Startdatum: 20.04.26 Enddatum: 31.05.26
Geschäftsbedingungen für die 30-tägige Werbeaktion „10 % APY auf ETH und SOL“ in Deutschland
Im Rahmen des Staking-Service bietet Bitvavo teilnahmeberechtigten Neukunden in Deutschland zu Werbezwecken einen zeitlich befristeten Fixed Staking Reward von „10 % APY auf ETH und SOL“ an (die „Werbeaktion“). Im Folgenden sind die Geschäftsbedingungen für diese Werbeaktion angegeben.
Mit der Teilnahme an dieser Werbeaktion erklärst du dein Einverständnis mit den einschlägigen Bitvavo-Geschäftsbedingungen (dazu gehören u. a. die Nutzungsvereinbarung und die Staking/Earn-Bedingungen). Im Falle eines Konflikts zwischen den genannten Bedingungen und den Geschäftsbedingungen für diese Werbeaktion gelten diese Geschäftsbedingungen ausschließlich für die Werbeaktion.
1. Berechtigung
Du bist teilnahmeberechtigt, wenn du:
während der Laufzeit der Werbekampagne im Zeitraum 20. April 2026 bis 31. Mai 2026 ein neues Bitvavo-Konto eröffnest (siehe Abschnitt 2);
zuvor noch nie ein Konto bei Bitvavo hattest;
die Identitätsprüfung (KYC) bestehst;
deinen Wohnsitz in Deutschland hast (maßgeblich ist der steuerliche Sitz); und
während des für dich geltenden Werbeaktionszeitraums (siehe Abschnitt 3) Staking aktivierst und eine Fixed-Staking-Zeichnung in Bezug auf ETH und/oder SOL erstellst.
Bitvavo kann die Teilnahmeberechtigung bei begründetem Verdacht auf Betrug, Missbrauch, mehrfache Kontoeröffnung oder Verstoß gegen einschlägige Geschäftsbedingungen oder Gesetze ablehnen oder widerrufen.
2. Laufzeit der Werbekampagne
Die Werbeaktion steht für jedes Konto offen, das im Zeitraum 20. April 2026 bis 31. Mai 2026 („Laufzeit der Werbekampagne“) – bzw. bis zur vorzeitigen Beendigung durch Bitvavo gemäß Abschnitt 7 – neu erstellt wird.
3. Werbeaktionszeitraum und Teilnahmevoraussetzungen
Dein Werbeaktionszeitraum beginnt an dem Tag, an dem du dein Bitvavo-Konto erstellst (Tag 0) und dauert 30 Tage (der „Werbeaktionszeitraum“).
Um den Werbeaktions-Zinssatz zu bekommen, musst du innerhalb dieser 30 Tage:
Staking aktivieren und
in Bezug auf ETH und/oder SOL eine Fixed-Staking-Zeichnung erstellen.
Der Werbeaktions-Zinssatz ist nur erhältlich, wenn du innerhalb des 30-tägigen Werbeaktionszeitraums eine Fixed-Staking-Zeichnung erstellst; andernfalls bekommst du ihn nicht.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und die Zeichnung bis zur Fälligkeit hältst, gilt für den Teil des Fixed-Staking-Zeichnungsbetrags, der die Voraussetzungen erfüllt und unter der Obergrenze liegt, für die gesamte Dauer der Fixed-Staking-Laufzeit der Werbeaktions-Zinssatz. Es kann sein, dass die Fixed-Staking-Laufzeit erst nach Ablauf deines 30-tägigen Werbeaktionszeitraums endet.
4. Werbeaktions-Zinssatz und Obergrenze
Der Werbeaktions-Zinssatz beträgt 10 % APY auf ETH und SOL (die „Werbeaktions-Kryptowährungen“) (der „Werbeaktions-Zinssatz“).
Den Werbeaktions-Zinssatz bekommst du nur für die ersten 10.000 EUR, die du für die einzelnen Werbeaktions-Kryptowährungen im Staking einsetzt. Für alle Beträge, die über diese Obergrenze hinaus für Staking einsetzt werden, ist der höhere Zinssatz nicht erhältlich.
Für den die Obergrenze übersteigenden Teil bekommt du den für dich geltenden Standard-Staking-Zinssatz.
