, das dem Teilnehmer als Antwort auf eine bestimmte RfQ angezeigt wird.
7.5 Algorithmischer Handel
Die Teilnehmer können auf der Bitvavo-Handelsplattform algorithmischen Handel betreiben, vorausgesetzt, dass:
(a) der Teilnehmer Bitvavo jedes Mal im Voraus benachrichtigt, wenn er einen neuen Algorithmus oder eine wesentliche Änderung an einem Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform einsetzen möchte, und eine Beschreibung des Algorithmus einschließlich einer diesem Algorithmus zugewiesenen eindeutigen Identifikationsnummer bereitstellt, die in jeder Order oder jedem Angebot enthalten ist, die/das von einem solchen Algorithmus generiert oder gesteuert wird. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Angaben und die Identifikationsnummer bei jeder wesentlichen Änderung des Algorithmus zu aktualisieren;
(b) der Teilnehmer vor dem Einsatz eines Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform angemessene und erfolgreiche Tests jedes Algorithmus durchführt, um sicherzustellen, dass ein Algorithmus nicht zu ungeordneten Marktbedingungen auf der Bitvavo-Handelsplattform beiträgt oder diese schafft;
(c) der Teilnehmer auf Gesuch von Bitvavo die von Bitvavo zur Verfügung gestellte Testumgebung nutzt, um die Konformität eines neuen Algorithmus oder einer wesentlichen Änderung eines Algorithmus vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform zu testen;
(d) jeder Algorithmus auf der Bitvavo-Handelsplattform den Handelsregeln von Bitvavo und den geltenden Vorschriften entspricht;
(e) der Teilnehmer auf Verlangen von Bitvavo eine schriftliche Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfung für jeden Algorithmus vorlegt, der auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden soll, einschließlich jeder wesentlichen Änderung desselben vor dem Einsatz auf der Bitvavo-Handelsplattform;
(f) alle Algorithmen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform eingesetzt werden, vom Teilnehmer kontinuierlich überwacht werden, um einen ungeordneten Handel zu verhindern;
(g) der Teilnehmer alle geltenden regulatorischen Verpflichtungen einhält, einschließlich derjenigen in Bezug auf die Verhinderung von Marktmissbrauch, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen sowie alle relevanten Lizenzierungs- oder Genehmigungsanforderungen.
7.6 Bedingungen für den Hochfrequenzhandel
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen Bedingungen für den Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken auf der Bitvavo-Handelsplattform anwenden.
7.7. Margin-Handel
7.7.1 Margin-Handel ist eine Handelsstrategie, die es dem Teilnehmer ermöglicht, Digitale Vermögenswerte (einschließlich Electronic Money Tokens) zu leihen, so wie dies in der Nutzungsvereinbarung (unter „Margin-Handel“) beschrieben ist. Ein Teilnehmer kann eine Short- oder Long-Position eröffnen, indem er einen Digitalen Vermögenswert leiht.
7.7.2 Bitvavo kann Teilnehmern gestatten, auf der Bitvavo-Plattform Margin-Handel zu betreiben.
7.7.3 Der Teilnehmer kann auf Margin-Basis handeln, indem er das Margin-Konto nutzt. Der Teilnehmer hat jede Margin-Position, die Geliehenen Vermögenswerte und die entsprechende Margensicherheit in seinem Margin-Konto zu überwachen.
7.7.4 Der Teilnehmer hat das Gesundheitsverhältnis jederzeit zu überwachen, um eine Liquidation der betreffenden Margin-Position zu vermeiden. Wird eine Liquidation ausgelöst, wird die Margensicherheit gemäß den Bedingungen der Nutzungsvereinbarung verwendet.
8 Aussetzen des Handels
8.1 Gründe für das Aussetzen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen einen oder mehrere Digitale Vermögenswerte oder Teilnehmer vom Handel aussetzen oder entfernen oder den Handel auf der Bitvavo-Plattform insgesamt oder für einen einzelnen Teilnehmer aussetzen. Bitvavo kann dies unter anderem unter folgenden Umständen tun:
(a) um ungeordnete Marktbedingungen zu verhindern;
(b) auf begründeten Antrag eines Emittenten;
(c) im Falle von (vermutetem) Betrug, Täuschung oder Marktmissbrauch;
(d) Nichteinhaltung dieser Handelsregeln durch einen Emittenten oder einen Teilnehmer;
(e) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten;
(f) im Falle des Konkurses eines Emittenten oder eines Teilnehmers;
(g) Versäumnis eines Emittenten oder eines Teilnehmers, Bitvavo oder einer Aufsichtsbehörde die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen;
(h) im Falle einer technischen oder betrieblichen Störung;
(i) im Falle des Auftretens von Ereignissen auf den Finanzmärkten oder den Märkten für Digitale Vermögenswerte, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Handel, die Integrität oder die Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform haben können; oder
(j) wenn dies von Bitvavo nach eigenem Ermessen als angemessen erachtet wird, um die Integrität oder Widerstandsfähigkeit der Bitvavo-Handelsplattform zu schützen oder um die Interessen eines Teilnehmers, Bitvavos oder eines verbundenen Unternehmens von Bitvavo zu schützen.
8.2 Aufforderung der Aufsichtsbehörde
Bitvavo wird einer Aufforderung einer Aufsichtsbehörde nachkommen, den Handel gemäß Abschnitt 16 dieser Handelsregeln auszusetzen oder zu verbieten.
8.3 Aussetzen des Handels für Wartungsarbeiten
Bitvavo kann den Handel zu Wartungszwecken oder aus anderen Gründen vorübergehend aussetzen. Im Allgemeinen geht Bitvavo wie folgt vor:
(a) Ankündigung der geplanten Ausfallzeit: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(b) Geplante Ausfallzeit beginnt: Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert.
(c) Geplante Ausfallzeit endet: Die Märkte werden in den „Halted”-Modus versetzt. Die Teilnehmer werden durch eine Nachricht auf account.bitvavo.com informiert, wenn der Handel wieder aufgenommen wird. Dies ist mindestens 15 Minuten nach Ablauf der geplanten Ausfallzeit der Fall.
8.4 Marktstatus während und nach dem Aussetzen
Während des Aussetzens wird die Bitvavo-Handelsplattform in den Halted-Modus versetzt. Wenn der Handel nach dem Aussetzen wieder aufgenommen wird, wendet Bitvavo den Auktionsprozess an, auf den in Abschnitt 6.8 dieser Handelsregeln Bezug genommen wird.
9 Abwicklung
9.1 Abwicklung von Digitalen Vermögenswerten
Bitvavo ist für die korrekte Ausführung und Abwicklung des Kaufs und Verkaufs von Digitalen Vermögenswerten auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verantwortlich.
9.2 Off-Chain-Abwicklung
Alle Transaktionen auf der Bitvavo-Handelsplattform werden off-chain abgewickelt. Die Schlussabrechnung wird in der Regel sofort oder kurz nach Ausführung einer Transaktion auf der Bitvavo-Handelsplattform und spätestens bis zum Ende des Handelstages eingeleitet. Der Abwicklungsprozess führt zur Übertragung von Rechten, die mit den gehandelten Digitalen Vermögenswerten verbunden sind, von einem Teilnehmer auf einen anderen gegen Zahlung des Transaktionspreises, während die Digitalen Vermögenswerte selbst weiterhin von der Stiftung gehalten werden, jedoch im Namen des erwerbenden Teilnehmers.
10 Transparenz
10.1 Transparenz vor dem Handel
Bitvavo veröffentlicht die Kauf- und Verkaufspreise sowie die Markttiefe des Handelsinteresses zu diesen Preisen, wie sie auf der Bitvavo-Handelsplattform für Digitale Vermögenswerte gemäß den geltenden Vorschriften angezeigt werden. Bitvavo stellt diese Informationen fortlaufend auf seiner Website zur Verfügung.
10.2 Transparenz nach dem Handel
Bitvavo veröffentlicht den Preis, das Volumen und die Zeit der Transaktionen, die in Bezug auf Digitale Vermögenswerte ausgeführt werden, die auf der Bitvavo-Handelsplattform in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften gehandelt werden. Bitvavo veröffentlicht diese Informationen so nah wie technisch möglich in Echtzeit in der App und auf der Website.
10.3 Zugang zu diesen Informationen
Bitvavo stellt die Informationen in diesem Abschnitt diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die regulatorischen Informationen werden 15 Minuten nach der Veröffentlichung in einem maschinenlesbaren Format kostenlos zur Verfügung gestellt und bleiben mindestens zwei Jahre lang veröffentlicht.
11 Verfügbarkeit der Bitvavo-Handelsplattform
11.1 Änderung und Beendigung des Handels
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen, aus beliebigem Grund und ohne Haftung gegenüber dem Teilnehmer (i) einen Teil oder alle seine Handelservices im Allgemeinen vorübergehend oder dauerhaft ändern, einstellen oder beenden und (ii) den Zugang des Teilnehmers zur Bitvavo-Handelsplattform aussetzen, einschränken oder beenden.
11.2 Verfügbarkeit der Bitvavo-Handelsplattform
Alle Services werden „wie besehen" und „wie verfügbar" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Bitvavo garantiert nicht, dass die Bitvavo-Handelsplattform für einen absoluten oder relativen Zeitraum verfügbar sein wird. Bitvavo übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Zugang nicht unterbrochen wird oder dass es nicht zu Verzögerungen, Ausfällen, Fehlern, Verlust oder Ähnlichem von übertragenen Informationen kommt. Dies kann unter anderem die Nichtverfügbarkeit eines der Services in Zeiten von hohem Volumen, Illiquidität, schnellen Bewegungen oder Volatilität umfassen.
11.3 Keine Verpflichtung zur Leistungserbringung
Bitvavo ist nicht verpflichtet, die Bitvavo-Handelsplattform jemandem zur Verfügung zu stellen, wenn Bitvavo Grund zu der Annahme hat, dass dies gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen würde.
12 API
12.1 Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform über API
Bitvavo kann den Teilnehmern Zugang zur Bitvavo-Handelsplattform und zu bestimmten Daten und Informationen über eine „Anwendungsprogrammierschnittstelle" (API) gewähren, die zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann, die von Bitvavo von Zeit zu Zeit festgelegt werden.
12.2 Verwendung der API
Um die API verwenden zu können, müssen ein oder mehrere API-Schlüssel mit entsprechenden Geheimnissen (API-Zugangsdaten) erstellt werden. Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für den Schutz der API-Zugangsdaten und für alle Aktivitäten des Teilnehmers oder Dritter, die Zugriff auf das Konto haben, unabhängig davon, ob sie autorisiert sind oder nicht. Für den Fall, dass der Teilnehmer weiß oder wissen müsste, dass API-Zugangsdaten gestohlen oder missbraucht wurden, hat er Bitvavo unverzüglich zu kontaktieren.
12.3 Änderungen an der API
Bitvavo kann die API nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise hinzufügen, einstellen oder entfernen. Bitvavo kann nicht garantieren, dass zukünftige Versionen der API abwärtskompatibel sein werden. Der Teilnehmer erkennt an und versteht, dass sich diese Änderungen nachteilig auf die Nutzung der API durch den Teilnehmer auswirken können und den Teilnehmer möglicherweise dazu zwingen können, wesentliche Änderungen vorzunehmen, um die API weiterhin nutzen zu können, und dass dies in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers liegt.
12.4 API-Umfang und Änderungen
Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der API liegen im alleinigen Ermessen von Bitvavo. Die API kann nach alleinigem Ermessen von Bitvavo geändert oder aufgegeben werden.
12.5 Überwachung der API-Nutzung
Bitvavo kann die Nutzung der API überwachen. Der Teilnehmer wird den Überwachungsprozess nicht blockieren oder anderweitig stören.
12.6 API-Beschränkungen
Bitvavo kann nach eigenem Ermessen während eines bestimmten Zeitraums und ohne Vorankündigung Beschränkungen für die Anzahl der Nachrichten oder Order festlegen, die der Teilnehmer über die API übermitteln kann, oder die Beschränkungen für andere Teilnehmer verlängern. Der Teilnehmer darf nicht versuchen, solche Beschränkungen zu umgehen. Wenn der Teilnehmer die Beschränkungen überschreitet, kann Bitvavo die Aktivitäten des Teilnehmers moderieren, den Zugang zur API einstellen oder den Zugriff auf die API nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung sofort aussetzen oder beenden.
12.7 Verbotene Nutzung der API
Der Teilnehmer darf Folgendes nicht tun und darf andere nicht dazu ermutigen oder ermächtigen:
(a) die API in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch die Nutzungsvereinbarung und die Handelsregeln genehmigt ist;
(b) Quellcode, der von der API abgeleitet ist, zu ändern, zu reproduzieren, anzupassen, zu verteilen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, ihn zu erstellen;
(c) die API zu verwenden oder darauf zuzugreifen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität eines der Services zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke;
(d) Daten oder Inhalte, auf die über die API zugegriffen wird, zu sammeln, zwischenzuspeichern, zu aggregieren oder zu speichern, außer für Zwecke, die gemäß der Nutzungsvereinbarung zulässig sind;
(e) die API in einer Weise zu nutzen, die das angemessene Anfragevolumen überschreitet, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt oder anderweitig die Stabilität der Server von Bitvavo oder das Verhalten anderer Anwendungen, die die API verwenden, beeinträchtigt;
(f) zu versuchen, die Identität des Teilnehmers zu verschleiern oder zu verbergen, wenn eine Autorisierung für die API angefordert wird;
(g) die API zu nutzen, um (i) auf Informationen zuzugreifen oder diese zu verwenden, die nicht durch die Nutzungsvereinbarung und diese Handelsregeln gestattet sind, um (ii) die administrativen, technischen oder organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von Bitvavo zu umgehen oder zu brechen, (iii) die API oder die Services zu stören, zu beeinträchtigen, zu überlasten oder zu verschlechtern, (iv) die API oder die Services in irgendeiner Weise zu ändern, oder (v) die Schwachstellen der Services oder der API zu testen; und
(h) irgendwelche Daten, die durch die Nutzung der API durch den Teilnehmer gesammelt wurden, zu Werbezwecken zu verwenden.
13 Zugriff auf Webschnittstellen, API und Marktdaten
13.1 Zugriff auf Marktdaten
Alle Teilnehmer haben vollen und gleichen Echtzeitzugriff auf Marktdaten. Die Marktdaten werden über die Webschnittstellen und die Bitvavo-API zur Verfügung gestellt.
13.2 Chancengleichheit
Alle Teilnehmer haben die gleichen Chancen hinsichtlich des Zugriffs auf die Webschnittstellen und die Bitvavo-API.
14 Marktintegrität
14.1 Marktmissbrauch
Den Teilnehmern ist es untersagt, Marktmissbrauch, einschließlich Insider-Geschäfte und Marktmanipulation im Sinne von Titel VI MiCA, zu begehen.
14.2 Marktmissbrauch – Verbotene Aktivitäten
Unbeschadet der in Titel VI MiCA dargelegten Verbote ist es den Teilnehmern untersagt, Verhaltensweisen vorzunehmen, die einen Marktmissbrauch darstellen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung der folgenden Aktivitäten auf der Bitvavo-Handelsplattform:
(a) Pump-and Dump-Geschäfte: Künstliches Aufblähen des Preises eines Digitalen Vermögenswerts durch falsche und irreführende positive Aussagen, um den günstig gekauften Digitalen Vermögenswert zu einem höheren Preis zu verkaufen.
(b) Wash Trading (Scheingeschäfte): Gleichzeitiger Kauf und Verkauf identischer Digitaler Vermögenswerte, um ein irreführendes Handelsvolumen vorzutäuschen und die Marktaktivität künstlich zu erhöhen.
(c) Front Running: Vorab-Handel einer großen Kundenorder, um von den erwarteten Kursbewegungen infolge der Ausführung dieser Order zu profitieren. Front Running beinhaltet die Nutzung nicht-öffentlicher Informationen über bevorstehende oder geplante Transaktionen zum eigenen Vorteil.
(d) Churning: Übermäßige Handelsaktivitäten von (Broker-)Teilnehmern im Namen ihrer Kunden auf beiden Seiten des Orderbuchs, mit dem Ziel, die Provisionen des Teilnehmers (Brokers) zu erhöhen.
(e) Quote-Stuffing: Schnelles Eingeben und anschließendes Zurückziehen großer Order, um den Markt mit Kursen zu überschwemmen, was dazu führt, dass Wettbewerber Zeit bei der Bearbeitung verlieren oder andere ungeordnete Handelsbedingungen verursachen.
(f) Spoofing/Layering: Die Vortäuschung einer negativen (oder positiven) Marktlage, indem Kauf- oder Verkaufsorder platziert werden, ohne die Absicht, sie auszuführen.
(g) Insiderhandel: Handel mit Digitalen Vermögenswerten auf der Grundlage nicht öffentlicher Informationen, die den Preis dieser Digitalen Vermögenswerte beeinflussen könnten.
(h) Informationsbasierter Marktmissbrauch: Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über Krypto-Unternehmen, Krypto-Projekte, Digitale Vermögenswerte oder Marktbedingungen, um Preise oder Handelsaktivitäten zu beeinflussen. Dazu gehört die Verbreitung von Gerüchten, Falschmeldungen oder irreführenden Marktkommentaren, um die Wahrnehmung der Marktteilnehmer zu manipulieren.
(i) Unsachgemäße Offenlegungspraktiken: Nichtoffenlegung nicht öffentlicher Informationen, die die Marktpreise beeinflussen könnten, oder selektive Offenlegung von Informationen gegenüber bestimmten Marktteilnehmern. Irreführende Angaben oder unzureichende Transparenz über die finanzielle Leistung, Risiken oder andere wesentliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Digitalen Vermögenswert können ebenfalls Marktmissbrauch darstellen.
14.3 Verbot, das Konto und die Services für kriminelle Aktivitäten zu nutzen
Ein Teilnehmer darf das Konto und die Services nicht nutzen, um kriminelle Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder andere kriminelle oder illegale Aktivitäten, deren Vorhandensein von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
(a) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Sanktionsprogrammen verstoßen würden, die in den Ländern verwaltet werden, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Sanktionsliste.
(b) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(c) Aktivitäten, die gegen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften im Zusammenhang mit Geldwäsche verstoßen oder dazu beitragen würden, wie sie in den Ländern, in denen Bitvavo geschäftlich tätig ist, gelten.
(d) Aktivitäten, die mit Betrug in Verbindung stehen, wie z. B. Aktivitäten, die dazu dienen, Bitvavo, Teilnehmer und/oder andere Personen zu betrügen (einschließlich der Bereitstellung falscher, ungenauer oder irreführender Informationen an Bitvavo).
(e) Aktivitäten, die mit Drogen in Verbindung stehen, wie z. B. der Verkauf von Betäubungsmitteln, kontrollierten Substanzen und Geräten, die für die Herstellung oder den Konsum von Drogen bestimmt sind.