Wenn für eine bestimmte Kryptowährung der bis zur Obergrenze fehlende Betrag weniger als 1 € beträgt, gehen wir davon aus, dass deine Obergrenze erreicht ist. Wenn beispielsweise noch 0,99 € bis zur Obergrenze fehlen, runden wir die Differenz auf null ab, sodass der winzige Restbetrag nicht mehr offen ist.
Zur Berechnung der Obergrenze rechnet Bitvavo deinen Fixed-Staking-Zeichnungsbetrag in EUR um, wobei der Bitvavo-Referenzpreis zugrunde gelegt wird, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem du deine Fixed-Staking-Zeichnung erstellst (bzw. zu dem du diese erhöhst).
Beispiel: Wenn du eine Fixed-Staking-Zeichnung von ETH im Wert von 10.000 € erstellst und dann eine zweite ETH-Fixed-Staking-Zeichnung von 500 € erstellst, bekommst du für die erste Zeichnung (sofern diese während des Werbeaktionszeitraums gezeichnet wurde) 10 % APY und für die zweite Zeichnung den Standardsatz.
5. Berechnung und Auszahlung der Rewards
Die Rewards werden gemäß Bitvavos Staking-Bedingungen berechnet.
Bei Staking-Aktivierung / flexiblem Staking werden die Rewards in der Regel täglich berechnet und gemäß Bitvavos normalem Auszahlungsplan wöchentlich ausgezahlt.
Bei Fixed-Staking-Zeichnungen werden die Rewards bei Ablauf der Fixed-Staking-Laufzeit (Fälligkeit) gemäß den in der App angezeigten Fixed-Staking-Bedingungen ausgezahlt.
Rewards werden, sofern in Bitvavos Staking-Bedingungen nicht etwas anderes vorgesehen ist, in derselben Kryptowährung ausgezahlt (ETH-Rewards in ETH; SOL-Rewards in SOL).
6. Deaktivierung, Stornierung und Änderungen des von Dir für Staking eingesetzten Betrags
Wenn du Staking deaktivierst, verlierst du deinen Anspruch auf den Werbeaktions-Zinssatz.
Wenn du eine Fixed-Staking-Zeichnung, die die Voraussetzungen für die Werbeaktion erfüllt, vor der Fälligkeit stornierst, kann es sein, dass du gemäß den in der App angezeigten Fixed-Staking-Bedingungen und Bitvavos Staking-Bedingungen den Anspruch auf den Werbeaktions-Zinssatz und/oder die Werbeaktions-Rewards für die betreffende Zeichnung verlierst.
7. Änderungen, Aussetzung oder Kündigung
Bitvavo kann die Werbeaktion (einschließlich Voraussetzungen, Zinssätzen, Kryptowährungen, Obergrenzen oder Timing) ändern, pausieren oder kündigen, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, beispielsweise aus rechtlichen/aufsichtsrechtlichen, Sicherheits- oder betrieblichen Gründen.
Jede solche Änderung gilt im Allgemeinen nur für die Zukunft (z. B. für neue Teilnehmer oder für neue Fixed-Staking-Zeichnungen). Für Fixed-Staking-Zeichnung, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und während der Laufzeit der Werbekampagne vorgenommen wurden, gilt für die gesamte Laufzeit, sofern diese voll eingehalten wird, weiter der Werbeaktions-Zinssatz.
8. Steuern und Risiko
Die Verantwortung für alle anfallenden Steuern liegt bei Dir.
Rechtlicher Hinweis Dies ist keine Anlageberatung. Staking-Rewards schwanken und sind nicht garantiert. Staking ist nicht nach der MiCA reguliert. Es besteht ein Risiko, dass du deine digitalen Vermögenswerte ganz oder zum Teil verlierst. Es gelten die Teilnahmebedingungen.
Bitvavo B.V.
Das Trading mit Kryptowährungen birgt erhebliche Risiken. Kryptowährungen sind äußerst volatil und du kannst einen Teil oder den gesamten investierten Betrag verlieren. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Anlageberatung dar und sollten nicht als solche angesehen werden. Bitvavo B.V. ist gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen von der Autoriteit Financiële Markten (AFM), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, zugelassen. Weitere Informationen findest du in unserer Risikoaufklärung.
Bitvavo ist bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 68743424 registriert.