(f) Aktivitäten, die mit Multi-Level-Marketing in Verbindung stehen, wie z. B. Schneeballsysteme und Network-Marketing.
(g) Aktivitäten, die mit unfairen, räuberischen oder täuschenden Praktiken in Verbindung stehen, wie z. B. Anlagemöglichkeiten oder andere Services, die (zu) hohe Belohnungen versprechen, und Websites, die Bitvavo nach eigenem Ermessen als unfair, täuschend oder räuberisch gegenüber den Teilnehmern einstuft.
(h) Aktivitäten, die mit illegalen Glücksspielen in Verbindung stehen, wie z. B. unregulierte Lotterien, Sportprognosen oder Quotenerstellung und vergleichbare Aktivitäten.
(i) Aktivitäten, die mit Unternehmen mit hohem Risiko in Verbindung stehen, wie z. B. Unternehmen, von denen Bitvavo glaubt, dass sie ein erhöhtes finanzielles Risiko oder eine gesetzliche Haftung bedeuten oder gegen die Bankrichtlinien verstoßen.
(j) Aktivitäten, die mit dem Versuch in Verbindung stehen, die (Software hinter der) Bitvavo-Umgebung ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu disassemblieren.
14.4 Berichterstattung an die AFM
Bitvavo wird der AFM Bericht erstatten, wenn es einen begründeten Verdacht in Bezug auf eine Order oder eine Transaktion hat, einschließlich einer Stornierung oder Änderung derselben, und anderer Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie, wie z. B. des Konsensmechanismus, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird.
14.5 Berichterstattung an Bitvavo
Jeder Teilnehmer muss Bitvavo unverzüglich jede verdächtige Aktivität melden, die die Integrität und Fairness der Kryptomärkte untergräbt, die als Marktmissbrauch im Sinne von Titel VI MiCA identifiziert werden könnte und/oder die als eine der in diesem Abschnitt aufgeführten Aktivitäten identifiziert werden kann.
14.6 Meldung an Behörden
Bitvavo ist berechtigt, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und wird den zuständigen Behörden Daten zur Verfügung stellen, soweit dies gesetzlich und behördlich vorgeschrieben ist.
14.7 Meldung von ungewöhnlichen Transaktionen
Bitvavo wird alle ungewöhnlichen Transaktionen der zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden.
15 Disziplinarmaßnahmen
15.1 Stornierung von Ordern
Bitvavo kann offene Order aus beliebigem Grund ändern oder stornieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände, deren Eintreten von Bitvavo nach eigenem Ermessen zu bestimmen ist:
(i) im Falle von Ordern, die von Teilnehmern erteilt wurden, die nach dem alleinigen Ermessen von Bitvavo die Bitvavo-Handelsplattform in Bezug auf diese Order oder anderweitig missbräuchlich genutzt oder versucht haben, sich daran zu beteiligen. Dies kann Marktmissbrauchsaktivitäten oder andere verbotene Aktivitäten im Sinne von Abschnitt 14 dieser Handelsregeln umfassen, kann aber auch operative oder anderweitig missbräuchliche oder nachteilige Aktivitäten umfassen, wie z. B. die Nutzung der API in einer Weise, die die Bitvavo-Handelsplattform unangemessen belastet;
(ii) im Falle der Erteilung einer Order unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften, die Handelsregeln oder die Nutzungsvereinbarung oder die Grundsätze eines redlichen und ordnungsgemäßen Handels;
(iii) im Falle von Ordern, die einen Fehler in Bezug auf Preis, Menge oder andere Parameter enthalten;
(iv) wenn dies durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist; auf Anweisung der zuständigen Behörden oder auf gerichtliche Anordnung; oder
(v)
(vi) wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
15.2 Sperrung des Kontos
Im Zusammenhang mit der Untersuchung des Missbrauchs eines Kontos kann Bitvavo eine bestimmte oder die gesamte Nutzung eines Kontos aussetzen oder blockieren, eine ausstehende Order oder RFQ-Anfrage (einschließlich Anträgen auf Änderung oder Stornierung einer Order), jegliche Transaktion, Ein- oder Auszahlungen aussetzen oder stornieren, die mit einem Konto verbundenen Geldmittel oder Digitalen Vermögenswerte einfrieren oder die Kündigung eines Kontos aussetzen oder einen von Bitvavo bereitgestellten Service stornieren. Wenn die Legitimität eines Teilnehmers oder eines Auftrags, einer RFQ-Anfrage oder der Nutzung der Services nicht festgestellt werden kann, kann dieser Teilnehmer alle Rechte an den Geldmitteln und Digitalen Vermögenswerten auf seinem Konto verlieren.
15.3 Delisting
Bitvavo kann jederzeit und nach eigenem Ermessen beschließen, Digitale Vermögenswerte von der Bitvavo-Handelsplattform zu entfernen. Bitvavo kann dies unter allen Umständen tun, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(a) einen Verstoß gegen diese Handelsregeln durch den Emittenten oder die Nichtkonformität des betreffenden Digitalen Vermögenswerts mit diesen Handelsregeln;
(b) alle Ereignisse oder Entwicklungen in Bezug auf den Emittenten oder den Digitalen Vermögenswert, die ein wesentliches Risiko für die Teilnehmer oder den geordneten Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform darstellen könnten;
(c) auf Ersuchen einer Aufsichtsbehörde;
(d) im Falle eines Konkurses des Emittenten;
(e) wenn der Digitale Vermögenswert außerhalb der Risikobereitschaft von Bitvavo liegt;
(f) auf begründeten Antrag des Emittenten des Digitalen Vermögenswerts;
(g) im Falle wesentlicher Änderungen des Emittenten oder des Digitalen Vermögenswerts; oder
(h) wenn der Digitale Vermögenswert die voreingestellten Mindestliquiditätsschwellen nicht erreicht; oder
(i) wenn der Digitale Vermögenswert Abschnitt 3.5 dieser Handelsregeln nicht entspricht.
15.4 Folgen des Delistings
Mit dem Delisting eines Digitalen Vermögenswerts wird der Handel mit den betreffenden Digitalen Vermögenswerten eingestellt. Bitvavo wird, wenn möglich, rechtzeitig über (geplante) Delisting-Vereinbarungen informieren und die Möglichkeit geben, Digitale Vermögenswerte, die dem Delisting unterliegen, zu veräußern oder zu handeln.
16 Kooperation mit Aufsichtsbehörden
16.1 Weisungen von Aufsichtsbehörden
Bitvavo wird den Weisungen der Aufsichtsbehörden, einschließlich der EBA und der AFM, Folge leisten. Dies kann zur Aussetzung oder zum Delisting Digitaler Vermögenswerte führen.
16.2 Zugang zu Informationen
Bitvavo kommt den Aufforderungen der Aufsichtsbehörden nach, relevante Daten in Bezug auf Order in Digitalen Vermögenswerten bereitzustellen, die über seine Systeme beworben werden, oder Zugang zum Orderbuch oder zu Aufzeichnungen von Transaktionen zu gewähren, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden. Relevante Daten können Details zu einer Order oder Transaktion enthalten, einschließlich personenbezogener Daten und anderer Datenpunkte, die Order mit Transaktionen verknüpfen, die auf der Bitvavo-Handelsplattform ausgeführt werden.
17 Gebühren und Kosten
17.1 Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
Bitvavo kann Gebühren für die Zulassung zum Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform sowie periodische Gebühren erheben, um auf der Bitvavo-Handelsplattform notiert und für den Handel verfügbar zu bleiben.
17.2 Gebühren für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform
(a) Der Teilnehmer muss für den Handel auf der Bitvavo-Handelsplattform Gebühren an Bitvavo zahlen.
(b) Jegliche Gebühren und die entsprechenden Gebührenbeträge werden von Bitvavo auf den dafür vorgesehenen Gebühreninformationsseiten auf der Website und/oder der Bitvavo-Umgebung (die Gebührenordnung) in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht oder dem Teilnehmer anderweitig zur Verfügung gestellt. Bitvavo kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Änderungen daran vornehmen. Den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Änderungen werden unmittelbar wirksam.
17.3 Zusammensetzung der Handelsgebühren
(a) Die Handelsgebühren auf der Bitvavo-Handelsplattform basieren auf dem Handelsvolumen jedes Teilnehmers der letzten 30 Tage gemäß der Gebührenordnung, die von Zeit zu Zeit auf der Bitvavo-Website veröffentlicht wird.
(b) Der Gesamtgebührenbetrag, der für einen Handel erhoben wird, hängt von Folgendem ab:
(i) die Gesamtkosten (Wert) der Order;
(ii) das Währungspaar, das gehandelt wird;
(iii) das 30-Tage-Handelsvolumen des Teilnehmers; und
(iv) ob es sich bei einer Order um einen Maker oder einen Taker handelt.
17.4 Berechnung der Gebühren
(a) Die Gebühr wird im Angebotswert berechnet (und Rabatte werden gewährt).
(b) Die Gebühren werden für jede Ausführung berechnet.
(c) Die Gebühren werden auf die Genauigkeit des Vermögenswerts aufgerundet.
(d) Die Gebühren werden für jede Order gemittelt. Das bedeutet, dass, wenn bei einem Ausführungsvorgang mehr Gebühren als erforderlich gezahlt wurden, beim nächsten Ausführungsvorgang eine entsprechend niedrigere Gebühr entrichtet wird, so dass die durchschnittlich gezahlte Gebühr der Gebührenstufe des Teilnehmers entspricht oder diese übersteigt. Dieser Abgleich kann nach der Abwicklung manuell durchgeführt werden.
(e) Das rollierende 30-Tage-Volumen, das zur Bestimmung der Gebührenstufe verwendet wird, wird in EUR berechnet, jeweils um 00:00 UTC.
(f) Alle Teilnehmer zahlen die in der Gebührenordnung genannten Gebühren.
(g) Bitvavo kann die Gebührenstufe für Market-Maker und große Institutionen vorübergehend erhöhen oder senken (von Fall zu Fall festgelegt).
17.5 Zahlung von Gebühren
Bitvavo kann dem Teilnehmer alle Gebühren und Kosten in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsgebühren, indem diese von den Geldmitteln, Digitalen Vermögenswerten oder der Bitvavo E-Token-Wallet des Teilnehmers abgezogen werden.
18 Änderungen der Handelsregeln
Bitvavo behält sich das Recht vor, Teile der Handelsregeln jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen. Der Teilnehmer wird über alle Änderungen informiert, und obwohl Bitvavo sich bemüht, den Teilnehmer im Voraus darüber zu informieren, kann Bitvavo darauf hinweisen, dass die überarbeiteten Handelsregeln sofort in Kraft treten. Wenn der Teilnehmer mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, muss der Teilnehmer sein Bitvavo-Konto schließen und die Nutzung der Bitvavo-Handelsplattform einstellen. Wenn der Teilnehmer die Bitvavo-Handelsplattform nach einer Änderung weiterhin nutzt, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer die Änderungen akzeptiert und ihnen zugestimmt hat. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die geänderten Handelsregeln zu überprüfen.
Markt | Mindestbetrag | Mindestbetrag Kurswährung | Maximalbetrag | Maximalbetrag Kurswährung | Max. offene Orders | Tickgröße |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 0G-EUR | 31,10948 0G | 5 € | 62.218.966,4558 0G | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| 1INCH-EUR | 78,80988 1INCH | 5 € | 15.761.975.324,72005 1INCH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| 2Z-EUR | 79,14111 2Z | 5 € | 158.282.223,49851 2Z | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| A-EUR | 76,6907 A | 5 € | 153.381.391,7113 A | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AAVE-EUR | 0,05891 AAVE | 5 € | 11.782.705,02773 AAVE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0100 |
| ACE-EUR | 78,85636 ACE | 5 € | 15.771.272.341,02452 ACE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ACH-EUR | 1.292,10284 ACH | 5 € | 92.233.720.368,54776 ACH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| ACT-EUR | 663,67441 ACT | 5 € | 132.734.882.570,5345 ACT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ACU-EUR | 78,40431 ACU | 5 € | 156.808.628,44182 ACU | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ACX-EUR | 137,18865 ACX | 5 € | 27.437.730.720,06207 ACX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ADA-USDC | 31,53579 ADA | 5 € | 6.307.157.485,65135 ADA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ADX-EUR | 94,99696 ADX | 5 € | 18.999.391.522,95384 ADX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| AERGO-EUR | 236,97491 AERGO | 5 € | 47.394.981.887,0145 AERGO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AERO-EUR | 11,41409 AERO | 5 € | 2.282.818.463,14345 AERO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| AEVO-EUR | 307,5391 AEVO | 5 € | 61.507.820.474,57221 AEVO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| AGI-EUR | 1.384,50231 AGI | 5 € | 92.233.720.368,54776 AGI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| AGLD-EUR | 35,03262 AGLD | 5 € | 7.006.524.587,80055 AGLD | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| AI-EUR | 232,5482 AI | 5 € | 465.096.414,3693 AI | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| AIOZ-EUR | 115,31539 AIOZ | 5 € | 23.063.078.413,84806 AIOZ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AIXBT-EUR | 305,1892 AIXBT | 5 € | 61.037.839.480,3529 AIXBT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| AKT-EUR | 9,95972 AKT | 5 € | 1.991.944.407,35236 AKT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ALGO-EUR | 67,7317 ALGO | 5 € | 13.546.340.513,07103 ALGO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ALICE-EUR | 48,06226 ALICE | 5 € | 9.612.451.328,24756 ALICE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ALLO-EUR | 14,39 ALLO | 5 € | 28.779.950,4889 ALLO | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ALT-EUR | 919,926 ALT | 5 € | 183.985.105.029,539 ALT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| AMP-EUR | 13.128,59 AMP | 5 € | 2.625.717.997.114,055 AMP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| ANIME-EUR | 2.101,16886 ANIME | 5 € | 92.233.720.368,54776 ANIME | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| ANKR-EUR | 1.602,20197 ANKR | 5 € | 92.233.720.368,54776 ANKR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| APE-EUR | 37,56583 APE | 5 € | 7.513.166.519,10234 APE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| API3-EUR | 25,01747 API3 | 5 € | 5.003.494.708,66157 API3 | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| APT-EUR | 9,26176 APT | 5 € | 1.852.351.156,22555 APT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| ARB-EUR | 59,36371 ARB | 5 € | 11.872.741.757,42943 ARB | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ARK-EUR | 52,82017 ARK | 5 € | 10.564.033.406,77525 ARK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ARKM-EUR | 52,45396 ARKM | 5 € | 10.490.791.209,7031 ARKM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ARPA-EUR | 661,34611 ARPA | 5 € | 92.233.720.368,54776 ARPA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| ARX-EUR | 31,47328 ARX | 5 € | 62.946.559,89738 ARX | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ASTER-EUR | 9,24461 ASTER | 5 € | 18.489.227,18861 ASTER | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ASTR-EUR | 1.133,87309 ASTR | 5 € | 92.233.720.368,54776 ASTR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| ATH-EUR | 1.332,91877 ATH | 5 € | 92.233.720.368,54776 ATH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| ATOM-EUR | 3,69984 ATOM | 5 € | 739.967.129,53721 ATOM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| AUCTION-EUR | 1,67412 AUCTION | 5 € | 334.824.550,73563 AUCTION | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| AUDIO-EUR | 427,1451 AUDIO | 5 € | 85.429.019.630,82455 AUDIO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AVA-EUR | 35,0377 AVA | 5 € | 7.007.540.272,17044 AVA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| AVAX-EUR | 0,87118 AVAX | 5 € | 174.235.732,15 AVAX | 1.000.000.000 € | 200 | 0.00010 |
| AVNT-EUR | 59,29228 AVNT | 5 € | 118.584.553,61845 AVNT | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| AXL-EUR | 136,29452 AXL | 5 € | 27.258.903.774,61632 AXL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| AXS-EUR | 5,77886 AXS | 5 € | 1.155.771.178,51331 AXS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| AZTEC-EUR | 408,85213 AZTEC | 5 € | 817.704.252,5831 AZTEC | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BABY-EUR | 454,64793 BABY | 5 € | 90.929.585.266,54715 BABY | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| BANANA-EUR | 1,699 BANANA | 5 € | 339.799.046,5624 BANANA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| BAND-EUR | 33,38535 BAND | 5 € | 6.677.069.295,0606 BAND | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BAT-EUR | 67,73924 BAT | 5 € | 13.547.848.774,11177 BAT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BCH-EUR | 0,02357 BCH | 5 € | 4.713.690,44252 BCH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0100 |
| BEAM-EUR | 3.727,22 BEAM | 5 € | 745.443.946.118,093 BEAM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| BEL-EUR | 52,67131 BEL | 5 € | 10.534.261.572,29243 BEL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BICO-EUR | 425,57165 BICO | 5 € | 85.114.329.240,42833 BICO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| BIGTIME-EUR | 819,72116 BIGTIME | 5 € | 92.233.720.368,54776 BIGTIME | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BILL-EUR | 107,6664 BILL | 5 € | 215.332.893,0449 BILL | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| BIO-EUR | 201,31469 BIO | 5 € | 40.262.937.597,13333 BIO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BIRB-EUR | 87,99364 BIRB | 5 € | 175.987.285,01721 BIRB | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BLEND-EUR | 94,48777 BLEND | 5 € | 188.975.531,35196 BLEND | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BLUR-EUR | 322,70339 BLUR | 5 € | 64.540.678.333,1211 BLUR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| BNB-EUR | 0,00996 BNB | 5 € | 1.991.894,78779 BNB | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0100 |
| BNT-EUR | 20,59158 BNT | 5 € | 4.118.315.366,60553 BNT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BOB-EUR | 1.306,593 BOB | 5 € | 2.613.185.996,4714 BOB | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| BOME-EUR | 14.058,40931 BOME | 5 € | 2.811.681.862.171,5166 BOME | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000001 |
| BONK-EUR | 1.466.388 BONK | 5 € | 293.277.601.210.203 BONK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000001 |
| BRETT-EUR | 1.125,3493 BRETT | 5 € | 92.233.720.368,54776 BRETT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| BREV-EUR | 77,73212 BREV | 5 € | 155.464.246,73376 BREV | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| BTC-USDC | 0,00008 BTC | 5 € | 15.675,9086 BTC | 1.000.000.000 € | 100 | 1.00 |
| BTT-EUR | 21.574.430 BTT | 5 € | 4.314.885.904.031.220 BTT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000000001 |
| C-EUR | 88,3056 C | 5 € | 176.611.153,3119 C | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| C98-EUR | 419,03429 C98 | 5 € | 83.806.857.934,1251 C98 | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CAKE-EUR | 4,10327 CAKE | 5 € | 820.653.737,61745 CAKE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| CAP-EUR | 301,362 CAP | 5 € | 602.724.231,193 CAP | 10.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| CARV-EUR | 175,40394 CARV | 5 € | 350.807.877,03867 CARV | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CAT-EUR | 4.463.166 CAT | 5 € | 892.633.153.304.193 CAT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000000100 |
| CATI-EUR | 149,82545 CATI | 5 € | 29.965.090.765,14689 CATI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CC-EUR | 42,25025 CC | 5 € | 84.500.495,58358 CC | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CELO-EUR | 79,14179 CELO | 5 € | 15.828.357.579,12125 CELO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CELR-EUR | 3.205,898 CELR | 5 € | 641.179.659.469,813 CELR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| CETUS-EUR | 319,32729 CETUS | 5 € | 63.865.457.321,70649 CETUS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CFG-EUR | 31,0528 CFG | 5 € | 6.210.560.027,45021 CFG | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CHILLGUY-EUR | 585,77198 CHILLGUY | 5 € | 92.233.720.368,54776 CHILLGUY | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| CHIP-EUR | 189,8622 CHIP | 5 € | 379.724.389,706 CHIP | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CHR-EUR | 389,75594 CHR | 5 € | 77.951.187.639,0192 CHR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CHZ-EUR | 343,40658 CHZ | 5 € | 68.681.316.676,54124 CHZ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| COMP-EUR | 0,32947 COMP | 5 € | 65.893.643,50439 COMP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00100 |
| COTI-EUR | 735,39802 COTI | 5 € | 92.233.720.368,54776 COTI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| COW-EUR | 40,5064 COW | 5 € | 8.101.280.399,34685 COW | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CPOOL-EUR | 294,9294 CPOOL | 5 € | 58.985.879.700,87426 CPOOL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CRO-EUR | 93,04212 CRO | 5 € | 18.608.423.137,76366 CRO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CROSS-EUR | 77,59083 CROSS | 5 € | 155.181.664,66042 CROSS | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CRV-EUR | 27,7051 CRV | 5 € | 5.541.019.309,41025 CRV | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CSPR-EUR | 3.234,919 CSPR | 5 € | 646.983.831.776,188 CSPR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| CTC-EUR | 67,82953 CTC | 5 € | 13.565.906.621,46394 CTC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CTK-EUR | 52,76847 CTK | 5 € | 10.553.693.937,88602 CTK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| CTR-EUR | 697,9102 CTR | 5 € | 1.395.820.429,7489 CTR | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CTSI-EUR | 237,2189 CTSI | 5 € | 47.443.780.735,01519 CTSI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| CVC-EUR | 286,37521 CVC | 5 € | 57.275.041.015,42293 CVC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| CVX-EUR | 4,51785 CVX | 5 € | 903.569.789,64105 CVX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| CYBER-EUR | 16,49713 CYBER | 5 € | 3.299.426.610,79616 CYBER | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| DATAIP-EUR | 21,01766 DATAIP | 5 € | 42.035.322,31076 DATAIP | 10.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| DBR-EUR | 351,64151 DBR | 5 € | 70.328.302.084,8764 DBR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| DEEP-EUR | 315,62545 DEEP | 5 € | 63.125.090.441,35549 DEEP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| DEGEN-EUR | 4.065,374 DEGEN | 5 € | 813.074.737.719,746 DEGEN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| DGB-EUR | 2.310,074 DGB | 5 € | 462.014.701.850,68 DGB | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| DIA-EUR | 52,74121 DIA | 5 € | 10.548.241.085,80936 DIA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| DODO-EUR | 234,23313 DODO | 5 € | 46.846.626.531,80473 DODO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| DOGE-EUR | 79,13985 DOGE | 5 € | 15.827.970.137,66805 DOGE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| DOGS-EUR | 151.901,04 DOGS | 5 € | 30.380.207.580.902,4 DOGS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000010 |
| DOT-EUR | 6,6863 DOT | 5 € | 1.337.259.004,23877 DOT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| DRIFT-EUR | 411,35282 DRIFT | 5 € | 82.270.564.747,30217 DRIFT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| DUSK-EUR | 75,58122 DUSK | 5 € | 15.116.244.846,85276 DUSK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| DYDX-EUR | 43,86679 DYDX | 5 € | 8.773.357.325,21831 DYDX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| DYM-EUR | 371,64248 DYM | 5 € | 74.328.496.760,76773 DYM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| EDEN-EUR | 133,3692 EDEN | 5 € | 266.738.350,4644 EDEN | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| EDGE-EUR | 79,16454 EDGE | 5 € | 158.329.089,78091 EDGE | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| EDU-EUR | 193,48331 EDU | 5 € | 38.696.662.845,36153 EDU | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| EGLD-EUR | 1,89968 EGLD | 5 € | 379.935.324,84444 EGLD | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| EIGEN-EUR | 23,70361 EIGEN | 5 € | 4.740.721.155,31164 EIGEN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ELSA-EUR | 105,32961 ELSA | 5 € | 210.659.225,35143 ELSA | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ENA-EUR | 75,05592 ENA | 5 € | 15.011.184.599,09503 ENA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ENJ-EUR | 205,93264 ENJ | 5 € | 41.186.527.018,34726 ENJ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ENS-EUR | 1,35709 ENS | 5 € | 271.417.019,83297 ENS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| ENSO-EUR | 7,78255 ENSO | 5 € | 15.565.095,91649 ENSO | 10.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| EPIC-EUR | 14,34242 EPIC | 5 € | 2.868.484.743,37227 EPIC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| ESP-EUR | 89,87975 ESP | 5 € | 179.759.490,62324 ESP | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ETC-EUR | 0,81428 ETC | 5 € | 162.856.360,17529 ETC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| ETH-EUR | 0,00321 ETH | 5 € | 641.009,5041 ETH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.010 |
| ETHFI-EUR | 13,82197 ETHFI | 5 € | 2.764.394.222,31241 ETHFI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| EUL-EUR | 5,71268 EUL | 5 € | 11.425.367,07991 EUL | 10.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| EURC-USDC | 4,29387 EURC | 5 € | 8.587.745,28748 EURC | 10.000.000 € | 100 | 0.0001000 |
| EURCV-EUR | 5 EURCV | 5 € | 10.000.000 EURCV | 10.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| EUROP-EUR | 5,00043 EUROP | 5 € | 1.000.000.000 EUROP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| F-EUR | 1.740,50383 F | 5 € | 92.233.720.368,54776 F | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| FARTCOIN-EUR | 40,54209 FARTCOIN | 5 € | 81.084.185,72881 FARTCOIN | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| FET-EUR | 35,08059 FET | 5 € | 7.016.117.815,23971 FET | 1.000.000.000 € | 200 | 0.0000100 |
| FIDA-EUR | 269,43153 FIDA | 5 € | 53.886.306.680,42349 FIDA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| FIL-EUR | 7,26484 FIL | 5 € | 1.452.968.310,27986 FIL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| FLOCK-EUR | 183,32508 FLOCK | 5 € | 366.650.156,04673 FLOCK | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| FLOKI-EUR | 259.601 FLOKI | 5 € | 51.920.268.906.443 FLOKI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000010 |
| FLR-EUR | 894,0922 FLR | 5 € | 92.233.720.368,54776 FLR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| FLUID-EUR | 5,59552 FLUID | 5 € | 11.191.040,40911 FLUID | 10.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| FLUX-EUR | 132,20161 FLUX | 5 € | 26.440.321.911,31588 FLUX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| FORM-EUR | 27,64935 FORM | 5 € | 5.529.870.928,21353 FORM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| FRAX-EUR | 21,52671 FRAX | 5 € | 43.053.419,90501 FRAX | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| FTT-EUR | 26,32923 FTT | 5 € | 5.265.846.626,324 FTT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| FUEL-EUR | 8.196,899 FUEL | 5 € | 1.639.379.824.743,493 FUEL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| FUN-EUR | 283,94327 FUN | 5 € | 567.886.533,26388 FUN | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| G-EUR | 1.679,21281 G | 5 € | 92.233.720.368,54776 G | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| GALA-EUR | 2.828,45393 GALA | 5 € | 92.233.720.368,54776 GALA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| GAS-EUR | 5,38273 GAS | 5 € | 1.076.546.224,38141 GAS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| GIGA-EUR | 2.554,7876 GIGA | 5 € | 92.233.720.368,54776 GIGA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| GLM-EUR | 58,39686 GLM | 5 € | 11.679.372.962,95393 GLM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| GLMR-EUR | 653,4122 GLMR | 5 € | 92.233.720.368,54776 GLMR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| GMT-EUR | 756,81266 GMT | 5 € | 92.233.720.368,54776 GMT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| GMX-EUR | 1,01635 GMX | 5 € | 203.269.500,99307 GMX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| GNO-EUR | 0,05105 GNO | 5 € | 10.210.820,70138 GNO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0100 |
| GNS-EUR | 9,12996 GNS | 5 € | 1.825.991.183,24448 GNS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| GOAT-EUR | 415,95918 GOAT | 5 € | 83.191.836.025,29842 GOAT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| GRAM-EUR | 3,42351 GRAM | 5 € | 6.847.022,33603 GRAM | 10.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| GRASS-EUR | 14,80588 GRASS | 5 € | 2.961.176.149,79183 GRASS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| GROVE-EUR | 302,138 GROVE | 5 € | 604.275.999,0455 GROVE | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| GRT-EUR | 332,90944 GRT | 5 € | 66.581.887.782,49849 GRT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| GTC-EUR | 78,94498 GTC | 5 € | 15.788.996.094,63109 GTC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| GWEI-EUR | 109,9912 GWEI | 5 € | 219.982.338,1969 GWEI | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| HAEDAL-EUR | 357,77862 HAEDAL | 5 € | 715.557.230,52132 HAEDAL | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| HBAR-EUR | 79,12211 HBAR | 5 € | 15.824.422.319,21989 HBAR | 1.000.000.000 € | 200 | 0.0000010 |
| HEI-EUR | 52,68473 HEI | 5 € | 10.536.945.650,65052 HEI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| HFT-EUR | 668,73914 HFT | 5 € | 92.233.720.368,54776 HFT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| HIGH-EUR | 225,92517 HIGH | 5 € | 45.185.033.989,53473 HIGH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| HMSTR-EUR | 29.038,698 HMSTR | 5 € | 5.807.739.576.761,867 HMSTR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| HNT-EUR | 26,43644 HNT | 5 € | 5.287.288.020,96672 HNT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| HOME-EUR | 416,5628 HOME | 5 € | 833.125.546,615 HOME | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| HOT-EUR | 15.949,01 HOT | 5 € | 3.189.801.736.860,28 HOT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000100 |
| HUMA-EUR | 237,092 HUMA | 5 € | 474.183.983,1943 HUMA | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| HYPE-EUR | 0,08535 HYPE | 5 € | 17.069.174,46291 HYPE | 1.000.000.000 € | 200 | 0.00100 |
| ICNT-EUR | 36,24184 ICNT | 5 € | 72.483.677,69617 ICNT | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ICP-EUR | 2,61062 ICP | 5 € | 522.123.422,09747 ICP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| ICX-EUR | 237,04992 ICX | 5 € | 47.409.984.113,11977 ICX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ID-EUR | 157,65412 ID | 5 € | 31.530.823.863,37883 ID | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| IKA-EUR | 2.214,7126 IKA | 5 € | 4.429.425.125,1223 IKA | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| ILV-EUR | 1,89433 ILV | 5 € | 378.866.759,82611 ILV | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| IMU-EUR | 4.709,823 IMU | 5 € | 9.419.645.901,23 IMU | 10.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| IMX-EUR | 43,05776 IMX | 5 € | 8.611.552.838,01413 IMX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| INIT-EUR | 105,38175 INIT | 5 € | 210.763.494,23732 INIT | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| INJ-EUR | 1,17255 INJ | 5 € | 234.510.375,22719 INJ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| INX-EUR | 808,5416 INX | 5 € | 1.617.083.205,6666 INX | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| IO-EUR | 35,52672 IO | 5 € | 7.105.344.395,91497 IO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| IOST-EUR | 8.401,671 IOST | 5 € | 1.680.334.206.845,8289 IOST | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| IQ-EUR | 7.648,489 IQ | 5 € | 1.529.697.823.147,833 IQ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| IRYS-EUR | 454,4887 IRYS | 5 € | 908.977.481,6191 IRYS | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| JASMY-EUR | 1.320,559 JASMY | 5 € | 264.111.741.242,943 JASMY | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| JTO-EUR | 8,6082 JTO | 5 € | 1.721.649.778,1377 JTO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| JUP-EUR | 27,84 JUP | 5 € | 5.568.032.545,694 JUP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| KAIA-EUR | 158,29374 KAIA | 5 € | 31.658.748.325,63805 KAIA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| KAITO-EUR | 8,31659 KAITO | 5 € | 1.663.318.639,94073 KAITO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| KAS-EUR | 201,07456 KAS | 5 € | 40.214.911.670,30612 KAS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| KAT-EUR | 1.140,0382 KAT | 5 € | 2.280.076.321,4507 KAT | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| KAVA-EUR | 131,371 KAVA | 5 € | 26.274.119.508,368 KAVA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| KERNEL-EUR | 149,46922 KERNEL | 5 € | 29.893.844.045,14589 KERNEL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| KITE-EUR | 43,176 KITE | 5 € | 86.352.037,0183 KITE | 10.000.000 € | 100 | 0.00001000 |
| KMNO-EUR | 307,36016 KMNO | 5 € | 61.472.032.578,97143 KMNO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| KNC-EUR | 52,71765 KNC | 5 € | 10.543.530.016,70904 KNC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| KSM-EUR | 1,7619 KSM | 5 € | 352.380.801,86401 KSM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| LAYER-EUR | 88,03233 LAYER | 5 € | 176.064.665,0654 LAYER | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| LDO-EUR | 18,23309 LDO | 5 € | 3.646.617.186,28025 LDO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| LIGHTER-EUR | 2,31861 LIGHTER | 5 € | 4.637.215,55545 LIGHTER | 10.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| LINEA-EUR | 2.371,9704 LINEA | 5 € | 4.743.940.771,259 LINEA | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| LINK-EUR | 0,72576 LINK | 5 € | 145.152.348,37838 LINK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| LISTA-EUR | 118,67919 LISTA | 5 € | 23.735.838.639,39204 LISTA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| LMWR-EUR | 580,16474 LMWR | 5 € | 92.233.720.368,54776 LMWR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| LPT-EUR | 3,78339 LPT | 5 € | 756.677.250,63296 LPT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| LQTY-EUR | 32,84869 LQTY | 5 € | 6.569.738.397,51726 LQTY | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| LRC-EUR | 525,71206 LRC | 5 € | 92.233.720.368,54776 LRC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000001 |
| LSK-EUR | 66,7568 LSK | 5 € | 13.351.359.283,88105 LSK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| LTC-EUR | 0,13177 LTC | 5 € | 26.354.801,5154 LTC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00100 |
| LUMIA-EUR | 76,4855 LUMIA | 5 € | 15.297.100.671,67275 LUMIA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| LUNA-EUR | 96.112,28128 LUNA | 5 € | 9.223.372.036.854,775 LUNA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000010 |
| LUNA2-EUR | 118,46129 LUNA2 | 5 € | 23.692.258.005,45095 LUNA2 | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| MAGIC-EUR | 135,4955 MAGIC | 5 € | 27.099.100.574,41095 MAGIC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| MANA-EUR | 79,12355 MANA | 5 € | 15.824.709.578,06586 MANA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000001 |
| MANTA-EUR | 94,9305 MANTA | 5 € | 18.986.093.887,0981 MANTA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000001 |
| MANTRA-EUR | 915,484 MANTRA | 5 € | 1.830.968.029,9869 MANTRA | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| MASK-EUR | 13,82803 MASK | 5 € | 2.765.605.751,492 MASK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| MAV-EUR | 618,0905 MAV | 5 € | 92.233.720.368,54776 MAV | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| MAVIA-EUR | 207,6012 MAVIA | 5 € | 41.520.240.659,35318 MAVIA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ME-EUR | 90,94783 ME | 5 € | 18.189.565.590,73198 ME | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| MEGA-EUR | 116,28806 MEGA | 5 € | 232.576.111,94408 MEGA | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| MEME-EUR | 10.404,62 MEME | 5 € | 2.080.923.435.411,44 MEME | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| MERL-EUR | 333,48414 MERL | 5 € | 66.696.827.972,72836 MERL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| MET-EUR | 37,58459 MET | 5 € | 75.169.171,69748 MET | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| METIS-EUR | 2,0435 METIS | 5 € | 408.700.192,10964 METIS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| MEW-EUR | 15.860,145 MEW | 5 € | 3.172.029.020.186,143 MEW | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| MIOTA-EUR | 155,15162 MIOTA | 5 € | 31.030.323.684,08648 MIOTA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| MIRA-EUR | 137,93752 MIRA | 5 € | 275.875.048,9817 MIRA | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| MLN-EUR | 4,10243 MLN | 5 € | 820.485.621,11995 MLN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| MMT-EUR | 35,3377 MMT | 5 € | 70.675.401,47016 MMT | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| MOCA-EUR | 668,33058 MOCA | 5 € | 92.233.720.368,54776 MOCA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| MOG-EUR | 56.024.541 MOG | 5 € | 11.204.908.282.284.882 MOG | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000000010 |
| MON-EUR | 236,094 MON | 5 € | 472.187.977,163 MON | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| MOODENG-EUR | 149,49811 MOODENG | 5 € | 29.899.621.214,41116 MOODENG | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| MORPHO-EUR | 2,87259 MORPHO | 5 € | 574.517.564,27463 MORPHO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| MOVE-EUR | 536,83057 MOVE | 5 € | 92.233.720.368,54776 MOVE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| MOVR-EUR | 4,27047 MOVR | 5 € | 854.093.750,26327 MOVR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| MTL-EUR | 25,03777 MTL | 5 € | 5.007.554.885,53692 MTL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| NANO-EUR | 18,12653 NANO | 5 € | 3.625.305.656,54393 NANO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| NEAR-EUR | 2,93076 NEAR | 5 € | 586.152.293,37566 NEAR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| NEIRO-EUR | 93.720,76 NEIRO | 5 € | 18.744.152.788.482,35 NEIRO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000010 |
| NEO-EUR | 2,84991 NEO | 5 € | 569.981.182,70963 NEO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| NES-EUR | 24,09232 NES | 5 € | 48.184.637,28535 NES | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| NEWT-EUR | 118,32486 NEWT | 5 € | 236.649.726,16176 NEWT | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| NEX-EUR | 3.208.374,9 NEX | 5 € | 6.416.749.790.847,6 NEX | 10.000.000 € | 100 | 0.00000000010 |
| NFP-EUR | 2.979,29793 NFP | 5 € | 92.233.720.368,54776 NFP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| NIL-EUR | 158,32237 NIL | 5 € | 31.664.474.263,32668 NIL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| NMR-EUR | 0,58303 NMR | 5 € | 116.605.776,03412 NMR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| NOM-EUR | 3.725,0656 NOM | 5 € | 7.450.131.224,2522 NOM | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| NOS-EUR | 21,0231 NOS | 5 € | 4.204.619.830,49565 NOS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| NOT-EUR | 15.186,506 NOT | 5 € | 3.037.301.255.416,764 NOT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| NPC-EUR | 883,046 NPC | 5 € | 176.609.100.025,392 NPC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| O-EUR | 11,21807 O | 5 € | 22.436.147,85063 O | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| OGN-EUR | 335,25181 OGN | 5 € | 67.050.361.926,96638 OGN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ONDO-EUR | 18,10467 ONDO | 5 € | 3.620.933.272,60346 ONDO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ONG-EUR | 118,59316 ONG | 5 € | 23.718.632.215,0365 ONG | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ONT-EUR | 131,52841 ONT | 5 € | 26.305.682.396,11774 ONT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| OP-EUR | 52,7216 OP | 5 € | 10.544.319.960,52274 OP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| OPEN-EUR | 37,95958 OPEN | 5 € | 75.919.162,66416 OPEN | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| ORCA-EUR | 4,81765 ORCA | 5 € | 963.529.101,59874 ORCA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| OSMO-EUR | 156,23697 OSMO | 5 € | 31.247.394.455,54295 OSMO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| PARTI-EUR | 180,06922 PARTI | 5 € | 36.013.843.613,44347 PARTI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| PEAQ-EUR | 326,42519 PEAQ | 5 € | 65.285.037.268,5462 PEAQ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| PENDLE-EUR | 3,7121 PENDLE | 5 € | 742.419.307,48718 PENDLE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| PENGU-EUR | 965,233 PENGU | 5 € | 193.046.511.917,811 PENGU | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| PEOPLE-EUR | 1.021,86544 PEOPLE | 5 € | 92.233.720.368,54776 PEOPLE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| PEPE-EUR | 2.090.574 PEPE | 5 € | 418.114.779.767.609 PEPE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000000100 |
| PHA-EUR | 236,89972 PHA | 5 € | 47.379.943.549,42685 PHA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| PIXEL-EUR | 1.233,59646 PIXEL | 5 € | 92.233.720.368,54776 PIXEL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| PLUME-EUR | 579,5531 PLUME | 5 € | 92.233.720.368,54776 PLUME | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| PNUT-EUR | 134,37262 PNUT | 5 € | 26.874.524.402,94136 PNUT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| POL-EUR | 75,26997 POL | 5 € | 15.053.994.632,04321 POL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| POND-EUR | 6.759,09 POND | 5 € | 1.351.818.052.463,921 POND | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| PONKE-EUR | 263,79329 PONKE | 5 € | 52.758.658.485,09396 PONKE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| POPCAT-EUR | 118,32917 POPCAT | 5 € | 23.665.833.841,61112 POPCAT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| PORTAL-EUR | 474,70732 PORTAL | 5 € | 92.233.720.368,54776 PORTAL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| POWR-EUR | 131,37064 POWR | 5 € | 26.274.127.570,46496 POWR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| PROM-EUR | 4,57363 PROM | 5 € | 914.725.305,13235 PROM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| PROMPT-EUR | 275,9311 PROMPT | 5 € | 551.862.101,9341 PROMPT | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| PROVE-EUR | 29,29889 PROVE | 5 € | 58.597.770,64254 PROVE | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| PTB-EUR | 11.617,7 PTB | 5 € | 23.235.399.615,075 PTB | 10.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| PUFFER-EUR | 422,0927 PUFFER | 5 € | 84.418.539.889,47992 PUFFER | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| PUMP-EUR | 3.859,116 PUMP | 5 € | 7.718.232.170,437 PUMP | 10.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| PUNDIX-EUR | 67,82586 PUNDIX | 5 € | 13.565.171.087,35957 PUNDIX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| PYR-EUR | 40,86576 PYR | 5 € | 8.173.151.617,03802 PYR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| PYTH-EUR | 116,84315 PYTH | 5 € | 23.368.630.278,2142 PYTH | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| QKC-EUR | 2.967,18 QKC | 5 € | 593.435.970.430,469 QKC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| QNT-EUR | 0,0863 QNT | 5 € | 17.259.419,59444 QNT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00100 |
| QTUM-EUR | 8,49443 QTUM | 5 € | 1.698.885.087,97328 QTUM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| RAD-EUR | 26,35238 RAD | 5 € | 5.270.475.440,60602 RAD | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| RARE-EUR | 459,20846 RARE | 5 € | 91.841.692.786,40582 RARE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| RAY-EUR | 8,145 RAY | 5 € | 1.628.993.385,6285 RAY | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| RE-EUR | 10,76842 RE | 5 € | 21.536.837,67177 RE | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| RECALL-EUR | 175,93738 RECALL | 5 € | 351.874.757,92116 RECALL | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| RED-EUR | 52,5681 RED | 5 € | 10.513.619.918,33722 RED | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| RENDER-EUR | 3,75747 RENDER | 5 € | 751.493.492,67288 RENDER | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| REQ-EUR | 107,57163 REQ | 5 € | 21.514.325.250,80778 REQ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| REZ-EUR | 2.338,53563 REZ | 5 € | 92.233.720.368,54776 REZ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| RLC-EUR | 19,48344 RLC | 5 € | 3.896.687.970,66382 RLC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| ROBO-EUR | 422,0892 ROBO | 5 € | 844.178.320,2118 ROBO | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| RON-EUR | 107,0734 RON | 5 € | 21.414.680.199,70808 RON | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ROSE-EUR | 1.025,59993 ROSE | 5 € | 92.233.720.368,54776 ROSE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| RPL-EUR | 3,26573 RPL | 5 € | 653.145.681,33654 RPL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| RSR-EUR | 4.654,2284 RSR | 5 € | 930.845.683.894,5149 RSR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| RUNE-EUR | 13,94622 RUNE | 5 € | 2.789.243.766,18627 RUNE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| RVN-EUR | 1.530,8495 RVN | 5 € | 306.169.900.002,9818 RVN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| S-EUR | 224,61422 S | 5 € | 44.922.844.759,18895 S | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SAFE-EUR | 52,54704 SAFE | 5 € | 10.509.408.083,94195 SAFE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SAGA-EUR | 455,58208 SAGA | 5 € | 91.116.415.405,98842 SAGA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SAND-EUR | 118,50562 SAND | 5 € | 23.701.124.114,08595 SAND | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SAPIEN-EUR | 75,17818 SAPIEN | 5 € | 150.356.368,15337 SAPIEN | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SCR-EUR | 225,54458 SCR | 5 € | 45.108.915.713,81281 SCR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SEI-EUR | 118,51703 SEI | 5 € | 23.703.406.532,51578 SEI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SENT-EUR | 420,8797 SENT | 5 € | 841.759.434,7117 SENT | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| SFP-EUR | 26,25237 SFP | 5 € | 5.250.473.212,94333 SFP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SHELL-EUR | 285,1642 SHELL | 5 € | 570.328.378,1128 SHELL | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SHIB-EUR | 1.364.256,48 SHIB | 5 € | 272.851.296.043.656,22 SHIB | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000001 |
| SIGN-EUR | 674,9938 SIGN | 5 € | 1.349.987.644,3056 SIGN | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| SKL-EUR | 1.328,15787 SKL | 5 € | 92.233.720.368,54776 SKL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| SKY-EUR | 94,9633 SKY | 5 € | 189.926.626,009 SKY | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| SLP-EUR | 11.155,9839 SLP | 5 € | 2.231.196.777.415,5586 SLP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| SLX-EUR | 37,78264 SLX | 5 € | 75.565.281,87762 SLX | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SNX-EUR | 25,06332 SNX | 5 € | 5.012.664.844,48455 SNX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SOL-EUR | 0,07511 SOL | 5 € | 15.021.219,11344 SOL | 1.000.000.000 € | 200 | 0.0010 |
| SOLV-EUR | 2.161,6828 SOLV | 5 € | 4.323.365.565,4287 SOLV | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| SOMI-EUR | 52,64516 SOMI | 5 € | 105.290.315,20407 SOMI | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SOON-EUR | 36,20263 SOON | 5 € | 72.405.259,55064 SOON | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SOPH-EUR | 1.230,8509 SOPH | 5 € | 2.461.701.731,6966 SOPH | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| SOSO-EUR | 18,98485 SOSO | 5 € | 37.969.708,02741 SOSO | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SPK-EUR | 330,493 SPK | 5 € | 660.985.915,2129 SPK | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| SPX-EUR | 15,02774 SPX | 5 € | 3.005.548.532,02444 SPX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SQD-EUR | 190,67848 SQD | 5 € | 381.356.965,52882 SQD | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SSV-EUR | 2,72258 SSV | 5 € | 544.516.456,36464 SSV | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| STO-EUR | 132,80584 STO | 5 € | 265.611.678,32928 STO | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| STORJ-EUR | 78,27132 STORJ | 5 € | 15.654.263.143,93445 STORJ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| STRAX-EUR | 616,13569 STRAX | 5 € | 92.233.720.368,54776 STRAX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| STRK-EUR | 192,84046 STRK | 5 € | 38.568.091.826,79297 STRK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| STX-EUR | 35,06449 STX | 5 € | 7.012.898.776,3303 STX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SUI-USDC | 6,9206 SUI | 5 € | 1.384.120.420,93747 SUI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00001 |
| SUPER-EUR | 67,19033 SUPER | 5 € | 13.438.066.186,28683 SUPER | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SUSHI-EUR | 35,00423 SUSHI | 5 € | 7.000.845.928,31546 SUSHI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| SWEAT-EUR | 12.050,26 SWEAT | 5 € | 2.410.052.301.352,89 SWEAT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| SWELL-EUR | 7.770,3038 SWELL | 5 € | 1.554.060.768.704,0896 SWELL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| SXT-EUR | 732,9847 SXT | 5 € | 1.465.969.353,9107 SXT | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| SYN-EUR | 21,06229 SYN | 5 € | 4.212.457.783,28755 SYN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| SYRUP-EUR | 30,90782 SYRUP | 5 € | 6.181.563.008,02113 SYRUP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| T-EUR | 1.185,00538 T | 5 € | 92.233.720.368,54776 T | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| TAI-EUR | 600,27207 TAI | 5 € | 92.233.720.368,54776 TAI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| TAIKO-EUR | 67,60128 TAIKO | 5 € | 13.520.256.101,7727 TAIKO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00001 |
| TAO-EUR | 0,02744 TAO | 5 € | 5.487.936,94478 TAO | 1.000.000.000 € | 200 | 0.0100 |
| THE-EUR | 110,05193 THE | 5 € | 22.010.385.654,02946 THE | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| THQ-EUR | 459,2193 THQ | 5 € | 918.438.631,3657 THQ | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| TIA-EUR | 13,8383 TIA | 5 € | 2.767.660.017,87242 TIA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| TLM-EUR | 3.183,469 TLM | 5 € | 636.693.807.365,8972 TLM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| TNSR-EUR | 183,5522 TNSR | 5 € | 36.710.439.552,3562 TNSR | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| TOMO-EUR | 149,48167 TOMO | 5 € | 29.896.333.827,15724 TOMO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| TOSHI-EUR | 52.002,43 TOSHI | 5 € | 104.004.862.320,92 TOSHI | 10.000.000 € | 100 | 0.0000000100 |
| TOWNS-EUR | 3.065,996 TOWNS | 5 € | 6.131.991.979,7101 TOWNS | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| TRAC-EUR | 20,61848 TRAC | 5 € | 4.123.695.083,18075 TRAC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| TRB-EUR | 0,37936 TRB | 5 € | 75.872.544,75781 TRB | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00100 |
| TREE-EUR | 131,28109 TREE | 5 € | 262.562.175,70782 TREE | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| TRIA-EUR | 700,2154 TRIA | 5 € | 1.400.430.787,2147 TRIA | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| TRUMP-EUR | 3,57561 TRUMP | 5 € | 715.122.711,27426 TRUMP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| TRUST-EUR | 117,42934 TRUST | 5 € | 234.858.682,05216 TRUST | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| TRX-EUR | 18,16414 TRX | 5 € | 3.632.827.947,26337 TRX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| TURBO-EUR | 6.738,088 TURBO | 5 € | 1.347.617.538.093,818 TURBO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| TWT-EUR | 16,24026 TWT | 5 € | 3.248.051.503,74856 TWT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| U-EUR | 15.589,0699 U | 5 € | 31.178.139.746,6268 U | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| UMA-EUR | 15,50955 UMA | 5 € | 3.101.909.915,72809 UMA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| UNI-EUR | 1,65102 UNI | 5 € | 330.204.365,54804 UNI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| UP-EUR | 94,66972 UP | 5 € | 189.339.434,71465 UP | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| USDC-EUR | 5,82842 USDC | 5 € | 1.165.683.218,59125 USDC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0001000 |
| USDCV-EUR | 5,81395 USDCV | 5 € | 11.627.906,977 USDCV | 10.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| USELESS-EUR | 67,75067 USELESS | 5 € | 135.501.342,03872 USELESS | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| VANA-EUR | 4,79401 VANA | 5 € | 958.802.052,0061 VANA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| VANRY-EUR | 1.013,31873 VANRY | 5 € | 92.233.720.368,54776 VANRY | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| VELO-EUR | 1.968,7755 VELO | 5 € | 393.755.100.802,0146 VELO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| VERONA-EUR | 44,20656 VERONA | 5 € | 88.413.119,33746 VERONA | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| VET-EUR | 1.188,32684 VET | 5 € | 92.233.720.368,54776 VET | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| VIRTUAL-EUR | 9,9336 VIRTUAL | 5 € | 1.986.719.028,0612 VIRTUAL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| VSN-EUR | 175,0257 VSN | 5 € | 350.051.497,3447 VSN | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| VTHO-EUR | 15.685,9 VTHO | 5 € | 3.137.179.912.288,481 VTHO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000010 |
| VVV-EUR | 0,53565 VVV | 5 € | 1.071.294,91824 VVV | 10.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| W-EUR | 601,52661 W | 5 € | 120.305.321.202,4357 W | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| WAL-EUR | 189,15878 WAL | 5 € | 37.831.755.590,70473 WAL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| WAXP-EUR | 1.453,11495 WAXP | 5 € | 92.233.720.368,54776 WAXP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| WCT-EUR | 131,36943 WCT | 5 € | 26.273.886.367,80401 WCT | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| WELL-EUR | 1.557,22481 WELL | 5 € | 92.233.720.368,54776 WELL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| WIF-EUR | 37,61179 WIF | 5 € | 7.522.358.488,45699 WIF | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| WIN-EUR | 271.615,69549 WIN | 5 € | 9.223.372.036.854,775 WIN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000000010 |
| WLD-EUR | 13,50798 WLD | 5 € | 2.701.595.874,38889 WLD | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| WLFI-EUR | 94,87485 WLFI | 5 € | 189.749.697,16601 WLFI | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| WMTX-EUR | 188,1926 WMTX | 5 € | 376.385.212,379 WMTX | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| WOO-EUR | 473,77209 WOO | 5 € | 92.233.720.368,54776 WOO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| XAI-EUR | 830,45 XAI | 5 € | 166.090.078.729,978 XAI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| XAN-EUR | 525,2182 XAN | 5 € | 1.050.436.402,3853 XAN | 10.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| XDC-EUR | 212,37733 XDC | 5 € | 42.475.465.628,78271 XDC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| XLM-EUR | 31,08607 XLM | 5 € | 6.217.213.911,01613 XLM | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| XMN-EUR | 4.993,6245 XMN | 5 € | 9.987.248.904,8014 XMN | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| XPL-EUR | 65,69514 XPL | 5 € | 131.390.288,73792 XPL | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| XRP-EUR | 5,2574 XRP | 5 € | 1.051.480.034,26224 XRP | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| XTZ-EUR | 25,02503 XTZ | 5 € | 5.005.005.005,00501 XTZ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000010 |
| XVG-EUR | 2.718,83024 XVG | 5 € | 543.766.048.311,82166 XVG | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| XYO-EUR | 1.839,365 XYO | 5 € | 367.873.077.438,794 XYO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| YB-EUR | 78,16145 YB | 5 € | 156.322.908,82148 YB | 10.000.000 € | 100 | 0.0000100 |
| YFI-EUR | 0,00277 YFI | 5 € | 553.950,22943 YFI | 1.000.000.000 € | 100 | 0.100 |
| YGG-EUR | 263,9054 YGG | 5 € | 52.781.079.068,96613 YGG | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ZAMA-EUR | 175,0257 ZAMA | 5 € | 350.051.375,4827 ZAMA | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ZBCN-EUR | 2.681,825 ZBCN | 5 € | 5.363.650.056,547 ZBCN | 10.000.000 € | 100 | 0.000000100 |
| ZBT-EUR | 47,46887 ZBT | 5 € | 94.937.739,42344 ZBT | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ZEN-EUR | 1,40076 ZEN | 5 € | 280.152.844,25353 ZEN | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00010 |
| ZETA-EUR | 158,2769 ZETA | 5 € | 31.655.382.374,2197 ZETA | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ZEUS-EUR | 2.105,81634 ZEUS | 5 € | 92.233.720.368,54776 ZEUS | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| ZIG-EUR | 133,6887 ZIG | 5 € | 267.377.419,555 ZIG | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ZIL-EUR | 1.928,5016 ZIL | 5 € | 385.700.325.139,4922 ZIL | 1.000.000.000 € | 100 | 0.00000010 |
| ZK-EUR | 561,91748 ZK | 5 € | 92.233.720.368,54776 ZK | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ZKC-EUR | 132,51488 ZKC | 5 € | 265.029.762,63695 ZKC | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ZKJ-EUR | 835,86291 ZKJ | 5 € | 92.233.720.368,54776 ZKJ | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000001 |
| ZKP-EUR | 132,49589 ZKP | 5 € | 264.991.780,93322 ZKP | 10.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
| ZORA-EUR | 847,8807 ZORA | 5 € | 1.695.761.444,9467 ZORA | 10.000.000 € | 100 | 0.00000100 |
| ZRC-EUR | 4.993,26758 ZRC | 5 € | 92.233.720.368,54776 ZRC | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000001 |
| ZRO-EUR | 6,71118 ZRO | 5 € | 1.342.235.141,48601 ZRO | 1.000.000.000 € | 100 | 0.000100 |
| ZRX-EUR | 66,68184 ZRX | 5 € | 13.336.368.713,07971 ZRX | 1.000.000.000 € | 100 | 0.0000010 |
Bitvavo B.V.
Das Trading mit Kryptowährungen birgt erhebliche Risiken. Kryptowährungen sind äußerst volatil und du kannst einen Teil oder den gesamten investierten Betrag verlieren. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Anlageberatung dar und sollten nicht als solche angesehen werden. Bitvavo B.V. ist gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen von der Autoriteit Financiële Markten (AFM), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, zugelassen. Weitere Informationen findest du in unserer Risikoaufklärung.
Bitvavo ist bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 68743424 registriert.